Dittli Josef · Ständerat · 2022-06-15
Dittli Josef · Ständerat · Uri · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-15
Wortprotokoll
Für diesen Rückweisungsantrag wird mit dem Einzelantrag Dittli argumentiert, der hier heute Morgen entsprechend aufliegt. Es ist mir deshalb ein Anliegen, diesen Einzelantrag kurz einzuordnen. Ich möchte Ihnen sagen, warum und wie er zustande gekommen ist und welches die wichtigsten Eckwerte sind. Was ich nicht machen werde, ist, den Einzelantrag im Detail zu begründen. Das tue ich dann im Fall der Fälle, d. h., wenn die Rückweisung nicht zustande kommen sollte und dann die Diskussion geführt würde.
Warum ein Einzelantrag und warum stammt er gerade von mir? Ich weiss, es ist speziell, wenn ein Kommissionsmitglied mit einem Einzelantrag in den Rat kommt. Es ist ganz speziell, wenn ein Kommissionsmitglied, welches der Mehrheitslösung der SGK-S zugestimmt hat, diesen Antrag einbringt. Dessen bin ich mir bewusst. Doch dies ist der speziellen Situation geschuldet. Dieser Einzelantrag, wie dann auch der Rückweisungsantrag Chassot, bezieht sich ausnahmslos auf den Bereich der Massnahmen zugunsten der Übergangsgeneration. Es ist ganz wichtig, dass wir das realisieren: Der Einzelantrag regelt ausschliesslich das. Es geht also weder um die Eintrittsschwelle noch um den Sparbeginn und auch nicht um den Koordinationsabzug. Das sind gesonderte Themen. Es geht lediglich und ausschliesslich um den Bereich der Kompensation für die Übergangsgeneration.
Ohne diesen Einzelantrag liegen heute drei aktuelle Fassungen aus der Kommission vor: die Fassung gemäss Entwurf des Bundesrates mit dem Sozialpartnerkompromiss; die Fassung gemäss Beschluss des Nationalrates mit dem konsequenten Anrechnungsprinzip; schliesslich der Antrag der knappen Mehrheit der Kommission.
Zum Entwurf des Bundesrates mit dem sogenannten Sozialpartnerkompromiss: Es ist so, der hat hier in diesem Rat keine Chance, zu einer Mehrheit zu kommen. Aber auch das Modell der Mehrheit der SGK-S hat keine Chance, in diesem Rat angenommen zu werden. Das haben mir zahlreiche Gespräche aufgezeigt. Dieses Modell ist hier drin aus verschiedenen Gründen nicht mehrheitsfähig. Einer der Gründe ist, dass wir die Zahlen, die der Kommissionssprecher aufgezeigt hat, erst etwa drei Wochen nach der Kommissionssitzung zur Verfügung hatten. Das Modell der Mehrheit wäre zwar durchaus entwicklungsfähig gewesen. Man hätte daraus einen Einzelantrag machen können, oder der Nationalrat hätte Anpassungen vornehmen können. Doch dafür fehlt die Akzeptanz. Dieses Modell findet hier keine Mehrheit. Als Politiker weiss ich: Man sollte nicht auf einem toten Pferd reiten, denn so kommt man nicht vorwärts.
Somit würde automatisch der Beschluss des Nationalrates obsiegen. Doch auch dieser hat seine Schwächen.
Wir sind nun also im Dilemma, dass wir einerseits einen Antrag der Mehrheit der SGK-S vorliegen haben, welcher zu weit geht und deshalb keine Chance hat. Andererseits liegt der Antrag der Minderheit vor, der Lösung des Nationalrates zuzustimmen, was dazu führt, dass die Vorlage vor dem Volk absturzgefährdet ist. Wir hätten damit zudem in einem zentralen Punkt einer wichtigen Vorlage bereits in der ersten Runde keine Differenz mehr, obschon wir wissen, dass es Schwächen gibt. Das kann es ja nicht sein.
Die Erkenntnis daraus ist: Wir brauchen eine Kompromisslösung, wir brauchen eine bessere Lösung für die Übergangsgeneration. Wir müssen eine Brücke bauen. Wir brauchen eine Lösung, welche das Potenzial hat, hier im Rat eine Mehrheit zu finden; ob es diese Mehrheit gibt, weiss ich nicht. Folglich muss diese Lösung auf der Variante des Nationalrates basieren. Wir müssen aber eine Differenz zum Nationalrat schaffen, damit die Vorlage besser wird, damit Schwächen beseitigt werden können, damit die Vorlage auch vor dem Volk bestehen kann. Wir haben während gut zwei Wochen parteiübergreifend intensiv an einer Kompromisslösung gearbeitet. Ich sage "wir" - ja, ich war da nicht alleine. Ich habe zwar den Einzelantrag eingereicht und übernehme damit Verantwortung, doch es waren auch andere Personen dieses Rates involviert.
