Cassis Ignazio · Bundesrat · 2022-06-13
Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2022-06-13
Wortprotokoll
Der Nationalrat, also Ihr Rat, anerkennt den Genozid an den Bosniakinnen und Bosniaken im Jahr 1995. Das Postulat Weichelt 21.3948 fordert den Bundesrat auf, von der Anerkennung durch den Nationalrat Kenntnis zu nehmen und sie auf dem üblichen diplomatischen Weg weiterzuleiten.
Die Bewertung von bestimmten Gräueltaten als Völkermord obliegt grundsätzlich Gerichten und internationalen Instanzen mit einem entsprechenden Mandat. Sie obliegt also nicht dem Parlament oder der Regierung eines einzelnen Staates. Die Staatengemeinschaft hat den Begriff "Völkermord" im Übereinkommen über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes von 1948 definiert. Der Tatbestand "Völkermord" erfordert einen spezifischen genozidären Vorsatz. Dieser ist äusserst schwer zu beurteilen und stellt eine hohe Hürde dar. Ein solcher Vorsatz muss grundsätzlich in einem unabhängigen und unparteiischen Verfahren nachgewiesen werden.
En ce qui concerne les événements de Srebrenica, le Tribunal pénal international pour l'ex-Yougoslavie et la Cour internationale de justice, notamment, ont établi qu'un génocide avait été commis. La Suisse reconnaît les décisions rendues par ces instances. Le gouvernement suisse reconnaît ces décisions.
Die Schweiz hat ihre Haltung auch bereits auf diplomatischem Weg mit Bosnien und Herzegowina geteilt, vor allem im Juni 2020 in einer diplomatischen Note anlässlich des Gedenkens 25 Jahre nach dem Völkermord. Ausserdem wurde diese Position in Stellungnahmen der Schweiz - gemeint ist: der Regierung und der Verwaltung - überall in multilateralen Foren, unter anderem bei der UNO und der OSZE, erwähnt. Vertreter des Bundesrates und des EDA nahmen an zahlreichen Veranstaltungen zum Gedenken des Völkermords in Srebrenica teil.
Da die Position der Schweiz bekannt ist und die geforderten Schritte bereits seit einiger Zeit umgesetzt sind, beantragt der Bundesrat die Ablehnung des Postulates. Es ist bereits erfüllt.