Graf Maya · Ständerat · 2022-06-14
Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2022-06-14
Wortprotokoll
Gestatten Sie mir, dass ich Ihnen noch kurz meine Unterstützung für diese Motion mitteile, dies auch - ich lege meine Interessenbindung offen - als Copräsidentin von Inclusion Handicap. Damit möchte ich auch auf das in der Motion von Frau Ständerätin Carobbio Guscetti erwähnte Übereinkommen der UNO über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - das ist die Behindertenrechtskonvention (BRK) der UNO - hinweisen. Diesbezüglich wurde die Schweiz in der Zwischenzeit, also zwischen dem Einreichen der Motion und ihrer Behandlung durch uns, nach acht Jahren das erste Mal geprüft.
Der UNO-Ausschuss hat die Schweiz in verschiedenen Belangen gerügt. Wir sind mit der Umsetzung der BRK in Verzug, dies auch im Bereich, den wir heute besprechen, nämlich im Bereich des Schutzes von Menschen mit Behinderungen vor Gewalt, vor allem auch sexueller Gewalt. Daher ist diese Motion von Ständerätin Carobbio Guscetti auch im Lichte der BRK-Empfehlungen an die Hand zu nehmen.
Es ist daher zwar erfreulich, dass der Bundesrat uns hier sagt, was er tun möchte in Bezug auf Frauen mit Behinderungen und die Massnahmen zur Istanbul-Konvention, aber sie sind eben in verschiedenen Bereichen noch zu wenig mitberücksichtigt. Zum Beispiel verweist der Bundesrat in seiner Antwort auf die Roadmap gegen häusliche Gewalt, aber dort sucht man dann das Handlungsfeld oder die Massnahmen in Bezug auf den Bedarf von Menschen mit Behinderungen und insbesondere Frauen mit Behinderungen vergeblich. Man findet sie dort eben nicht.
Der Bundesrat verweist auch in seiner Antwort auf die Gleichstellungsstrategie 2030 und den Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der Istanbul-Konvention, aber auch dort sind nur Massnahmen betreffend Menschen mit Behinderungen drin, und zwar in Erfüllung des Postulates Roth Franziska 20.3886 zur Gewaltbetroffenheit; Sie werden sicher noch darauf zurückkommen. Dort ist die Umsetzung zu begrüssen. Wir möchten Ihnen aber gerne mitgeben, dass dort vor allem ein Manko an Daten besteht. Es kann nichts festgestellt werden, weil eben ein Datenmanko da ist. Weil diese Daten nicht existieren, können betroffene Gruppen auch nicht in umfassende Prävalenzstudien eingebunden werden. [PAGE 539]
Ich möchte dies dem Bundesrat gerne mitgeben und Sie deshalb bitten, diese Motion anzunehmen. Ich möchte dem Bundesrat die Notwendigkeit dieser wichtigen Abklärungen zusätzlich mit auf den Weg geben. Denn wir haben, wie gesagt, in der Zwischenzeit eine andere Situation, weil wir, wie der Prüfungsbericht des UN-BRK-Ausschusses zeigt, in diesem Bereich Nachholbedarf haben und insbesondere Frauen mit Behinderungen besser vor Gewalt schützen müssen.