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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-06-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-06-14

Wortprotokoll

Die Gletscher-Initiative wurde Ende November 2019 eingereicht, genau drei Monate nachdem der Bundesrat beschlossen hatte, bis im Jahr 2050 ein Netto-null-Ziel anzustreben. Das Kernstück dieser Volksinitiative liegt deshalb ganz auf der Linie des Bundesrates. Andere Forderungen der Initiative gehen dem Bundesrat aber zu weit, so zum Beispiel das grundsätzliche Verbot von fossilen Energien. Der Bundesrat wollte deshalb der Initiative einen Gegenentwurf gegenüberstellen. Weil zum damaligen Zeitpunkt die parlamentarische Beratung zur Totalrevision des CO2-Gesetzes in vollem Gange war, schlug der Bundesrat den Weg eines direkten Gegenvorschlages vor. Eine zusätzliche Gesetzesänderung, also gleichzeitig zwei Gesetze mit unterschiedlichen Zeithorizonten zu beraten, fand der Bundesrat nicht zielführend. Deshalb hat er eben einen direkten Gegenentwurf vorgeschlagen.

Mit der Ablehnung des CO2-Gesetzes in der Volksabstimmung hat sich diese Ausgangslage aber geändert. Der Bundesrat kann sich deshalb heute einem indirekten Gegenvorschlag anschliessen, und er hat dies auch in seiner Stellungnahme vom 3. Juni zum Ausdruck gebracht.

Der Bundesrat begrüsst den Entwurf Ihrer Kommission für ein neues Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz ausdrücklich. Er sieht auch keinen Widerspruch zur eigenen Vorlage für ein CO2-Nachfolgegesetz, welches der Bundesrat möglichst rasch verabschieden wird, denn der vorliegende indirekte Gegenentwurf sieht in Artikel 11 ja genau diese etappenweise Umsetzung der Ziele im CO2-Gesetz ausdrücklich vor. Das heisst, dieses Gesetz, das Sie heute beraten, setzt den Rahmen für die Weiterentwicklung der geltenden Klimagesetzgebung. Diejenigen, die heute gesagt haben, es sei demokratiepolitisch ein Problem, dieses Gesetz zu beraten, weil man nachher noch die Massnahmen berate, die sehen eigentlich genau, dass mit diesem Vorgehen für jede Etappe - die erste Etappe wird 2025 bis 2030 sein - wieder ein Gesetz kommt. Es wird also jedes Mal wieder ein Volksentscheid möglich sein. In diesem Sinne ist das ein sehr demokratisches Vorgehen.

Der indirekte Gegenvorschlag Ihrer Kommission übernimmt materiell die zentralen Punkte, die bereits der Bundesrat in seinem direkten Gegenentwurf vorgeschlagen hatte. Die Vorlage ist so konzipiert, dass sie sich auf die grossen Linien beschränkt, die eine Weichenstellung Richtung netto null Emissionen begünstigen. Der Bundesrat kann sich damit [PAGE 1158] einverstanden erklären, dass der Entwurf punktuell auch zielgerichtete Massnahmen enthält, wie zum Beispiel das Sonderprogramm für den Heizungsersatz.

Die Dringlichkeit, von den klima- und versorgungspolitisch problematischen fossilen Heizungen wegzukommen, hat sich mit dem Ukraine-Krieg noch einmal massiv akzentuiert. Der Bundesrat anerkennt diese Notwendigkeit; die Schweiz muss ihre Abhängigkeit von fossilen Energien rasch verringern. Aber auch klimapolitisch und versorgungspolitisch ist das notwendig. Sie sehen heute, was es bedeutet, wenn zum Beispiel eine Mieterin mit einer Gas- oder Ölheizung diesen Kostensteigerungen jetzt einfach ausgeliefert ist; sie kann nichts dagegen unternehmen. Diese Kostensteigerungen sind massiv. Sie sind ja auch am Diskutieren über die Kaufkraftsituation - heute natürlich vor allem der tieferen, aber auch der mittleren Einkommen - angesichts dieser massiven Kostensteigerung im Energiebereich. Das Beste, was Sie für die Bevölkerung tun können, ist, sie dabei zu unterstützen, möglichst rasch von dieser totalen Abhängigkeit von Importen bei Öl und Gas wegzukommen. Es ist auch sinnvoll, das zu tun, weil die Alternativen ja bereits vorhanden sind.

