Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-06-14

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-06-14

Wortprotokoll

Ich äussere mich zuerst zu Artikel 3. Dieser Artikel setzt die Ziele für die Verminderung der Treibhausgase, aber auch für die sogenannten negativen Emissionen, Emissionen, die man der Atmosphäre dauerhaft entzieht. Mit solchen Technologien sollen 2050 die nur schwer vermeidbaren Emissionen ausgeglichen werden. Wir sprechen ja von netto null. Ohne solche Negativemissionstechnologien, die man auch kurz NET nennt, ist es eben nicht möglich, klimaneutral zu werden.

Das Netto-null-Ziel bis 2050 ist jedoch nur eine Zwischenetappe. Ich glaube, wir sollten uns auch mit diesem Gedanken befassen. Es geht nicht mehr so lange bis 2050. Um die Erwärmungsschwelle von 1,5 Grad Celsius nicht zu überschreiten, muss die Bilanz in der zweiten Hälfte des Jahrhunderts negativ sein. Das heisst, dass das entzogene und eingelagerte CO2 die verbleibenden Emissionen übertreffen muss.

Der Bundesrat begrüsst, dass diese neuere wissenschaftliche Erkenntnis in diesen indirekten Gegenvorschlag eingeflossen ist. Dieses Netto-negativ-Ziel rückt nämlich den Aufbau der nötigen NET in eine langfristige Perspektive. Das ist [PAGE 1166] deshalb so wichtig, weil der Aufbau einer Negativemissionstechnologie-Infrastruktur nicht von heute auf morgen möglich ist. Ich denke, Sie müssen sich bewusst sein, dass es klar sein muss: Man muss festlegen, wohin die Forschung geht und was es braucht, um eine solche Infrastruktur aufzubauen. Wir haben tolle Start-ups, wir haben tolle junge Unternehmen, die hier bereits sehr wichtige Beiträge leisten können. Bis das zu einer Infrastruktur wird, braucht es noch sehr viel.

Wie Sie wissen, hat der Bundesrat am 18. Mai dieses Jahres einen Bericht vorgelegt, der die Etappen und Massnahmen für die erwähnten Negativemissionstechnologien umfasst. Eine gut abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen ist deshalb unabdingbar. Artikel 3 Absatz 5 bringt das zum Ausdruck und ist deshalb ganz im Sinne des Bundesrates.

In Bezug auf die konkreten Ziele gibt es jetzt zu Artikel 3 insgesamt vier Minderheitsanträge. Der Bundesrat lehnt sie alle ab.

Die Minderheit II (Klopfenstein Broggini) möchte das Netto-null-Ziel bis 2040 anstreben. Das ist im Sinne des Klimaschutzes wünschenswert. Gleichzeitig muss man sich aber auch bewusst sein: Allein Ziele in ein Gesetz zu schreiben, genügt noch nicht. Ich denke, die Erreichung des Netto-null-Zieles bis 2050 ist bereits eine Herausforderung. Das ist machbar, das ist finanzierbar, aber wenn Sie allein die Wohnbauten anschauen, sehen Sie, dass heute noch 900[NB]000 fossile Heizungen in Betrieb sind. Eine Heizung hat eine Lebensdauer von ungefähr zwanzig Jahren. Sie sehen also, allein im Gebäudebereich ist netto null bis 2050 kein Selbstläufer, und deshalb ist dieses Heizungsersatzprogramm ja auch so wichtig.

Die Minderheit I (Rösti) will beim Ziel das Bevölkerungs- und das Wirtschaftswachstum berücksichtigen. Das widerspricht einfach dem Pariser Klimaabkommen, das - ich muss das jetzt einfach sagen - die Schweiz unterzeichnet und Sie ratifiziert haben. Bekanntlich kämpft die Schweiz nun dagegen, dass nach dem Abschluss ebendieses Abkommens jedes Land im Nachhinein noch etwas für sich hineininterpretiert, um damit seine Ausgangslage unter Umständen ein bisschen zu verbessern. Damit ist man nicht glaubwürdig! Wir haben Ja gesagt zu einem absoluten Ziel zur Reduktion von CO2-Emissionen in unserem Land. Wie wollen wir von anderen Staaten die Einhaltung des Pariser Klimaabkommens verlangen oder einfordern, wenn wir selber während des Spieles die Spielregeln ändern?

