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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-06-15

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-06-15

Wortprotokoll

Es kommt noch etwas hinzu: Sie wissen, dass die für das Gebäudeprogramm verfügbaren Mittel aus der CO2-Abgabe beschränkt sind. In den Jahren 2020 und 2021 wurden sie von den Kantonen vollständig abgeholt. Bereits mit den Dingen also, die heute unterstützt werden, sind diese Mittel ausgeschöpft. Die beschränkten Mittel des Gebäudeprogramms sollen eben so effizient wie möglich eingesetzt werden. Deshalb steht bei den Heizungen der Ersatz fossiler Heizsysteme und ortsfester elektrischer Heizungen im Vordergrund.

Nun hat Ihre Kommission entschieden, im Text des Vorstosses den Bezug auf das CO2-Gesetz und das Gebäudeprogramm zu eliminieren. Neu möchte Ihre Kommissionsmehrheit es dem Bundesrat überlassen, zu prüfen und auch zu entscheiden, über welches Fördergefäss der Verbleib einer Holzheizung unterstützt werden soll. Zudem sollen Unterstützungen für den Ersatz alter Holzheizungen durch moderne Holzfeuerungsanlagen auf jene Fälle beschränkt werden, bei denen die Mehrkosten für den Verbleib bei einer Holzheizung unverhältnismässig hoch sind. Das wird - Sie haben es von den Kommissionssprechern gehört - selten der Fall sein.

In diesem Sinne beurteilt der Bundesrat die von Ihrer Kommission vorgenommene Änderung als positiv. Es ist eine Änderung, die in eine gute Richtung geht - auch wenn dies vom Grundsatz her nach wie vor falsch ist, weil wir eben das Gebäudeprogramm mit den beschränkten Mitteln auf den Ersatz fossiler Heizungen fokussieren wollen. Aber ich denke, es wird hier vielleicht ein Zeichen gesetzt, dass man eben möchte, dass grundsätzlich mit dem Energieträger Holz gearbeitet wird.

In diesem Sinne kann der Bundesrat mit dem neuen, abgeänderten Motionstext leben, auch wenn er davon nicht wirklich begeistert ist.