Engler Stefan · Ständerat · 2022-06-13
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-13
Wortprotokoll
Frau Vara und jetzt auch Herr Kollege Jositsch haben die Überlegungen schon angeführt, die in der Kommission dazu geführt haben, dass wir uns fast einmütig - mit einer Gegenstimme - dem Antrag, diesen neuen Tatbestand in das Strafgesetzbuch aufzunehmen, angeschlossen haben. Seit ich in der Kommission für Rechtsfragen tätig bin, höre ich bei Sexualdelikten immer wieder, dass das Strafrecht nicht dafür da sei, gesellschaftliche Entwicklungen aufzufangen. Ich höre diesen Einwand, wenn es um Cybergrooming oder Cybermobbing geht, jetzt auch beim Thema Sexting oder Rachepornos. Das Auffangen dieser Entwicklungen sei Aufgabe der Erziehungsberechtigten; im Vordergrund stehe nicht das Strafgesetzbuch.
Ich bin nicht dieser Meinung, denn wenn man sich die Schutzgüter genauer anschaut, die auf dem Spiel stehen, [PAGE 502] erkennt man, dass es - Frau Vara hat es gut ausgedrückt - um intimste, höchst persönliche Lebensbereiche, vor allem von jungen Menschen, geht. Diese zu schützen, ist eine Aufgabe der Gesellschaft und damit auch des Strafrechts. Es wird gesagt, das Sexualstrafrecht sei dafür nicht der richtige Ort, es handle sich schliesslich um Persönlichkeitsverletzungen, die eher zu den Ehrverletzungsdelikten passen würden. Ich sehe das nicht so, und zwar deshalb, weil auch das Schamgefühl von jungen Menschen betroffen ist, die durch solche Angriffe nachhaltig verletzt werden können. Man könnte diese Angriffe auch als Cybermobbing interpretieren. Man kann sogar so weit gehen, zu sagen, dass es sich um psychische Gewalt handle, die gegenüber Kindern und Jugendlichen angewendet wird. Aus diesem Grund finde ich, dass das Strafrecht der richtige Ort ist, das Problem zu lösen.
Überall dort, wo Druck aufgesetzt wird, von sich selbst hergestelltes erotisches Bildmaterial zu teilen, gibt es Straftatbestände, die das auffangen: etwa die Nötigung oder die Drohung. Überall, wo diese Verbindungen vorhanden sind, braucht es tatsächlich keinen neuen Straftatbestand. Gerade das ist hier aber nicht der Fall. Die Taten sind mit keiner Drohung verbunden. Es wird kein Druck aufgesetzt. Man wird auch nicht genötigt. Vielmehr geschieht es meistens aufgrund einer Frustration wegen einer aufgelösten Beziehung. Man möchte Vergeltung und wählt dafür die modernen Technologien.
Ich bin auch überzeugt davon, dass uns die Cyberkriminologie noch viele neue Tatbestände liefern wird, auf welche die Gesellschaft und damit auch der Gesetzgeber werden reagieren müssen. Sie tun hier also nichts Falsches, nichts Unüberlegtes, wenn Sie diesen Straftatbestand zugunsten unserer Kinder - der Jugendlichen vor allem, die dem speziell ausgesetzt sind - ins Gesetz aufnehmen. Sie haben auch von Fällen gehört, bei denen es zu Suiziden kam, genau aus einem solchen Verhalten heraus. Man kann nicht genügend präventiv wirksam sein. Dazu gehört auch die Repression, d.[NB]h. die Strafandrohung und die Bestrafung von Tätern.