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Salzmann Werner · Ständerat · 2022-06-14

Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-14

Wortprotokoll

In Absprache mit dem Präsidenten darf ich zur Hornkuh-Motion 21.3197 noch eine Bemerkung machen: Ich wollte eigentlich zustimmen, aber im Herdentrieb unter meinen Kollegen habe ich falsch gedrückt. Ich bitte Sie, das zu entschuldigen. Ich habe keinen Rückkommensantrag gestellt, weil die Motion angenommen wurde - besten Dank.

Nun komme ich zu meiner Motion 21.4383. Der Bundesrat hat 2018 im Bereich der Land- und Ernährungswirtschaft in einem breit angelegten Prozess unter Federführung des Bundesamtes für Landwirtschaft (BLW) eine Charta zur Digitalisierung der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft mit allgemeinen Grundprinzipien lanciert. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, digitale Techniken in der Landwirtschaft anzuwenden. Eine davon sind Maschinen und Verfahren, die es ermöglichen, Saatgutdünger und Pflanzenschutzmittel auf dem Feld sehr genau und in optimierter Menge auszubringen. Damit kann teures und rares Saatgut durch Verhinderung von Überschneidungen bei der Saat eingespart werden. Die Nährstoffversorgung der Kulturen kann durch Drohnensysteme digital erfasst und kartiert werden. Dünger wird so nur noch in den Bereichen auf dem Feld ausgebracht, wo die Pflanzen es nötig haben. Im Bereich Pflanzenschutz gibt es Roboter, die mit ihren Sensoren Kulturpflanzen und Unkraut unterscheiden und somit z. B. das Herbizid punktgenau auf das Unkraut austragen können.

All diese Maschinen und Systeme tragen dazu bei, dass der Nährstoff- und Pflanzenmittelschutzaustrag massiv reduziert werden kann. Sie sehen, die Technik und die neuen Technologien, aber auch gewisse Arbeitsverfahren können signifikant zur Erreichung der Umweltschutzziele beitragen, sei dies bezüglich der Reduktion der Risiken der Pflanzenschutzmittel, der Reduktion der Nährstoffverluste, des Bodenschutzes oder der Senkung der Treibhausgasemissionen. Das ist ja auch im Interesse des Parlamentes, das die parlamentarische Initiative 19.475 zu einem Absenkpfad für Pflanzenschutzmittel und Nährstoffe angenommen hat.

Das Problem ist aber, dass diese Maschinen und Systeme leider sehr, sehr teuer sind. Viele Betriebe sind deshalb nicht in der Lage, sich entsprechend auszurüsten. Das kann doch nicht im Interesse der gesetzten Ziele der Digitalisierung und des Umweltschutzes sein. Derzeit sieht das Landwirtschaftsgesetz leider nicht die Möglichkeit vor, den Kauf von Maschinen und den Einsatz von Verfahren über A-Fonds-perdu-Beiträge zu unterstützen. Maschinen fallen nicht unter den Begriff der Anlage gemäss der Verordnung des BLW über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft. Damit besteht kein Anspruch auf einen A-Fonds-perdu-Beitrag. Nur der gemeinsame Kauf von Maschinen ermöglicht es, in den Genuss von Investitionskrediten zu kommen.

Deshalb möchte ich, dass der Bundesrat die Landwirtschaftsgesetzgebung so anpasst, dass der Kauf von Maschinen und der Einsatz von Verfahren, die zur Erreichung der Umweltziele beitragen, mit A-Fonds-perdu-Beiträgen und Investitionskrediten unterstützt werden können. Wichtig ist dabei, dass der Bundesrat eine Bestimmung einbaut, damit keine Überausstattung entsteht, bzw. der Bundesrat soll eine Mindestnutzungsschwelle definieren.

Der Bundesrat hat in seiner Antwort auf die sistierte Agrarpolitik 2022 plus verwiesen. Wir wissen im Moment nicht, wie es weitergeht. Wenn wir heute Nein sagen und das Parlament die AP 2022 plus definitiv versenkt, haben wir keine Rechtsgrundlage, die den Einsatz umweltfreundlicher Maschinen und Verfahren unterstützt. Das kann nicht in unserem und auch nicht im Interesse des Bundesrates sein. Oder noch schlimmer: Wenn wir Nein sagen, ist das Thema eigentlich vom Tisch.

Aus diesem Grund bitte ich Sie, die Motion anzunehmen.