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Steinemann Barbara · Nationalrat · 2022-06-15

Steinemann Barbara · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-15

Wortprotokoll

Etliche meiner Vorredner haben es schon erwähnt: Seit Inkrafttreten des Krankenversicherungsgesetzes im Jahr 1996 sind die Gesundheitskosten und die entsprechenden Prämien in der Schweiz ganz enorm gestiegen. Die grosse KVG-Reform aus der Küche von SP-Bundesrätin Dreifuss ist mit dem grossen Ziel angetreten, die Kosten des Gesundheitswesens zu senken. Schon damals war aber für die SVP klar, dass das von Frau Dreifuss konstruierte und von den Linken und den Mitteparteien inklusive des Freisinns unterstützte KVG zur Kostenexplosion führt. Es war klar, dass es nicht etwa umgekehrt eine kostendämpfende Wirkung erzielt, wie dem Stimmbürger vorgegaukelt wurde.

Auffallend oft verfehlen Politik und Staat nicht nur klar ihre Ziele, sondern erreichen das exakte Gegenteil des Angestrebten. Das Gesundheitswesen ist das Paradebeispiel dieses staatlichen Versagens. Wären Politiker für ihre Fehlleistungen haftbar, wäre das Gesundheitswesen in der Schweiz das Paradebeispiel für eine solche Verantwortungsklage.

Wir dürfen dem Gesundheitssystem nicht einfach noch mehr Geldmittel zuführen, ohne die Ursachen für dessen Versagen zu analysieren. Es sind nämlich nicht alle Kosten im Gesundheitswesen gleichermassen im Steigen begriffen. Heute werden 63 Prozent der Gesundheitsausgaben in der Schweiz von Drittzahlern getragen. Es lohnt sich, ganz genau hinzuschauen: Die Kosten jener Leistungen, die wir per Gesetz gemeinschaftlich finanzieren, also über Steuern und Prämien der OKP, steigen jedes Jahr viel stärker als die Kosten aller anderen Gesundheitsleistungen, die jeder Bezüger selber finanziert, also die Kosten des Zahnarztbesuchs, die Kosten von nicht kassenpflichtigen Medikamenten oder die Prämien für die privaten Zusatzversicherungen. Hier haben wir einen ganz zentralen Kostentreiber ausgemacht. Intuitiv ist das nachvollziehbar, denn bei den gemeinschaftlich finanzierten Leistungen spielt der Preis für den Bezüger keine Rolle, er muss das Preis-Leistungs-Verhältnis nicht abwägen. Die Patienten haben keinen Anlass, nur das Nötigste zu beziehen. Die Anspruchshaltung der Versicherten steuert die Kostenentwicklung ganz massgeblich.

Das ist auch für den Anbieter bequem: Er kann einfach fakturieren, ohne dass jemand Grenzen setzt. Wir wissen alle: Dort, wo die meisten Anbieter von Gesundheitsleistungen sind, sind auch die Kosten am höchsten.

Grundsätzliche Systemfehler und Fehlanreize liessen sich durchaus korrigieren. Die Initianten zeigen sich mit ihrer Initiative jedoch unbeeindruckt von den enorm steigenden Kosten. Die Vorschläge der SP-Volksinitiative ändern nichts an der Kostenentwicklung, weil sie nichts am Grundproblem ändern. Die Prämienverbilligungen dürften, ganz im Gegenteil, noch kostentreibend wirken. Ende 2020 waren 2[NB]371[NB]000 Einwohner von Prämienverbilligungen abhängig; das sind 27,6 Prozent der Bevölkerung. Der Staat schüttet heute schweizweit fast 5,5 Milliarden Franken Subventionen dafür aus; bei Annahme der Volksinitiative wären es knapp 10 Milliarden Franken, das wäre also fast das Doppelte. Damit würden noch mehr Einwohner von Umverteilungsgeldern abhängig gemacht.

Der Steuerzahler soll also die Gesundheitskosten übernehmen, ganz nach dem Geschmack der linken Ideologie, wonach Reiche unbegrenzt zur Kasse gebeten werden sollten. Denn die Steuern sind natürlich der Progression unterstellt. Das dürfte für die Sozialdemokraten eine sehr willkommene Nebenwirkung sein, schliesslich haben sie mehrmals vergeblich den Versuch unternommen, die Gesundheitskosten den Reichen bzw. den angeblich Reichen zur Finanzierung zuzuschieben. Immer weitere Bevölkerungskreise von Transfereinkommen abhängig zu machen, ergibt vielleicht aus Sicht der staatsgläubigen Sozialdemokraten Sinn, aber aus ordnungspolitischer und volkswirtschaftlicher Sicht ist das ein Unsinn.

Deshalb empfehle ich diese Volksinitiative zur Ablehnung.