Amherd Viola · Bundesrat · 2022-06-13
Amherd Viola · Bundesrat · Wallis · 2022-06-13
Wortprotokoll
Der NDB hält sich an die Vorgaben des Nachrichtendienstgesetzes. Das NDG erlaubt es unter anderem, Dokumente aus öffentlichen Quellen oder Meldungen zu Demonstrationen mit Gewaltpotenzial in Systemen des NDB abzulegen, wenn die Information einen Bezug zu den gesetzlichen Aufgaben des NDB aufweist. Solche Informationen können gelegentlich Namen von Parteien oder Politikerinnen und Politikern beinhalten, die bei einer Volltextsuche dann auffindbar sind. Der NDB interessiert sich dabei nur für inhaltliche Aspekte oder für genannte Personen, welche die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz bedrohen können. Dieses Vorgehen entspricht somit den gesetzlichen Grundlagen. Der NDB hat in den Jahren 2020 und 2021 seine Datenbestände bereinigt und rund 4 Millionen Daten gelöscht. Die zwanzig Massnahmen, welche die Geschäftsprüfungsdelegation in ihrem Jahresbericht 2019 vorgeschlagen hat, wurden vom NDB ausnahmslos umgesetzt oder in die Revisionsvorlage des NDG eingearbeitet. Der NDB hat die GPDel 2021 über die Resultate informiert. Die Einhaltung von Artikel 5 NDG ist somit garantiert und wird von den Aufsichtsbehörden überprüft. Der NDB löscht und archiviert seine Daten gemäss den gesetzlichen Vorgaben.
Ein Schwerpunkt der NDG-Revision ist die Ausweitung der genehmigungspflichtigen Beschaffungsmassnahmen auf die Aufklärung von Gewaltextremismus. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Neuregelung der Datenhaltung des NDB sowie die Übertragung der Aufgaben der Unabhängigen Kontrollinstanz für die Funk- und Kabelaufklärung (UKI) an die Aufsichtsbehörde über die nachrichtendienstlichen Tätigkeiten (AB-ND). Der Bundesrat sieht keinen Anlass, die laufende NDG-Revision zu sistieren.