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Schmid Martin · Ständerat · 2022-06-16

Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2022-06-16

Wortprotokoll

Ich glaube, heute werde auch ich meine Redezeit beanspruchen, die ich in den letzten zwei Wochen aufgespart habe. Es ist so, wie es der Kommissionssprecher dargelegt hat: Ich beantrage Ihnen mit der Minderheit, die bei einem Abstimmungsergebnis von 7 zu 5 Stimmen doch eine gewichtige Stimme darstellt, auf die Vorlage einzutreten und sie dann an den Bundesrat zurückzuweisen.

Ich komme zur gleichen Beurteilung wie der Bundesrat: Wenn die Branche nicht in der Lage ist, die Probleme selbst zu lösen - als Verwaltungsratspräsident der Engadiner Kraftwerke AG und als Verwaltungsratsmitglied der Repower AG bedaure ich es natürlich, dass die Branche zum Bund geht[NB]und die Forderung stellt, man solle sie bitte unterstützen -, dann verstehe ich, dass der Bundesrat uns eine Vorlage präsentiert. Denn wir alle haben das gleiche Interesse, nämlich dass die Stromversorgung am Schluss sichergestellt ist. Strom ist lebensnotwendig, diesbezüglich haben wir auch keine Differenz, und deshalb ist die Minderheit ja auch für Eintreten.

Etwas möchte ich vorwegnehmen: Persönlich war es nie meine Absicht, den Bundesrat einzuschränken, wenn eine solche Notlage eintritt. Die Stromversorgung sicherstellen, genau das soll der Bundesrat nach meiner Auffassung tun. Nur verfolge ich hierzu einen anderen Ansatz. Mir geht es nicht um die Rettung der Unternehmen, sondern um die Sicherstellung der Stromversorgung.

Allein schon der Titel "Subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft" stellt für mich ein Problem dar. Wenn der Titel dieser Vorlage "Finanzhilfen zur Sicherstellung der Stromversorgung in der Schweiz" lauten würde, hätte ich damit viel weniger Probleme. Aber die Vorlage zielt darauf ab, für die BKW, die Alpiq und die Axpo Staatshilfen zur Verfügung zu stellen, damit letztlich drohende Liquiditätsprobleme geregelt werden können, ohne dass die Unternehmen in eine problematische Lage kommen. Als Bürger ist mein staatspolitisches Problem, dass in diesem Sinne die Rettung der Unternehmen im Vordergrund steht, nicht aber die Sicherstellung der Produktion, der Kraftwerke, der Stromversorgung.

Werfen wir einen Blick zurück. Es wurde zu Recht gesagt, dass der Auslöser das Gesuch der Alpiq vom letzten Dezember an den Bundesrat war. Der Bundesrat hat meines Erachtens richtig gehandelt. Er hat sofort auf die Lage reagiert, hat auch eine Expertengruppe eingesetzt, hat intern eine Taskforce gebildet. Ich glaube, er hat seine Pflichten wahrgenommen. Ich habe auch grösstes Verständnis dafür, dass der Bundesrat mit einer Vorlage zu uns kommt. Nach der Erfahrung mit Corona hätte man ihm sonst vorgeworfen, er hätte ohne gesetzliche Grundlage gehandelt. Insoweit verstehe ich den Bundesrat. Man könnte aber sagen, dass es seit Dezember doch auch noch ein bisschen gedauert hat, bis die Vorlage zu uns gekommen ist. Aber die Vorlage ist ja auch komplex.

Zur Ausgangslage: Wir wissen es, die Alpiq und die Axpo wollen diese Vorlage, die BKW will diese Vorlage nicht. Es wurde jetzt auch immer über die Dringlichkeit geredet. Sie wissen es, ich bin Verwaltungsrat in einer Stromfirma, die auch Stromhandel betreibt. Ich gebe es offen zu: Wir haben auch in unserem Unternehmen schon viele Fehleinschätzungen gemacht. Jeder, der unternehmerisch tätig ist, macht Fehleinschätzungen; das gehört zum Unternehmertum. Warum befinden wir uns heute in dieser Situation, dass eben diese Unternehmen an den Staat gelangen und diesen Schutzschirm für ihr Unternehmen haben wollen, mit der Begründung, dass die Stromversorgung in der Schweiz nur sichergestellt werden könne, wenn man den Unternehmen helfe? Was ist da passiert?

