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Humbel Ruth · Nationalrat · 2022-06-15

Humbel Ruth · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-15

Wortprotokoll

Anfang Session haben wir die Kostenbremse-Initiative der Mitte debattiert. Diese setzt bei den Kosten an und will die Akteure im Gesundheitswesen in die Pflicht nehmen und die Ressourcenverschwendung stoppen, um das Kostenwachstum im Gesundheitswesen zu bremsen. Die nun zur Debatte stehende Prämien-Entlastungs-Initiative der SP will die Umverteilung stärken und deutlich mehr Steuermittel für die Prämienverbilligung einsetzen; höchstens 10 [PAGE 1213] Prozent des verfügbaren Einkommens soll die Prämie betragen dürfen.

Dieser Ansatz, dem Kosten- und Prämienwachstum mit mehr Umverteilung zu begegnen, lenkt vom eigentlichen Problem der massiv steigenden Kosten ab und will, was für unser Gesundheitswesen typisch ist, Symptome behandeln statt Ursachen bekämpfen. Rund 10 Milliarden Franken sollen künftig in die Prämienverbilligung fliessen, 4,5 Milliarden Franken mehr als heute. Die Initiative will den Bund verpflichten, mindestens zwei Drittel der Prämienverbilligung zu finanzieren. Damit würde der Bundesanteil massiv erhöht, von heute 2,9 Milliarden Franken auf über 6 Milliarden Franken pro Jahr.

Die Initiative ist damit zu extrem. Die Mitte-Fraktion lehnt eine derart massive Aufstockung der Prämienverbilligung durch den Bund klar ab. Der Bund bezahlt jedes Jahr einen Beitrag an die individuellen Prämienverbilligungen (IPV). Seit der Einführung des neuen Finanzausgleichs sind es jährlich 7,5 Prozent der Bruttokosten der obligatorischen Krankenversicherung. Weil die Kosten jährlich steigen, wird auch der Bundesbeitrag jedes Jahr erhöht, während einige Kantone ihren Anteil an der Prämienverbilligung in den letzten Jahren gar reduziert haben.

Die Kantone tragen indes im Rahmen ihrer Zuständigkeiten die Verantwortung für das kantonale Kosten- und Prämienniveau und damit auch für die kantonale Prämienhöhe. Der Bund definiert die Pflichtleistungen gemäss KVG. Die Kantone genehmigen oder verfügen Tarife und Preise. Sie machen die Spitalplanung und haben neu mit der Zulassungssteuerung auch die Kompetenz, im ambulanten Bereich zu steuern und allfällige Überkapazitäten zu unterbinden.

Der Zusammenhang zwischen der Dichte der Leistungserbringer und den Gesundheitskosten ist klar gegeben. So gross die Kostenunterschiede zwischen den Kantonen sind, so unterschiedlich sind auch die kantonalen Prämien. Im teuersten Kanton sind die Prämien nahezu doppelt so hoch wie im kostengünstigsten Kanton, obwohl die Versicherten in allen Kantonen die gleichen Leistungsansprüche zulasten der Krankenversicherer gemäss KVG haben.

Vor der Einführung des neuen Finanzausgleichs 2008 war der Bundesbeitrag an die Prämienverbilligung an die kantonalen Aufwendungen gebunden. Der volle Bundesbeitrag wurde nur ausgeschüttet, wenn auch die Kantone den gleichen Beitrag beisteuerten. Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung ging bei der Aufgabenentflechtung von der Überlegung aus, dass die Kantone am besten wissen, wie sich die wirtschaftliche und soziale Situation bei ihnen präsentiert. Diese Überlegung ist grundsätzlich richtig.

Das IPV-System ist in die Gesamtheit kantonaler sozialpolitischer Massnahmen einzubetten. Die Einkommensstruktur der Bevölkerung, das Steuersystem, sozialpolitische Massnahmen wie Familienzulagen, Steuerabzüge usw. sind kantonal sehr unterschiedlich. Die Prämienverbilligung ist eine bedeutende Massnahme für den sozialen Ausgleich. Statt ihre sozialpolitische Verantwortung wahrzunehmen und ihren Beitrag an die IPV ebenfalls der Kostensteigerung anzupassen, damit auch Haushalte und Menschen in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen - da geht es um mittelständische Familien, Einzelpersonen, Rentnerinnen und Rentner - von einer Prämienverbilligung profitieren können, haben viele Kantone ihren Anteil an der IPV gesenkt. Sparmassnahmen wurden zulasten der ordentlichen IPV umgesetzt und die Budgetierung des IPV-Volumens teilweise zur Sanierung des kantonalen Staatshaushaltes eingesetzt.

Der Kanton Luzern musste gar vom Bundesgericht zurückgepfiffen werden, weil er den Kreis der Personen mit Anspruch auf eine ordentliche IPV massiv reduziert und damit die sozialpolitischen Vorgaben des KVG missachtet hatte. Als Reaktion auf das Urteil des Bundesgerichtes haben inzwischen verschiedene Kantone die Einkommensgrenze für die IPV angehoben. Es gibt indes immer noch Kantone, welche trotz hoher Prämien ihren Anteil an der IPV tief halten und damit den KVG-Anforderungen nicht genügen.

