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Schläpfer Therese · Nationalrat · 2022-06-15

Schläpfer Therese · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-15

Wortprotokoll

Die Initiative will, wie schon gesagt, dass die Krankenkassenprämien für Einzelpersonen 10 Prozent des Einkommens nicht überschreiten. Eine Senkung der Krankenkassenprämien lässt immer alle hinschauen, sie ist quasi ein Eyecatcher.

Die Vorlage will eine Aufteilung der Finanzierung zwischen den Prämienzahlern und den Steuerzahlern. Mit anderen Worten: Die Initiative will eine noch stärkere Umverteilung der Kosten, statt die Kosten einzudämmen. Dabei sollte besser einmal überlegt werden: Wo könnten Kosten eingespart werden? Es sind vorwiegend die Mengen, welche die Krankenkassenprämien in die Höhe klettern lassen. Es sind gerade die Initianten, welche die Mengen stets ausweiten, ohne sich dabei die Frage zu stellen, wie solche Ausweitungen - wie die kürzlich angenommene Pflege-Initiative - finanziert werden können.

Die Prämien spiegeln die in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung in Anspruch genommenen Leistungen wider. Von 100 Franken Prämien werden 96 Franken für die Deckung der Gesundheitskosten aufgewendet. Die Steuerung des Leistungsvolumens steht daher seit Jahren im Mittelpunkt des Interesses. Dies bleibt jedoch ohne überzeugende Ergebnisse, da die OKP-Bruttokosten zwischen 1996 und 2018 um durchschnittlich 4 Prozent pro Jahr gestiegen sind. Eines der Hauptprobleme der Kostenentwicklung ist die Über- und Fehlversorgung, die gemäss Schätzungen 20 bis 30 Prozent aller Kosten der OKP ausmacht und darüber hinaus ein grosses Risiko für die Patienten darstellt. Hier müssen durch die Einforderung der Indikations- und Ergebnisqualität die richtigen Anreize gesetzt werden.

Eine Beteiligung des Patienten im Qualitätsprozess ist dringend nötig. Der Patient wird damit zu einem wichtigen Akteur. Mit dem Programm "pay for patient value" könnten wir ein innovatives Anreizsystem zur Schaffung von Mehrwert für Patienten, Leistungserbringer und Kostenträger verfolgen.

Das uns bereits seit 2014 vom BAG zur Verfügung gestellte Health Technology Assessment Programme wird leider viel zu selten angewendet. Damit kann überprüft werden, ob die Leistungen die Kriterien wirklich erfüllen. Es ermöglicht auch, nutzlose Leistungen aus dem Leistungskatalog zu streichen.

Das Ziel muss sein, die Kosten im Gesundheitswesen zu senken, und nicht, sie umzuverteilen. Bereits heute gilt das Solidaritätsprinzip. Die Steuerzahler kommen für die Ausgaben für die individuelle Prämienverbilligung von aktuell 5,4 [PAGE 1220] Milliarden Franken auf. Bei einer Annahme der Initiative werden diese um 4,5 Milliarden Franken erhöht, also beinahe verdoppelt.

Ein weiterer negativer Aspekt der Initiative der SP liegt im erheblichen administrativen Aufwand. Die Ausführung wäre äusserst komplex, und ein Ausbau der Bürokratie wäre nötig. Dies kommt insbesondere im Gegenentwurf durch das vorgesehene Kaskadensystem zum Ausdruck.

Gibt es in privaten Haushalten in irgendeinem Bereich das Problem zu hoher Kosten, muss auch darüber nachgedacht werden, wo man Kosten einsparen kann. Die Erschliessung einer neuen Finanzierungsquelle steht nicht im Vordergrund. Sie können auch nicht einfach eine neue Kreditkarte beantragen, um damit die Rechnungen der anderen Karten zu begleichen.

Aus all diesen Gründen bitte ich Sie, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen sowie den Gegenvorschlag ebenfalls abzulehnen.