Wettstein Felix · Nationalrat · 2022-06-15
Wettstein Felix · Nationalrat · Solothurn · Grüne Fraktion · 2022-06-15
Wortprotokoll
Ich starte mit meiner Interessenbindung: Ich bin Präsident von Pro-salute.ch, der gemeinsamen Stimme von Konsumentinnen, Patienten, Prämien- und Steuerzahlenden; das sind zusammen rund 8,7 Millionen Menschen.
In meinem Wohnkanton Solothurn beträgt die Richtprämie der Krankenversicherung pro erwachsene Person ab 26 Jahren 4032 Franken. Ein Haushalt mit zwei Erwachsenen, ohne Kinder, und einem Jahreseinkommen von 51[NB]000 Franken hat den Grenzwert des satzbestimmenden Einkommens bereits überschritten und hat darum kein Anrecht auf Prämienverbilligung. Dieses Paar muss sage und schreibe 15,8 Prozent seines Jahreseinkommens für die Prämien der obligatorischen Krankenversicherung aufbringen. Nehmen wir an, im Haus nebenan wohne ebenfalls ein Paar ohne Kinder, das zusammen ein Jahreseinkommen von 670[NB]000 Franken erzielt, Vermögenserträge mit eingerechnet. Dieses Paar zahlt gerade mal 1,2 Prozent seines Einkommens für die Prämien.
Wir richten in dieser Diskussion die Aufmerksamkeit jeweils auf die Geringverdienenden - zu Recht, denn diese sind je nach Kanton und Haushaltskonstellation sehr stark belastet. Wir richten die Aufmerksamkeit aber nie auf die Wohlhabenden. Für diese sind die Krankenkassenprämien schon fast eine vernachlässigbare Grösse. Ein Jahr mit etwas Kursgewinnen oder Dividenden, und schon ist die Prämie bezahlt. Es sind paradiesische Zustände für die Gutverdienenden, denn eine gute Versorgung im Krankheitsfall ist ihnen gewiss. In keinem anderen europäischen Land, und wohl auch weltweit nicht, kämen sie derart günstig, nahezu gratis, zu dieser umfassenden Versicherungsdeckung. Denn kein anderes Land kommt auf die Idee, die Krankengrundversicherung über Kopfprämien zu finanzieren. Alle wählen ein Versicherungsmodell, das einkommensabhängige Beiträge kennt.
Die Prämien-Entlastungs-Initiative ist ein Notausgang, aber einer, den wir jetzt bauen müssen. Wenn unser Land die unsägliche Kopfprämie endlich überwinden könnte, dann müssten wir keine solchen Übungen veranstalten wie heute mit dieser Initiative und dem Gegenvorschlag. Wir hätten keine solchen Übungen, die mit grossem administrativem Aufwand verbunden sind, egal, wo wir die Grenze zur Berechtigung auf Prämienverbilligung ziehen, egal, wie der Kostenschlüssel zwischen Bund und Kantonen aussieht. Aber eben, wir haben die Kopfprämie, und wir haben den Anstieg der Kosten, der seit Jahrzehnten steiler als die generelle wirtschaftliche Entwicklung verläuft - darum der Notausgang mit der Initiative.
Als unser Land die obligatorische Krankenversicherung einführte, war es das sogenannte Sozialziel, wonach niemand mehr als 8 Prozent des verfügbaren Einkommens für die Prämien einsetzen müsse. Schon bald hat sich gezeigt, dass dies nicht einzuhalten ist. Die Bereitschaft des Bundes und vor allem der Kantone fehlte, genügend steuerfinanzierte Mittel in das System einzubringen. Bald sprach man von 10 Prozent, dann von 14 Prozent; heute kann es sein, dass ein Haushalt ohne Anrecht auf Verbilligung mehr als 16 Prozent des Einkommens abliefern muss. Gern geht auch vergessen, wie gross im schweizerischen System der Anteil ist, den Patientinnen und Patienten zusätzlich aus der eigenen Tasche zu zahlen haben: Es geht um Franchise und Selbstbehalt sowie nicht finanzierte Behandlungen, zum Beispiel die meisten Zahnbehandlungen.
Aus Angst, dass neben der hohen Prämienlast auch noch Selbstbehalte dazukommen, verzichten Menschen in materiell bescheidenen Verhältnissen oft darauf, die Ärztin, den [PAGE 1221] Arzt überhaupt aufzusuchen. Das Bundesamt für Statistik hat die Daten dazu: Der Anteil der Wohnbevölkerung in der untersten Einkommensklasse, der aus finanziellen Gründen auf den Besuch beim Arzt oder Zahnarzt verzichtet, ist zwischen 2015 und 2019 von 6,1 Prozent auf 8 Prozent angestiegen. Das kann uns nicht gleichgültig sein.
Wenn die Initiative der Notausgang ist, dann ist der indirekte Gegenvorschlag höchstens der Stollen zum Notausgang. Auch ihn müssen wir bauen, für den Fall, dass die Initiative keine Mehrheit findet. Mit Artikel 65 Absatz 1ter hat der Bundesrat immerhin einen Weg gefunden, dank dem die Summen für die Prämienverbilligung mit der Kostenentwicklung Schritt halten können, jedenfalls mit der Entwicklung der prämienfinanzierten Kosten. Wenn schon, wäre es jedoch vernünftiger, wenn die Behandlungskosten zu einem höheren Anteil als heute aus Steuern und nicht aus Prämien finanziert würden, vor allem aus der direkten Bundessteuer und den kantonalen Einkommenssteuern, denn diese werden immerhin progressiv erhoben.