Der Experte, der in unserer Kommission angehört wurde, Hans Schulz, er hat zu Recht Folgendes dargelegt: Diejenigen, die Kraftwerke bauen, seien es Atomkraftwerke oder Wasserkraftwerke, bauen langfristige Investitionsobjekte, mit denen man dann Strom produziert. Sie haben, wenn das Kraftwerk einmal in Betrieb ist, gar keine Wahl. Sie müssen Risiken eingehen. Sie können ein Marktrisiko eingehen, indem sie sagen: Wenn ich eine Kilowattstunde produziere, schaue ich, wie hoch der Preis am Markt ist und wo ich sie verkaufen kann. Dabei kann der Preis höher oder tiefer als die Produktionskosten sein. Deshalb gibt es auch Verkäufe in die Zukunft. Man kann aber auch etwas anderes machen, man kann sagen: Ich nehme das Risiko in Kauf, dannzumal für die verkaufte Kilowattstunde weniger als die Produktionskosten zu bekommen - vielleicht aber auch mehr.

Die Unternehmen, die heute argumentieren, dass sie an den europäischen Handelsplätzen die schweizerische Wasserkraft abgesichert hätten, haben offensichtlich das Marktrisiko abgesichert. Das war, im Nachhinein gesehen - das kann ich auch von uns sagen -, falsch. Weil die Preise enorm gestiegen sind, wäre es besser gewesen, nicht vorweg zu einem viel tieferen Preis zu verkaufen. So müsste man jetzt kein Geld nachschiessen. Man hat also das Marktrisiko unterschätzt oder falsch eingeschätzt. In einem Unternehmen passiert das jeden Tag, man macht solche Fehler; das ist die Wahrheit. Man hat nicht gesehen, dass man ein Liquiditätsrisiko eingeht; man hat das Liquiditätsrisiko nicht erkannt oder falsch eingeschätzt. Jetzt kommt das Problem mit dem Liquiditätsrisiko, das Problem, dass der Zahlungsfluss aufrechterhalten werden muss. Das ist Unternehmertum.

Ich hatte bis im Dezember - es war eine einmalige Situation - grosses Verständnis dafür, dass man in dieser Situation so handelte. Ich weiss, dass seit Dezember viele dieser Unternehmen selbstverantwortlich Massnahmen getroffen haben, um die Risiken zu reduzieren. Wir wissen seit Dezember, dass die Gaspreise, welche die Strompreise in Europa so beeinflussen, extrem gestiegen sind. Wir wissen, dass die französischen Atomkraftwerke nicht so viel Strom produzieren, wie wir wollen, und wir wissen auch, dass die Produktion der Wasserkraft unterdurchschnittlich gewesen ist. Dann kam im Februar noch die Ukraine-Krise.

Ich gehe davon aus, dass die Verwaltungsräte dieser drei Unternehmen unter Hochdruck arbeiten, dauernd Verwaltungsratssitzungen haben und mit ihrem Management in den letzten sieben Monaten - man weiss seit Dezember, dass die Situation so ist - extreme Massnahmen ergriffen haben.

Ich will auch darauf hinweisen, dass für mich die Unterlagen in der Kommission dürftig waren. Wir haben die Vorlage im Schnellzugstempo bekommen und behandelt. Wir haben sie in veränderter Zusammensetzung beraten; da es ein Reservetermin war, waren viele Stellvertreter da, die sich sonst gar nie mit dem Strommarkt auseinandergesetzt haben. Wir haben die Vorlage quasi in einem Tag beraten und zuhanden des Rates verabschiedet.

