preparatory:AB 30328
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-11
Wortprotokoll
Zu Artikel 60a: Die Übergangsbestimmungen haben es in sich; Sie wissen, dass sie Unklarheiten schaffen können. Daher war es Ihrer Kommission ein Anliegen, die Übergangsbestimmungen klarer zu fassen. Deshalb schlagen wir Ihnen in Absatz 1 eine Ergänzung vor, in welcher ausdrücklich erwähnt wird, dass der Vertrag auch während einer richterlich erstreckten Pachtdauer weiter besteht.
Im Übrigen kann ich auf die Botschaft verweisen.