Weitere Schritte zur Dekarbonisierung sind aber auch in der Industrie nötig. Der Bundesrat will den Unternehmen deshalb Grundlagen zur Verfügung stellen, um mit Fahrplänen ihre Geschäftstätigkeit auf das Netto-null-Ziel auszurichten. Hingegen steht der Bundesrat dem geplanten Förderprogramm für die Industrie kritisch gegenüber. Dieses belastet den Bundeshaushalt mit 1,2 Milliarden Franken über sechs Jahre. Sie sind ja daran, auch eine ganze Anzahl von weiteren Zusatzausgaben zulasten des Bundeshaushalts zu beschliessen. Der Bundesrat ist hier der Meinung, dass wir diesen Spielraum gegenwärtig nicht haben.

Der Bundesrat ist aber keinesfalls der Meinung, dass hier nicht auch ein Anliegen oder ein Anspruch vorhanden ist. Wir wissen aus Erfahrung, dass innovative, klimafreundliche Technologien und Prozesse, obwohl sie sich erwiesenermassen für das Anliegen eignen, den Weg in den Markt oder in eine breite Anwendung nur zögerlich finden. Wir haben bei den Start-ups gute Möglichkeiten für Risikokapital. Wir haben in dieser Phase für den Markteintritt immer noch ein Problem. Deshalb sind wir auch daran, und das Wirtschaftsdepartement ist seit zwei Jahren daran, hier nach Möglichkeiten zu suchen, wie man auch in diesem Bereich oder in dieser Phase der Innovation eine Unterstützung bieten könnte und welche Finanzierungsinstrumente hierzu geeignet wären.

Mit Ausnahme der vorgeschlagenen Technologieförderung unterstützt der Bundesrat die Anträge Ihrer Kommissionsmehrheit. Er bittet Sie deshalb, Ihrer Kommissionsmehrheit zu folgen und auf die Vorlage einzutreten sowie den Minderheitsantrag Graber auf Nichteintreten abzulehnen.

Der Bundesrat bittet Sie ebenfalls, den Einzelantrag Aeschi Thomas abzulehnen. Herr Nationalrat Aeschi verlangt eine Rückweisung der Initiative an Ihre Kommission und die Durchführung eines ordentlichen Vernehmlassungsverfahrens. Diesbezüglich teilt der Bundesrat die Auffassung Ihrer Kommission, wonach eine Vernehmlassung keine neuen Erkenntnisse hervorbringen würde. Stattdessen würde sie zu einem Zeitverlust von einem Jahr führen, in dem Fehlanreize weiterbestehen und die Investitionen wohl nicht konsequent in klimafreundliche Technologien umgelenkt würden.

Das Beste und Wichtigste, was Sie jetzt für die Bevölkerung und die Wirtschaft tun können, ist es, Investitionssicherheit zu bieten und Klärung zu schaffen. Die Abhängigkeit von Öl und Gas muss in den nächsten Jahren reduziert werden. Diese Klärung erwarten die Bevölkerung und die Wirtschaft von der Politik, und zwar zu Recht. Die Vorlage, die Sie heute beraten, ist ein Teil dieser Klärung; sie ist ein Teil, durch den Investitionssicherheit geschaffen wird. Die Vorlage des Bundesrates zum CO2-Gesetz wird dann mittels konkreter Massnahmen aufzeigen, wie diese Ziele erreicht werden können. Beide Vorlagen sind wichtig, beide sind dringend.

Ich bitte Sie, Ihre Kommissionsmehrheit zu unterstützen.