Ich habe auch Verständnis für den Bundesrat gehabt. Der Bundesrat kennt die Grundlagen der Unternehmensstrukturen nicht, denn diese werden bisher nicht offengelegt - sie müssen auch nicht offengelegt werden. Wir tappen hier also im Dunkeln. Das ist für mich auch ein Thema. Wir haben auch die Elcom gefragt, ob sie die Ausgangslage, die Handelsbücher kennt. Darauf antwortete die Elcom: Nein, wir haben keinen Zugriff auf diese Daten. Das ist in der schweizerischen Stromversorgungsgesetzgebung so geregelt.

Ich sage nur: Das ist die Ausgangslage. Wir haben hier doch auch ein Problem. Wir haben jetzt eine Vorlage nach der anderen im Strombereich, und ich glaube, wir müssen uns die Zeit nehmen, einmal einen Gesamtblick auf dieses Thema zu werfen. Wir haben den Mantelerlass bei uns, und da wirft man uns vor, wir würden nicht vorwärtsmachen; die Beschleunigungsvorlage kommt dann noch zu uns in den Rat; und hier kommt ein Rettungsschirm. Bei dieser Ausgangslage kann ich den Bundesrat verstehen.

Aus diesen Gründen bin ich eben der Meinung, dass wir einen anderen Ansatz wählen sollten. Der Bundesrat schlägt [PAGE 582] uns hier vor, die Liquiditätsrisiken von Alpiq, BKW und Axpo anzugehen. Der Rückweisungsantrag nimmt aber ein anderes Thema auf, der Rückweisungsantrag beinhaltet eine andere Kompetenz für den Bundesrat. Wenn die befürchtete Situation im Juli eintritt, dann hat der Bundesrat auch kein Gesetz, dann muss er auch handeln. Selbst im August wird der Bundesrat handeln müssen. Ich bin dafür, dass er das macht. Deshalb bin ich auch für Eintreten.

Der Rückweisungsantrag verfolgt aber eine andere Idee. Der Rückweisungsantrag würde dem Bundesrat die Möglichkeit geben, in solchen Momenten zu handeln. Die Unternehmen wüssten aber noch nicht, wie sich der Bundesrat bei dieser Ausgangslage dann entscheiden würde. Er könnte das genau so machen, wie er es geplant hat; er könnte es aber auch anders machen. Und die Rückweisung der Vorlage würde die Einordnung in ein Gesamtes ermöglichen. Ich sage Ihnen auch, warum: Wir alle glauben jetzt, dass wir eine Vorlage zur Sicherstellung der Stromversorgung in der Schweiz machen, und adressieren nur die Liquidität. Wenn eines dieser Unternehmen in eine Überschuldung kommt, weil viele Gegenparteien in Europa in Konkurs gegangen sind, dann haben wir auf diesem Markt kein Liquiditätsrisiko mehr. Dann sind auch die Repower AG und viele andere betroffen. Dann haben wir kein Liquiditätsrisiko mehr, dann haben wir ein Überschuldungsrisiko. Wenn wir das hier so explizit diskutieren und die Themen gesetzlich festlegen - nur für die Liquidität darf man das machen, es wird auf 10 Milliarden Franken limitiert, das Gesetz ist befristet -, machen wir dem Bundesrat ganz klare Einschränkungen, wie weit er gehen dürfte. Ich finde das falsch.

Ich sage Ihnen, wir können bei diesem Markt nicht ausschliessen, dass etwas passiert, was alle Stromfirmen in eine extrem schwierige Lage bringen wird. Ich gebe das offen zu. Ich habe auch Verständnis für alle. Ich sage das ganz offen. Es ist nicht ausgeschlossen, dass irgendein Systemproblem in Europa auch die schweizerischen Stromunternehmen an den Rand des Abgrunds bringen wird. Aber dann hätte ich lieber eine Gesetzesgrundlage, die dem Bundesrat die Kompetenz gibt, nicht nur in Illiquiditätsfällen, sondern auch in anderen Fällen zu handeln und die Sicherstellung der Stromversorgung in der Schweiz zu gewährleisten. Dazu gehören auch andere Unternehmen. Dazu gehören vielleicht auch andere Massnahmen.

