Bischof Pirmin · Ständerat · 2022-06-16
Bischof Pirmin · Ständerat · Solothurn · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-16
Wortprotokoll
Die Motion verlangt, dass der Bundesrat seine Bemühungen für die Stabilität in Afghanistan und zur Stärkung der Menschenrechte intensiviert. Weiter soll dem Parlament, falls nötig, ein Nachtragskredit für die humanitäre Hilfe in Afghanistan unterbreitet werden.
Der Nationalrat hat diese Motion in der Frühjahrssession 2022 mit 112 zu 55 Stimmen angenommen. Ihre Kommission beantragt Ihnen nun mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion abzulehnen. Es gibt keine Minderheit.
Die Erwägungen der Kommission sind die folgenden: Auch Ihre Kommission ist sehr besorgt über die Menschenrechts- und Sicherheitslage in Afghanistan. Wenn man mit dem wenigen Positiven beginnen will: Zumindest die Sicherheitslage hat sich in dem Sinne verbessert, dass nach der Machtübernahme durch die Taliban in Afghanistan keine kriegerischen Ereignisse mehr stattfinden. Aber dann ist es mit dem Positiven auch schon zu Ende.
Die Menschenrechtslage hat sich massiv verschlechtert und scheint sich auch weiterhin zu verschlechtern. Zwar ist die Situation in den verschiedenen Teilen Afghanistans - in Kabul, in Kandahar oder in Herat - unterschiedlich, aber insbesondere die Situation in Kandahar ist beunruhigend, namentlich was die Frauenrechte betrifft. Es ist festzustellen, dass die ursprünglichen Versprechungen des Taliban-Regimes betreffend die Frauenrechte grösstenteils nicht eingehalten wurden. Es ist heute auch festzustellen, und das ist menschenrechtlich sehr beunruhigend, dass die Kindersterblichkeit in Afghanistan massiv zunimmt, dass der Kinderhandel und der Menschenhandel generell in Afghanistan zunehmen. Es gibt Berichte von Organhandel - mit ähnlichen Auswirkungen. Die Schweiz engagiert sich in diesem Bereich aber bereits sehr stark.
Sie haben gesehen, dass die Motion zwei Ziffern umfasst:
In Ziffer 1 wird die Intensivierung der guten Dienste verlangt. Das wird durch die Schweiz gemacht. Die Schweiz hat an entsprechenden Konferenzen auch teilgenommen. Verschiedentlich hat sie auch mit Vertretern des Taliban-Regimes in Genf konferiert und klare Forderungen menschenrechtlicher Art deponiert, auch wenn diese grösstenteils nicht erfüllt worden sind.
Zu Ziffer 2 ist zu sagen, dass der Bundesrat ja am 8. September 2021 einen zusätzlichen Nachtragskredit beantragt hat, der auch genehmigt wurde. Das Gleiche gilt dann auch wieder für das Jahr 2022. Diesbezüglich hat unser Bundespräsident am 31. März 2022 an der Geberkonferenz für Afghanistan zusätzliche 30 Millionen Franken für das Jahr 2022 in Aussicht gestellt. Zudem möchte die Schweiz in Zukunft vier Mitarbeitende im schweizerischen Kooperationsbüro in Islamabad beschäftigen, um dort vor Ort zu sein. [PAGE 577]
Die Massnahmen, die die Schweiz bisher ergriffen hat, sind verhältnismässig und gross, auch grösser als bei anderen Krisensituationen. Die Kommission befürwortet das, möchte aber auch nicht, dass einzelne Krisenregionen dieser Welt gegeneinander ausgespielt werden. Die Nachtragskredite, von denen wir jetzt sprechen, sind zusätzlich gesprochen worden und werden mit anderen Einsparungen innerhalb des EDA gegenfinanziert, aber nicht zulasten anderer Krisenregionen.
Einige Kommissionsmitglieder waren der Meinung, dass der Einsatz der Schweiz für die Stabilität in der Region noch grösser sein und die lokale Bevölkerung von der Schweiz stärker unterstützt werden sollte.
Die Kommissionsmehrheit beantragt Ihnen, die Motion der APK-N abzulehnen.