Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · 2022-06-16
Prelicz-Huber Katharina · Nationalrat · Zürich · Grüne Fraktion · 2022-06-16
Wortprotokoll
Die Armutsbewältigung ist eine der zentralen politischen Herausforderungen, denen wir uns auch in der Schweiz zu stellen haben. Die Beendigung der absoluten Armut und die Halbierung der relativen Armut sind das erste Ziel der UNO-Agenda 2030. Auch die Schweiz hat sich das auf die Fahne geschrieben.
Nur, die Realität ist leider eine andere. Seit etwa 2014 ist die Armut wieder am Steigen, und auch hier in der Schweiz sind 8,5 Prozent der Bevölkerung oder rund 720[NB]000 Menschen - davon gegen 140[NB]000 Kinder und Jugendliche - betroffen. Das waren die Zahlen vor Corona. Leider sind sie im Steigen begriffen. Das letzte Auffangnetz hier in der Schweiz ist dann die Sozialhilfe, die subsidiär ausbezahlt wird. Sie soll als Existenzsicherung gelten und damit auch ein wichtiges Element für den Erhalt des sozialen Friedens sein.
Etwa 280[NB]000 Menschen oder rund 3,3 Prozent der Bevölkerung beziehen Sozialhilfe. Davon sind wiederum ein Drittel Kinder und Jugendliche, die betroffen sind, viele aus alleinerziehenden Familien. Viele der Sozialhilfebeziehenden haben keine Ausbildung. Viele sind sogenannte Working-Poor, das heisst, sie arbeiten, aber der Lohn reicht nicht zum Leben.
Die Sozialhilfe ist heute kantonal und dann kommunal geregelt. Es bestehen erhebliche Unterschiede. Wir kennen zwar die Skos-Richtlinien, die auch von der SODK verabschiedet [PAGE 1242] werden. Die Gemeinden haben aber einen Ermessensspielraum. Die jüngsten Entwicklungen zeigen leider, dass sich die Sozialhilfegesetze quasi verselbstständigen. Die Skos kann immer weniger eine harmonisierende Wirkung entfalten.
Es ist hier leider auch an die Aussage in der Begründung zu erinnern: Die Unterschiede sind enorm. Die Skos kann zurzeit weniger integrieren. Es gibt Unterschiede beim Grundbedarf, bei der Rückerstattungspflicht, bei der Berücksichtigung von Vermögens- und Einkommensgrenzen oder bei den Integrationszulagen. Zudem wurden, wie wir wissen, Leistungen reduziert, teilweise für Jugendliche, teilweise für Familien. Unterschiede wären aus rechtsstaatlicher Sicht aber nur so weit begründbar, wie tatsächlich unterschiedliche Lebenshaltungskosten vorhanden sind. Das zeigt eine entsprechende Studie. Eine weitere zeigt leider, dass die Grundausstattung zu tief berechnet ist.
Es braucht deshalb die verbindliche Gewährung der Existenzsicherung mit einem nationalen Rahmengesetz, wie ich es mit dieser Motion hier fordere, damit wir eine klare soziale Existenzsicherung haben, die auch die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglicht. Auch die Kriterien für den Bezug, für die Mindesthöhe und für die Festlegung der weiteren Leistungen, nicht zuletzt bezüglich der Weiterbildung, müssen bestimmt werden. Damit sollen die Grundkompetenzen und die berufliche Qualifikation gestärkt werden. Es soll ein Verfahren ermöglicht werden, das etwa in Anlehnung an die Ergänzungsleistungen vereinheitlicht wird. Damit wären die Kriterien klar, auch die Finanzierung wäre klar. Der Bund, die Kantone und die Gemeinden, das ist ein weiterer Teil, sollen sich beteiligen. Es ist ein minimaler Rahmen, der für alle Klarheit schafft.
In diesem Sinne bitte ich Sie, die Motion anzunehmen.