Ich möchte noch etwas zu dem Argument sagen, dank der Zuwanderung sei die Schweiz bei den CO2-Emissionen pro Kopf besser geworden. Das stimmt, und das ist auch erfreulich. Aber Sie wissen, dass mit dem Pariser Klimaabkommen alle Unterzeichnerstaaten ihre Emissionen reduzieren müssen. Was sagen Sie dann den Leuten in der Elfenbeinküste? Was sagen Sie den Leuten auf Vanuatu, den Südpazifikinseln, die ja einen vielleicht etwa zehnmal tieferen CO2-Ausstoss pro Kopf haben als wir? Und auch sie müssen reduzieren. Wenn Sie diese Pro-Kopf-Berechnungen beginnen, dann hätten andere Staaten noch viel mehr Grund zu sagen: "Wir machen jetzt mal nichts, bis diejenigen, die einen zehnmal höheren CO2-Ausstoss pro Kopf haben als wir, auf unserem Niveau sind." Diese Diskussion bringt uns nicht weiter. Wie gesagt, sie widerspricht auch dem, wozu sich die Schweiz verpflichtet hat.

In diesem Sinne bitte ich Sie, auch den Minderheitsantrag I (Rösti) abzulehnen.

Zu Absatz 6 gibt es eine Minderheit Clivaz Christophe. Sie will die Emissionen der internationalen Luft- und Schifffahrt auch bei den Zwischenzielen berücksichtigen. Das entspricht nicht der Linie des Bundesrates. Die Zwischenziele gelten eben im Einklang mit internationalen Regeln nur für die nationalen Emissionen. An diesen Zwischenzielen richten sich die Massnahmen aus. Für die Erlangung der Klimaneutralität will der Bundesrat aber die internationalen Emissionen mit einbeziehen, das hat er in seiner langfristigen Klimastrategie auch so dargelegt. Dafür werden dann zusätzliche Massnahmen notwendig sein, z. B. sieht der Bundesrat im neuen CO2-Gesetz vor, dass Anbieter von Flugtreibstoffen neu erneuerbare Treibstoffe beimischen müssen. Diese sogenannte Beimischquote wird in Anlehnung an die EU ausgestaltet.

Ich komme noch zu Artikel 4. Hier geht es um die Richtwerte. Sie verstehen dieses Wort: Ein Richtwert ist in diesem Sinne eben nicht ein Zwang, sondern er gibt Orientierung. Orientierung ist für die Investitionssicherheit, für die Wirtschaft etwas zentral Wichtiges.

Der Antrag der Minderheit Munz ist zurückgezogen worden.

Die Minderheit Graber möchte auf diese Richtwerte vollends verzichten und den gesamten Artikel streichen. Der Bundesrat lehnt diesen Minderheitsantrag ab. Gerade Sektorziele haben auch den Vorteil, dass man weiss, wo man sich befindet, ob man auf Kurs ist und ob man korrigieren muss. Von daher müssen Sie auch keine Angst haben, dass ein Stillstand entsteht, wenn in einem Sektor ein Richtwert frühzeitig erreicht ist. Vielmehr handelt es sich um eine Orientierungshilfe für die einzelnen Sektoren, die eben sehr sinnvoll ist.

Bei Absatz 3 möchte die Minderheit Egger Kurt, dass, sollte das Sektorziel für die Gebäude verfehlt werden, subsidiär CO2-Grenzwerte für Altbauten vorgesehen werden. Wir sind der Meinung, dass eine solche Vorgabe tatsächlich mit den Kantonen vorgängig besprochen werden müsste. Sie kennen die entsprechenden Kompetenzen.

Ich bitte Sie, bei Artikel 4 sämtliche Minderheitsanträge abzulehnen und dem Antrag der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.