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Rüegger Monika · Nationalrat · 2022-06-14

Rüegger Monika · Nationalrat · Obwalden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-14

Wortprotokoll

Ich spreche zu den Minderheitsanträgen bezüglich Artikel 11 und Artikel 11 Absatz 4.

Artikel 11 betrifft die Festlegung der Massnahmen zur Erreichung der Verminderungsziele. Die Verminderungsziele sind bereits in den Artikeln 3 und 4 des Rahmengesetzes definiert. Mit Artikel 11 sollen zusätzliche Massnahmenbestimmungen gezimmert werden, die dem Bundesrat die Möglichkeit geben, nach Anhörung der Branchen und der Wissenschaft weitere Massnahmen zu definieren, die zu den geforderten Reduktionszielen führen.

Einer Minderheit, die Artikel 11 streichen will, gehen solche staatlichen Vorgaben zu weit. Diese staatliche Einmischung und Bevormundung mit einem Massnahmenkatalog, der die Verminderungsziele schrittweise für fünf bis zehn Jahre definiert, funktioniert schlussendlich nur mit Verboten, Bevormundungen und Einschränkungen. Genau solche Massnahmen waren im CO2-Gesetz enthalten. Das Gesetz wurde vom Volk nicht gewünscht und abgelehnt, weil es das Portemonnaie des Einzelnen massiv belastet hätte, weil die Randregionen überproportional hätten bezahlen müssen und weil es die Wirtschaft geschwächt hätte.

Mit diesem Artikel will man einfach durch die Hintertür die umstrittensten Massnahmen aus dem vom Volk abgelehnten CO2-Gesetz wieder einbringen. So kann der Bund elegant Ölheizverbote beschliessen, höhere Benzinpreise ansetzen oder höhere Besteuerungen von fossilen Verbrennern einbringen oder diese ganz verbieten - alles gegen den Volkswillen, gegen die Wirtschaftsfreiheit, für weitere Regulierungen der Wirtschaft. Die Wirtschaft muss möglichst frei von staatlichen Einschränkungen sein, damit sie besser auf klimafreundliche Investitionen setzen kann.

Im Übrigen importiert die Schweiz mit der offenen Zuwanderungspolitik nicht nur jährlich rund 60[NB]000 zusätzliche Leute, mit ihnen kommen auch rund 300[NB]000 Tonnen CO2-Ausstoss dazu. Auch diese Leute brauchen zusätzlichen Strom, rund 20[NB]000 zusätzliche beheizte Wohnungen, zusätzliche Autos. Dieser zugewanderte CO2-Ausstoss soll auch noch zusätzlich vermindert werden. Denn all diese Verminderungsziele berücksichtigen die Zuwanderung nicht.

In Artikel 11 Absatz 4 werden die Zuständigkeiten von Bund und Kantonen im Inland und im internationalen Verhältnis erneut erwähnt. Bund und Kantone können aber auch ohne Absatz 4 aktiv werden; das ist bereits in Artikel 3 Absatz 5 sowie in Artikel 8 abgebildet, wie dies auch die Verwaltung bestätigte. Die Bestimmung würde also keinen Mehrwert schaffen und ist überflüssig. Darum ist Artikel 11 Absatz 4 zu streichen.

Den Minderheitsantrag Klopfenstein Broggini zu Artikel 11 Absatz 5 lehnen wir entschieden ab. Er hat zum Ziel, nur noch Autos und Nutzfahrzeuge zuzulassen, die CO2-neutral sind oder mit erneuerbarem Treibstoff betrieben werden. Solch ideologisch gefärbte Theorien in Zeiten einer drohenden Stromlücke zu fordern, ohne zu wissen, woher wir überhaupt genügend Strom bekommen, grenzt schlichtweg an Ignoranz und ist unsolidarisch. Solche Forderungen zielen einmal mehr auf die Landbevölkerung ab, wo der Mittelstand, der Arbeitnehmer und die Familien auf ein[NB]Auto[NB]angewiesen[NB]sind[NB]und[NB]sich kein Elektroauto leisten können.