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Schiesser Fritz · Ständerat · 2002-12-11

Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-11

Wortprotokoll

Wir haben hier und bei Artikel 56a, "Schlachtungsabgabe", je einen Minderheitsantrag Maissen. Diese Anträge wurden in der Kommission eingebracht. Sie ersehen daraus, dass der Bundesrat diese Anträge nicht gestellt hat, sondern beim geltenden Recht bleiben will. Ich erlaube mir, die Artikel 20 und 56a gemeinsam zu behandeln; Herr Maissen könnte sich dann auch zu beiden Anträgen äussern, weil es weniger ein Problem des Inhaltes als vielmehr eine Frage des Vorgehens ist.

Bei Artikel 20 will der Minderheitsantrag Maissen das Viehhandelskonkordat eigentlich aufheben. Um die tierseuchenrechtlichen Aufgaben weiterhin wahrnehmen zu können, müssen die vom Konkordat erhobenen Geldmittel von den Kantonen anders beschafft werden; vorgeschlagen wird die Erhebung einer Schlachtungsabgabe, eben in Artikel 56a. Das ist der Inhalt dieser beiden Minderheitsanträge.

Artikel 20 des geltenden LwG hat einen ganz andern Inhalt. Für die Mehrheit der Kommission handelt es sich in beiden Fällen um keine leicht greifbare Frage, und zwar einfach deshalb, weil wir - die Anträge wurden in der letzten Sitzung eingebracht - nicht mehr gründlich prüfen konnten, wie es sich materiell verhält. Deshalb beantragen wir Ihnen auch, diese Minderheitsanträge abzulehnen.

Wir möchten uns nicht dem Vorwurf aussetzen, wir hätten die Anliegen, die von Kollege Maissen eingebracht wurden, nicht hinreichend geprüft; der Zweitrat kann das dann mit der notwendigen Tiefe tun. Es geht aber hier um Verlagerungen von Kompetenzen von den Kantonen zum Bund, und wir möchten keine Diskussion darüber vom Zaune brechen, ohne entsprechende Vorabklärungen getroffen zu haben. Es scheint, dass das Viehhandelskonkordat eigentlich gegenstandslos wird, wenn wir hier entsprechende Bestimmungen aufnehmen. Das aber müsste aus der Sicht der Kommissionsmehrheit vorgängig mit dem Konkordat - sprich: mit den Kantonen - abgesprochen werden, und dazu hatten wir schlicht nicht die Zeit und die Möglichkeit. In einem Staat mit föderalem Aufbau scheint es richtig zu sein, dass entsprechende Gespräche geführt werden, wenn die oberste Einheit neue Regelungen einführen will, die ein Konkordat ersetzen sollen.

Das ist der tiefere Grund dafür, dass Ihnen die Kommission mit 8 zu 1 Stimmen beantragt, den Minderheitsantrag sowohl bei Artikel 20 als auch bei Artikel 56a abzulehnen, nicht ohne Hinweis darauf, dass der Zweitrat Gelegenheit haben wird, diese Fragen einlässlicher zu prüfen, als es unserer Kommission möglich war.