Eine weitere Problematik bei der Prämienverbilligung liegt darin, dass der Mittelbedarf für Ergänzungsleistungsbeziehende und Sozialhilfebeziehende in den letzten Jahren massiv angestiegen ist. 54 Prozent der gesamten IPV-Mittel gehen an Ergänzungsleistungs- und Sozialhilfebezüger, welche insgesamt 30 Prozent der Beziehenden ausmachen. Die kantonalen Unterschiede sind auch hier sehr gross; bis 80 Prozent der IPV-Bezüger sind EL-Beziehende oder Sozialhilfeempfänger. Die Folge davon ist, dass weniger Mittel für Haushalte in bescheidenen Verhältnissen, also für mittelständische Familien und Einzelpersonen, zur Verfügung stehen. Aber genau für diese Menschen ist die IPV gedacht. Deshalb braucht es eine Anpassung des Gesetzes, und der indirekte Gegenvorschlag der Kommission setzt da an. Er will die IPV der Ergänzungsleistungsbeziehenden separat über die Ergänzungsleistung finanzieren. Das heisst, Bund und Kantone sollen den Betrag für die Prämien der EL-Beziehenden an die Ergänzungsleistungskosten anrechnen und im ordentlichen Ergänzungsleistungssystem finanzieren, der Bund zu fünf Achteln und die Kantone zu drei Achteln.

Die Mitte-Fraktion wird auf den indirekten Gegenvorschlag eintreten und die Kommissionsmehrheit unterstützen. Es ist uns bewusst, dass dies sowohl für den Bund wie für die Kantone eine teure Lösung ist. Sie dürfte daher im Ständerat einen schweren Stand haben. Sie ist indes sachgerecht, weil sie eine klare Trennung von Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligung bringt und dadurch zusätzliche Mittel freistellt, damit auch mittelständische Haushalte in bescheidenen Verhältnissen in den Genuss von Prämienverbilligungen kommen können, wie dies der Gesetzgeber ursprünglich vorgesehen hat und es in Artikel 65 Absatz 1 KVG definiert ist.

Die Krankenkassenprämien sind nun mal ein gewichtiger Posten im Budget eines Haushalts. Eine vierköpfige Familie bezahlt gegen 14[NB]000 Franken Prämien pro Jahr. Das ist viel Geld. Aktuell kommt eine zusätzliche Belastung durch die volatile Wirtschaftslage hinzu. Die Preise steigen, die Inflation nimmt zu, und für das nächste Jahr ist mit massiven Prämienerhöhungen zu rechnen.

Wenn wir aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage ein Entlastungsprogramm für die Bevölkerung ins Auge fassen, ihr die Kaufkraft erhalten und stärken wollen, dann tun wir das am besten über die Prämienverbilligung. Wenn die Prämienverbilligung nämlich etwas grosszügiger ausgestaltet wird, damit auch mittelständische Familien, Einzelpersonen, Rentnerinnen und Rentner eine IPV erhalten, bleibt diesen mehr Geld für den Konsum. Die Prämienverbilligung ist ein zielführender Ansatz, um Haushalte zu entlasten und die Kaufkraft zu stärken.

Neben dieser zentralen Bestimmung in Artikel 65 Absatz 1sexies KVG und der Anpassung des ELG unterstützt die Mitte-Fraktion auch die übrigen Anträge der Kommissionsmehrheit. Der bundesrätliche Entwurf des indirekten Gegenvorschlages nimmt die Kantone stärker in die Pflicht und bindet ihren Beitrag an die Einkommenshöhe. Übersteigen die Prämien 18,5 Prozent des Einkommens, so muss der Kanton ebenfalls 7,5 Prozent der Bruttokosten einsetzen. Damit läge der Kantonsanteil auf dem Niveau der IPV-Gelder des Bundes.

Der Forderung der Kantone, künftig auch Verlustscheine für[NB]die Prämienausstände ihrer Kantonseinwohnerinnen und -einwohner über Prämienverbilligungen abzurechnen, stimmen wir zu. Es geht da um insgesamt 400 Millionen Franken, also gut 1 Prozent der OKP-Bruttokosten. Anders als bei der Initiative wird im indirekten Gegenvorschlag das Sozialziel nicht auf Bundesebene definiert, sondern es wird den Kantonen überlassen, ein Sozialziel zu definieren. Der Bund bestimmt, wie das verfügbare Einkommen und die Steuern ermittelt werden.

Abschliessend halte ich fest: Für die Mitte haben Kostendämpfungsmassnahmen im Gesundheitswesen klar oberste Priorität. Die Probleme der Kostensteigerungen müssen an ihren Wurzeln angegangen werden. Kurzfristig braucht es indes mehr Mittel für die Prämienverbilligung, zumal die Wirtschaftslage mit steigenden Preisen und zunehmender Inflation volatil ist. Für die Mitte-Fraktion ist die Prämienverbilligung eine zielführende Massnahme zur Stärkung der Kaufkraft. Die Prämien-Entlastungs-Initiative lehnen wir ab. Wir treten hingegen auf den indirekten Gegenvorschlag ein, unterstützen die Kommissionsmehrheit und bitten Sie, dies auch zu tun. [PAGE 1214]