preparatory:AB 30374
Schiesser Fritz · Ständerat · Glarus · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2002-12-11
Wortprotokoll
Die Kommission beantragt Ihnen, dass wir hier eine Bestimmung aufnehmen, nach der die Kantone einen Teil der Sömmerungsbeiträge denjenigen Personen ausrichten können, die für die Infrastruktur und die notwendigen Alpverbesserungen aufkommen. Der tiefere Sinn liegt darin, dass mit dieser Bestimmung den Kantonen die Möglichkeit eröffnet werden soll, auf Verhältnisse zurückzukommen, wie sie vor der letzten Änderung bestanden: Es hat eine solche ähnliche Lösung gegeben, die wurde dann durch den Bundesrat aufgehoben. Das hat in den Kantonen, je nach den Strukturen, zum Teil erhebliche Kritik ausgelöst.
Weiter muss man berücksichtigen, dass dort, wo der Pachtzins an den Alpeigentümer fällt, ein gewisses Entgelt vorhanden ist und daraus die Leistungen für den Unterhalt und die Infrastruktur erbracht werden können, auch wenn wir uns keine Illusionen machen dürfen - die Pachtzinsen decken diese Kosten bei weitem nicht.
Es gibt aber offenbar in einzelnen Kantonen Verhältnisse, in denen die öffentliche Hand Alpen zur Verfügung stellt, ohne ein entsprechendes angemessenes Entgelt entgegenzunehmen: Dann gibt es eine Diskrepanz zwischen dieser Unterhaltspflicht auf der einen und der Zurverfügungstellung der Infrastruktur auf der anderen Seite. Mit diesem Antrag will man solchen Verhältnissen je nach Kanton Rechnung tragen können.