Zur gesetzestechnischen Umsetzung und zu den Berechnungen haben wir uns erlaubt, über das Kommissionssekretariat das Bundesamt für Sozialversicherungen beizuziehen. Der Prozess war anspruchsvoll. Erst am Montag - vorgestern - konnte der Einzelantrag bereinigt werden. Ich weiss, das ist für unseren Rat sehr kurzfristig. Das ist aber der Situation geschuldet. Das Ergebnis liegt nun in Form dieses Einzelantrages vor. Dieser kommt zwar sehr ausführlich und technisch daher, aber er ist inhaltlich, im Kerngehalt, sehr einfach.
Der Einzelantrag basiert grundsätzlich auf der Fassung des Nationalrates: 15 Übergangsjahrgänge, kapitalisierte Einzeleinlage, Kapitaldeckungsverfahren, Anrechnungsprinzip. Es gibt aber einen massgeblichen Unterschied, und jetzt bin ich bei der Substanz des Einzelantrages. Im Einzelantrag ist eine Schwelle im Anrechnungsprinzip vorgesehen. Konkret sprechen wir vom Altersguthaben. Wer zum Zeitpunkt der Pensionierung weniger als 215 100 Franken Kapital hat, soll in jedem Fall eine Einlage erhalten. Wer darüberliegt, bei dem greift, wie bei der Fassung des Nationalrates, das Anrechnungsprinzip. Das ist es eigentlich schon. Die Notwendigkeit aber, diesen Text sauber in die Gesetzgebung einzufügen, hat letztlich zu diesem doch relativ komplexen Antrag geführt, der heute vor uns liegt. Sie ersehen daraus auch die Begründung zu diesem Antrag - sie ist angefügt -; ich werde sie allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt noch vortragen. Darin sind vor allem auch die Zahlen und die Kosten ausgewiesen.
Jetzt komme ich auf den Rückweisungsantrag zurück, der damit begründet wird, dass man die Kosten noch verifizieren sollte, damit man die Modelle vergleichen kann. Ich habe Verständnis für diese Idee. Es ist aber nicht so, dass wir nichts vorliegen haben. Wir kennen die Kosten und können sie vergleichen. Die Kosten für die Lösung betragen bei einer Umsetzung gemäss Beschluss des Nationalrates, der Sprecher hat es gesagt, 9,1 Milliarden Franken, gemäss Einzelantrag 11,9 Milliarden Franken, gemäss Mehrheitsbeschluss der SGK-S 25,2 Milliarden Franken und gemäss Entwurf des Bundesrates 29,7 Milliarden Franken. Mit 11,9 Milliarden Franken sind wir also um 2,7 Milliarden Franken vom Beschluss des Nationalrates entfernt.
Auch bezüglich der Bezügerschaft können wir eine Aussage machen; wir wissen diesbezüglich Folgendes: Bei einer Umsetzung des Nationalratsmodells sind es 35 bis 40 Prozent, die in den Genuss der Zusatzrente kommen. Bei der Lösung der knappen Mehrheit der SGK-S sind es 70 Prozent beim vollen Ausgleich und dann degressiv bis 88 Prozent bei einem reduzierten Ausgleich. Beim Bundesratsmodell sind es 100 Prozent. Bei meinem Modell sind es 37 bis 47 Prozent. Sie sehen auch, wie es aufgeschlüsselt ist. Die Berechnungen sind dem Einzelantrag beigefügt.
Um auf den Rückweisungsantrag Chassot zu reden zu kommen: Eigentlich haben wir diese Zahlen vorliegen. Natürlich kann man sie noch vertieft anschauen, natürlich kann die Kommission den Prozess nochmals führen. Sie müssen selber entscheiden, ob Sie das nochmals in die Kommission zurückgeben wollen oder nicht. Ich habe ein Stück weit Verständnis dafür. Der Preis dafür ist aber, dass wir einige Monate verlieren. Wir würden in der Sommersession keine Lösung des Ständerates verabschieden, die uns dann auch mit Blick auf die Volksabstimmung dazu dienen würde, dem Volk einen klaren Standpunkt aufzuzeigen.
Persönlich bin ich der folgenden Auffassung: Wir sollten die Rückweisung ablehnen und die Detailberatung führen, damit ich den Einzelantrag begründen kann und wir die Diskussion darüber führen können - in der Hoffnung, dass Sie dann dem [PAGE 552] Einzelantrag folgen. Die anderen Punkte werden wir dann noch speziell diskutieren.