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Noser Ruedi · Ständerat · 2022-06-14

Noser Ruedi · Ständerat · Zürich · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-14

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat drei Argumente vorgebracht, warum die Mehrheit diesen Vorstoss unterstützt. Ich möchte hier einfach im Namen der Minderheit zu zwei Argumenten Stellung nehmen, die ich in keiner Art und Weise unterstützen kann.

Bei seinem ersten Argument interpretiert er die Mehrheit bei der Verfassungsabstimmung zur Hornkuh-Initiative und sagt, dass die Initiative abgelehnt wurde, weil das Thema nicht in die Verfassung gehöre. Sie gestatten mir - wenn ich Dialekt sprechen würde, würden Sie hören, dass ich aus einem Landsgemeindekanton komme - zu sagen, dass es sehr, sehr heikel ist, den Volkswillen hier einfach so anhand von Umfragen zu interpretieren, die vor und nach der Abstimmung gemacht wurden. Fakt ist, dass die Bevölkerung über die Initiative abgestimmt und sie abgelehnt hat. Das ist das Einzige, was wir wissen. Alle anderen Interpretationen sind politisch. Es war ja nicht das Parlament oder irgendein Parlamentarier, der das Thema in die Verfassungsdiskussion geführt hat, sondern es waren die Initianten. Dass man es jetzt im Nachhinein einfach so interpretiert, dass man es auf dem Gesetzesweg machen könne, weil die Initiative abgelehnt worden sei, ist meiner Ansicht nach etwas schwierig zu verstehen.

Das zweite Argument, das der Kommissionssprecher vorgebracht hat, möchte ich nicht kommentieren, nämlich dass jetzt die Mittel bei den Finanzen nicht kompensiert würden, sondern dass der Zahlungsrahmen im Agrarbudget erhöht würde. Ich bin ja gespannt, was wir beim Budget machen werden.

Das dritte Argument des Tierschutzes, das jetzt auch Kollege Zanetti erwähnt hat, ist für mich auch nicht akzeptabel. Das ist ein Ablasshandel. Entweder ist das Enthornen von Tieren in Bezug auf den Tierschutz zulässig - das sage ich als jemand, der zwanzig Jahre in der WBK war, Tierschutzgesetze gemacht hat und weiss, um was es da geht -, oder es ist nicht zulässig. Aber mit 20 Franken pro Kuh einen Ablasshandel zu definieren - wenn Sie die 20 Millionen Franken nehmen, gibt das 20 Franken pro Kuh im Jahr - und zu sagen, es sei dann tierschutzverträglicher, geht meiner Ansicht nach nicht.

Darum bin ich überzeugt, dass die Minderheit recht hat. Bitte lehnen Sie diese Motion ab.