Pfister Gerhard · Nationalrat · 2022-06-09
Pfister Gerhard · Nationalrat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-09
Wortprotokoll
Herr Wehrli und ich äussern uns noch zu den Minderheitsanträgen und in wenigen Sätzen zur Frage, warum die Kommission die entsprechenden Anträge ablehnte.
Zu Artikel 1 Absatz 1bis bzw. zum Antrag der Minderheit Nidegger: Die Minderheit möchte bei den Entscheiden die Einhaltung der Neutralität als wichtigstes Element gewichtet haben und dies explizit im Gesetz festhalten. Die Kommission lehnte diesen Antrag ab, einerseits, weil Artikel 1 Absatz 2 dieses Gesetzes die Landesinteressen bereits explizit erwähnt und darunter auch die Neutralität subsumiert werden kann. Andererseits lehnte sie den Antrag ab, weil weder Neutralitätsrecht noch Neutralitätspolitik per se mit Sanktionen und deren Umsetzung inkompatibel sind. Die Kommission lehnte den von der Minderheit Nidegger aufgenommenen Antrag mit 19 zu 6 Stimmen ab.
Die Minderheit Portmann möchte Artikel 2 Absatz 2bis ergänzen und ändern, indem sie die Formulierung "wenn die Wahrung der Interessen des Landes es erfordert" durch "wenn das Land unmittelbar bedroht ist oder mutmassliche Vergehen gegen das internationale Völkerrecht vorliegen" ersetzt. Kollege Portmann will damit engere Vorgaben machen für den Fall, dass der Bundesrat Zwangsmassnahmen auf andere Länder ausweiten will. Die Kommission lehnte diese Änderung aus systematischen und aus inhaltlichen Gründen mit 18 zu 2 Stimmen bei 4 Enthaltungen ab. Nach der Mehrheit der Kommission stellt die neue Formulierung keine wesentliche Präzisierung dar.
Zu Absatz 2ter bzw. zum Streichungsantrag der Minderheit Nidegger: Die Mehrheit der Kommission will - Sie haben es gehört -, dass die Schweiz Sanktionen nicht nur übernehmen, sondern auch eigenständig gegen Personen oder Entitäten erlassen kann, die schwere Verstösse gegen die Menschenrechte, gegen das humanitäre Völkerrecht oder gegen das internationale Recht begangen haben. "Eigenständig" heisst nicht "unkoordiniert". Aber wenn die Schweiz heute gegen Personen oder Unternehmen vorgehen will, die nicht auf einer Sanktionsliste stehen, muss sie das über Notrecht tun. Die Minderheit Nidegger sieht hier eine Abkehr von der bisherigen Neutralitätspolitik der Schweiz; diese Abkehr lehnt sie ab. Die Kommission folgte dem Antrag, Absatz 2ter einzufügen, mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen.
Zu Artikel 2a: Die Minderheit Fischer Roland will den vom Ständerat hinzugefügten Artikel 2a, die Nichtbenachteiligung schweizerischer Unternehmen, streichen. Ohne ausführliche Diskussion folgte die Kommission mit knapper Mehrheit den Argumenten, die im Ständerat dafür vorgebracht wurden. Sie beruhen auf Berichten von Unternehmen, vor allem im Bereich von Dual-Use-Produkten, gemäss denen die Auslieferung gewisser Produkte aus der Schweiz heraus verboten, aber der Export derselben Produkte aus einem anderen Land über eine dort ansässige Tochterfirma zulässig sei. Die Kommission folgte hier mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Ständerat.
Zur Minderheit Portmann zu Artikel 2b: Kollege Portmann verlangt, dass der Bundesrat nach einem Entscheid zur Ausweitung von Sanktionen jeweils den zuständigen Kommissionen darlegt, wie er seine Entscheide im Verhältnis zur Neutralität sieht. Kollege Portmann verspricht sich von dieser Ausweitung des Gesetzes, dass eine stärkere Unterstützung gefunden werden kann. Die Mehrheit der Kommission wollte das Gesetz aber nicht mit diesem weiteren Kriterium ausweiten. Sie erachtet die im Gesetz bereits festgeschriebenen Kriterien als ausreichende Leitlinien für die Entscheide des Bundesrates. Ihre Kommission lehnte den Antrag Portmann mit 13 zu 2 Stimmen bei 9 Enthaltungen ab.
In der Gesamtabstimmung stimmte die Kommission mit 18 zu 6 Stimmen der Vorlage zu. Ich bitte Sie, ihr auch zuzustimmen.