Hess Lorenz · Nationalrat · 2022-06-15
Hess Lorenz · Nationalrat · Bern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-15
Wortprotokoll
Ja, es ist in der Tat etwas ausserordentlich, dass wir hier mit zwei Kandidaturen vor Ihnen stehen. Es gibt aber gute Gründe, warum hier eine zweite Kandidatur zur Debatte steht. Ich möchte Ihnen diese Gründe im Namen der Minderheit kurz darlegen.
Wer eine Stelle ausschreibt, sei das in der Privatwirtschaft oder sei das beim Bund, der entscheidet sich am Ende in der Regel für den Kandidaten oder die Kandidatin, der oder die das Profil erfüllt. Die Minderheit der Gerichtskommission ist der Meinung, dass auch die Vereinigte Bundesversammlung so verfahren sollte, also die Person wählen sollte, die das Profil der Ausschreibung erfüllt.
Dabei geht es nicht um politische Ränkespiele. Es geht auch nicht, wie in den letzten Tagen eingestreut wurde, um regionale Ränkespiele. Auch Herrn Markus Schefers Präsidentschaft bei Transparency International Schweiz ist nicht der entscheidende Punkt. Es geht darum, dass wir in der Gerichtskommission zwei absolut integre Personen kennengelernt haben, zwei gute Kandidaturen, die beide auf ihre Art in der Präsentation grundsätzlich überzeugt haben. Aber - jetzt kommt das entscheidende Aber - nur eine dieser beiden Personen, nur ein Kandidat erfüllt das Profil der Ausschreibung. Das ist Lionel Seeberger.
Ich zitiere aus der Ausschreibung; erstens steht dort unter anderem: "vertiefte Kenntnisse im Strafrecht und im Strafprozessrecht". Zweitens, und das ist, glaube ich, auch nicht unwichtig, steht in diesem Profil für deutschsprachige Kandidaten, dass insbesondere die entsprechenden Französischkenntnisse erforderlich sind. Diese beiden Hauptpunkte aus der Annonce, vertiefte Kenntnisse im Strafrecht und die französische Sprache, treffen auf Herrn Seeberger ohne Vorbehalt zu. In dem an sich sehr beeindruckenden CV von Herrn Schefer fehlen diese beiden Aspekte. Es fragt sich nun also eigentlich, und das hat sich schon in der Kommission gezeigt, ob wir uns an die Regeln, die wir selber aufgestellt haben, halten - wir haben ja ausgeschrieben -, nach der Ausschreibung gehen und eben die Kandidatur bevorzugen wollen, die die Anforderungen gemäss Ausschreibung erfüllt. Das ist die eine Frage.
Dann zum Schluss noch eine zweite Frage, die nicht ganz unwichtig ist: Es geht schon auch um die Glaubwürdigkeit. Ich glaube nicht, dass man sagen kann, dass sich die Kommission und das Parlament in den letzten Jahren in Sachen Wahlen im Bereich Gerichte/Bundesanwaltschaft unglaubliche Glaubwürdigkeit erwirtschaftet haben. Wenn wir glaubwürdig sein und bleiben wollen - und das ist wichtig für künftige Kandidatinnen und Kandidaten, die verfolgen, wie wir ausschreiben und wählen -, wenn wir auf einem guten und sicheren Weg bleiben wollen, geht es eben einerseits um die Glaubwürdigkeit der Auswahlkommission, der Gerichtskommission, und andererseits geht es auch um die Wahlbehörde, und das sind wir.
Ich möchte Sie namens der Minderheit deshalb bitten, hier konsequent auf der Linie der Ausschreibung zu bleiben oder, etwas salopp ausgedrückt, nicht rechts zu blinken und links abzubiegen.