Amherd Viola · Bundesrat · 2022-06-09
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2022-06-09
Wortprotokoll
Seit Inkrafttreten des Nachrichtendienstgesetzes (NDG) bietet der NDB dem Bundesarchiv alle Unterlagen zur Archivierung an, die er nicht mehr ständig benötigt. Er archiviert seine Unterlagen gemäss Artikel 68 NDG und in Übereinstimmung mit Artikel 6 des Bundesgesetzes über die Archivierung. Die abgelieferten Unterlagen beinhalten ebenfalls Personendaten.
Der Bundesrat hat sich im Rahmen seiner Stellungnahme vom 26. Mai 2021 zur Empfehlung 9 des Berichtes der Geschäftsprüfungsdelegation zum Fall Crypto AG ausführlich über die gesetzeskonforme Archivierung durch den NDB geäussert. Unter anderem hält der Bundesrat fest, dass Artikel 68 Absatz 3 NDG dem NDB zusätzlich das Recht zur Einsichtnahme in seine abgelieferten Unterlagen gibt, um konkrete Bedrohungen der inneren und der äusseren Sicherheit einschätzen zu können oder ein anderes überwiegendes öffentliches Interesse zu wahren. Der Bundesrat sieht keinen Anlass, diese Spezialbestimmung für den NDB zu ändern. Die Archivierungstätigkeit des NDB ist zudem regelmässig Prüfgegenstand der unabhängigen Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten.
Die Motionärin erwähnt auch das Spannungsfeld zwischen Archivierung und Quellen- bzw. Persönlichkeits- und Datenschutz. Am 1. September 2021 hat der Bundesrat seinen Evaluationsbericht zur Umsetzung des Archivierungsgesetzes in Erfüllung des Postulates Janiak 18.3029 veröffentlicht. In diesem Bericht behandelt der Bundesrat die Frage, ob das Gesetz den Anforderungen der Digitalisierung genügt. Zudem überprüfte er, ob die Verwaltungsstellen ihrer Anbietepflicht nachkommen und wie die Schutzfristen sowie die Einsichtnahme vor Ablauf der Schutzfristen von den Verwaltungsstellen gehandhabt werden. Dazu gehört auch die Erörterung des Spannungsfelds zwischen Öffentlichkeitsinteresse einerseits und Daten- und Persönlichkeitsschutz andererseits.
Der Bundesrat verweist auf diesen Evaluationsbericht und beantragt dementsprechend die Ablehnung der Motion.