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Weichelt Manuela · Nationalrat · 2022-06-14

Weichelt Manuela · Nationalrat · Zug · Grüne Fraktion · 2022-06-14

Wortprotokoll

Die Situation am Bundesgericht ist kritisch. 2021 gingen beim Bundesgericht 146 neue Beschwerden weniger ein als im Jahr 2020. Das könnte uns eigentlich zuversichtlich stimmen. Aber trotzdem haben die Pendenzen um 373 Fälle zugenommen. Das heisst, dass 518 Fälle weniger bearbeitet wurden als im Jahr 2020.

Die gesundheitsbedingten Abwesenheiten von einigen Personen und die grosse Anzahl neuer Personen erklären diese Situation nicht vollständig. Das Bundesgericht selbst schätzt die Situation ebenfalls als kritisch ein. Mehrere Massnahmen wurden eingeleitet. Es ist zu früh für eine Beurteilung der GPK bezüglich ihrer Wirksamkeit.

Interessant ist die Analyse der Beschwerdegebiete, die zu Beschwerden an das Bundesgericht führen. Im vergangenen Jahr wurden 1430 Fälle aus dem Bereich der Sozialversicherungen und 418 aus dem Ausländerrecht erledigt, während lediglich 310 erledigte Beschwerden Steuerverwaltungsentscheide betrafen. Man kann sich fragen, ob der Druck bei den Sozialversicherungen so viel höher ist als bei den Steuern.

Weiter hat auch das Bundesgericht eine Zufriedenheitsumfrage gemacht. Eine solche findet alle zwei bis drei Jahre statt. Die Rücklaufquote betrug lediglich 39 Prozent, was keine gute Quote ist. Das relativiert die hohe Zufriedenheit von 82 Prozent. Keine guten Noten hat das Bundesgericht bekommen, was die Verständlichkeit der Urteile für die Laien anbelangt. Gewisse Verbesserungswünsche wurden auch hinsichtlich der Gratisabfrage der Entscheide im Internet geäussert.

Zu den besonderen Vorkommnissen am Bundesstrafgericht hat das Bundesgericht als Aufsicht über die erstinstanzlichen Gerichte dreimal gegenüber der GPK Stellung genommen. Dazu gehörte auch eine Stellungnahme betreffend den Bericht Cornu zu den Problemen im frankofonen Bereich der Strafkammer.

Ganz generell haben wir mehrmals schon mit dem Bundesgericht oder der Verwaltungskommission des Bundesgerichtes die Aufsicht besprochen, die gesetzlich sehr rudimentär geregelt ist. Das macht die Aufgabe der Aufsicht nicht einfach. Die Verwaltungskommission Bundesgericht wird diesen Sommer die Thematik besprechen. Je nachdem werden wir als GPK mit dem Anliegen einer Gesetzesrevision an die entsprechende Kommission gelangen.

Weiter ist in der GPK auch das Thema bzw. die Frage aufgekommen, warum die Leitentscheide nicht in allen Landessprachen veröffentlicht werden. Auch dieses Thema werden wir nicht zum letzten Mal in der GPK besprochen haben.

Abschliessend möchte ich im Namen der GPK und des Parlamentes der Bundesgerichtspräsidentin Martha Niquille und ihrem Team für ihre Arbeit im vergangenen Jahr ganz herzlich danken. Auch wünschen wir Ihnen weiterhin alles Gute und viel Erfolg am Bundesgericht, nicht nur in der Pendenzenbewältigung, aber auch dort.

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