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Jositsch Daniel · Ständerat · 2022-06-13

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-06-13

Wortprotokoll

Wenn bei der Verübung von Straftatbeständen neue Phänomene vorkommen oder wenn neue Deliktsformen aufkommen, stellt man sich natürlich immer zunächst die Frage, ob man das durch das geltende Recht abdecken kann. Das kann man häufig auch, und das kann man sich sicherlich auch bei diesem neuen Phänomen, das Revenge Porn genannt wird, überlegen. Allerdings zeigt sich dann jeweils doch bald, dass das nicht ganz funktioniert, wenn Sie ganz neue Phänomene, ganz neue Technologieformen haben. Wir haben da ja auch Beispiele. Mit der Erfindung des Computers hat man sich auch überlegt, ob man diese neuen Tatformen als Computerbetrug zum Betrug oder zur Veruntreuung nehmen kann oder ob man das Hacken zur Sachbeschädigung nehmen und wie man das dort abhandeln kann. Sie sehen dann aber relativ schnell, dass sich neue Technologien nicht immer mit alten Phänomenen vergleichen lassen, und deshalb haben wir spezielle Tatbestände für Computerbetrug, für Hacking usw. gewählt.

Auch in der Strafprozessordnung haben wir gesehen, dass nicht alles, was neu ist, mit Sachen, die alt sind, verglichen werden kann. Deshalb haben wir für die Computerüberwachung spezielle Formen gewählt, weil wir gesehen haben, dass es etwas anderes ist, als wenn man andere Formen der Überwachung macht. Ich glaube, hier ist es genau gleich.

Ein Bereich, den wir im Strafrecht noch nicht abgedeckt haben, ist die Persönlichkeitsverletzung und wie mit neuen technologischen Formen damit umgegangen wird. Sie können sagen, dass es auch früher schon möglich gewesen wäre, eine Fotografie, die im privaten Bereich gemacht wurde, zu verbreiten. Aber wie hätte man das früher gemacht? Man konnte nicht einfach irgendetwas publizieren; von dem her hat die Dimension heute ganz andere Ausmasse angenommen. Heute wird alles fotografiert, heute haben Sie überall Ihr Handy und damit auch eine Kamera mit dabei. Es ist unter jungen[NB]Leuten auch üblich - das kann man gut oder schlecht finden -, schnell ein Foto zu machen, das man vielleicht einen Tag später bei weiterem Nachdenken nicht mehr machen würde. Das befindet sich dann eben im Besitz von anderen Leuten. Deshalb ist es ein Phänomen, das heutzutage sehr verbreitet ist.

Frau Vara hat darauf aufmerksam gemacht, dass das unter Umständen katastrophale Ausmasse annehmen könne und damit sehr starke Persönlichkeitsverletzungen verbunden seien. Angesichts dieser Tatsache bin auch ich der Meinung, dass mit der Einführung von Artikel 197a eine sinnvolle Ergänzung des Strafrechts gemacht wird. Damit werden diese Phänomene, die vor allem junge Leute betreffen und katastrophale Auswirkungen haben können, abgedeckt.

Deshalb unterstütze ich hier den Antrag der Kommissionsmehrheit.