Cassis Ignazio · Bundesrat · 2022-06-16
Cassis Ignazio · Bundesrat · Tessin · 2022-06-16
Wortprotokoll
La semaine dernière, la Suisse, nous tous, avons été élus au Conseil de sécurité de l'ONU. J'étais moi-même présent à New York: 187 Etats sur 192 ont voté pour la Suisse. C'est un excellent résultat, qui nous permet d'entamer notre mandat au Conseil de sécurité en janvier prochain avec un soutien fort de la part de la communauté internationale.
La motion que nous discutons charge le Conseil fédéral d'associer l'Assemblée fédérale à toute décision concernant une éventuelle intervention militaire que le Conseil de sécurité serait appelé à prendre pendant notre mandat.
L'implication du Parlement est un thème qui me tient à coeur. C'est un thème important pour tout le Conseil fédéral. Voilà pourquoi il a été traité en détail dans le rapport du Conseil fédéral, le 11 septembre 2020, en réponse à un postulat de votre Commission de politique extérieure intitulé "Siège de la Suisse au Conseil de sécurité de l'ONU. Implication du Parlement". Les deux Commissions de politique extérieure ont passé en revue les options d'implication proposées par le Conseil fédéral. Les deux commissions sont parvenues à la conclusion que les options sur la table garantissaient les droits de participation du Parlement dans le respect de la répartition des compétences telle qu'elle est prévue par la Constitution fédérale.
Darauf basierend, haben die Aussenpolitischen Kommissionen dem Bundesrat alle von ihnen gewünschten Modalitäten des Einbezugs mitgeteilt. Ich habe den beiden APK die vollständige Umsetzung daraufhin selber schriftlich bestätigt. Das Parlament wird also während unseres Einsitzes eng einbezogen. Es erhält weitgehende Informations- und Konsultationsrechte.
Was heisst das konkret mit Bezug auf die Motion? Artikel 152 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes sieht die Möglichkeit vor, dass der Bundesrat bei aussenpolitischen Grundsatzentscheiden die Präsidenten der APK konsultiert. Auf den Sicherheitsrat gemünzt, betrifft dies zum einen die Genehmigung einer militärischen Intervention, also den Fall, den Sie, Herr Ständerat Minder, in Ihrer Motion im Auge haben. Der andere Anwendungsfall ist die Schaffung eines neuen Sanktionsregimes durch den Sicherheitsrat. Beide Fälle werden, gemäss Entscheid des Bundesrates in Zusammenarbeit mit den APK, gleich behandelt. Dabei steht es den Präsidenten der APK frei, innerhalb der Fristen weitere Kommissionsmitglieder zu konsultieren. Ich weiss, dass sich die Präsidenten schon heute Gedanken zu den genauen Modalitäten machen, also dazu, wie sie dies handhaben wollen.
Ein Wort hier zu den Fristen: Auf Wunsch der APK Ihres Rates hat das EDA einen Zusatzbericht zur Autorisierung militärischer Interventionen durch den Sicherheitsrat verfasst. Der Bericht, von dem Ihnen einige Auszüge durch Ständerat Minder vorgetragen wurden, zeigt, dass bei der Verabschiedung solcher Resolutionen nicht viel Zeit für die Konsultation der APK bleibt. Entscheide müssen relativ schnell getroffen werden, wenn nötig auch innerhalb von 24 Stunden. Die APK werden jedoch so rasch als möglich über Entwicklungen informiert, die zu Beschlüssen über ein neues Sanktionsregime oder eine militärische Intervention führen können. Zudem ist vorgesehen, dass die APK standardmässig an jeder ihrer Sitzungen Informationen zu den behandelten und den zu erwartenden Geschäften im Sicherheitsrat erhalten.
Fazit: Die mit den APK vereinbarte Option, in dringenden Fällen die APK-Präsidenten zu konsultieren, ermöglicht es, die aussenpolitische Handlungsfähigkeit mit der in der Bundesverfassung festgelegten Verantwortlichkeit in Einklang zu bringen. Die in der Motion genannten Optionen würden es der Schweiz indes nicht ermöglichen, innerhalb der allenfalls sehr kurzen Fristen zu einer Abstimmungsposition zu gelangen.
Erlauben Sie mir zum Schluss noch eine Klarstellung zu einem Element in der Begründung der Motion: Als Mitglied des Sicherheitsrates unterliegt die Schweiz gegenüber der UNO keinen zusätzlichen Verpflichtungen. Die UNO-Charta verpflichtet die Mitgliedstaaten beispielsweise nicht dazu, mit Personal zur Umsetzung eines Beschlusses des Sicherheitsrates beizutragen. [PAGE 576]
Aus diesen Gründen beantragt Ihnen der Bundesrat die Ablehnung der Motion.