Ich bin auch nicht sicher, wo die Grundlage dafür zu finden ist, dass 10 Milliarden Franken in einem absoluten Krisenfall ausreichen. Wenn ich die Handelsbücher der Unternehmen anschaue - mindestens derjenigen, über die man in den Medien liest -, bin ich mir nicht sicher, ob 10 Milliarden Franken reichen, sollten wir in Europa ein Systemproblem haben. In diesem Sinne liegt die Limite für den Bundesrat dann bei 10 Milliarden. Das sind Überlegungen, die mich fragen lassen: Warum beschliessen wir 10 Milliarden? Dann müssten wir eigentlich viel mehr beschliessen. Wir machen hier eine Gesetzgebung für die Zukunft, das ist der Unterschied. Wir regeln nicht ein Problem der Vergangenheit. Wir wissen ja, wie hoch die Strompreise jetzt sind. Wir wissen, dass das Gas in Europa ausgehen könnte. Wir wissen, dass die Probleme kommen könnten. Das ist ein ganz anderer Sachverhalt, als wenn man rückwirkend handelt.

Aus meiner Sicht ist es deshalb richtig, diese Vorlage nochmals an den Bundesrat zurückzugeben. Ich glaube, die Strombranche wird dann zu uns kommen. Gegen staatliche Eingriffe wird dann wieder lobbyiert - von den gleichen Unternehmen, die vielleicht jetzt gegenüber dem Staat die hohle Hand machen - und gesagt, sie seien zu stark. Aus meiner Sicht würde ich eben sagen: Es gibt weniger Einschränkungen, aber wenn ein Unternehmen zum Staat geht, hat es härtere Bedingungen zu erfüllen. In der Vorphase möchte ich also weniger Staat. Der Staat sollte aus meiner Sicht Finanzhilfen gewähren können. Wenn er dies tut, dann sind aber härtere Bedingungen zu stellen. Das Problem muss zuerst mit Selbsthilfemassnahmen gelöst werden.

Seit letztem Dezember wissen wir, dass solche Krisen kommen können. Wir können Eigenkapital zuführen. Wo sind da die Kantone als Eigentümer oder die Banken, die teilweise Eigentümer dieser Firmen sind? Wo sind sie? Warum geben sie keine Liquidität, wenn doch die Firmen eigentlich so solvent sind? Das frage ich mich schon. Wenn wir nur über ein Liquiditätsproblem einer eigentlich solventen Firma reden würden, wäre es doch gar kein Problem, die Liquidität zur Verfügung zu stellen. Das sind Fragen, die im Kontext dieser Vorlage offenbleiben und die mit einer Rückweisung nochmals adressiert werden könnten; dies, ich wiederhole es noch einmal, im Wissen, dass der Bundesrat politisch die Möglichkeit hat, die Mittel zur Verfügung zu stellen. Er kann dies aber nur im Notfall tun, wenn die Kantone als Eigentümer nichts mehr tun können und wenn die Unternehmen - die Verwaltungsräte und Geschäftsführer - selbst alles getan haben, um eine Krise zu vermeiden. Erst dann sollte aus meiner Sicht der Staat eingreifen.

Herr Fässler, ich bin auch überzeugt, dass die Unternehmen die Absicherungsstrategie und die Marktrisiken selbst wählen. Es ist eine selbst gewählte, unternehmerische Absicherungsstrategie. Die Unternehmen entscheiden selbst, dass sie einen Drittel absichern. Das ist rein nur eine Entscheidung der Unternehmensführung. Man könnte bei den Unternehmen nachfragen. Ich glaube nicht, dass eines dieser Unternehmen das heute in Kenntnis dieser Ausgangslage noch so machen würde. Das würde mich extrem erstaunen, weil es eine andere Auswirkung hat und weil sich die Marktrisikoeinschätzung geändert hat.

Noch kurz zur Notiz des BJ: Mein Punkt wäre ja nur, dass die subsidiären Finanzhilfen für alle offen sein sollten. Der Bundesrat sollte die Kompetenz haben, für alle Kraftwerke, die notwendig sind, um die Produktion aufrechtzuerhalten, Massnahmen zu ergreifen. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen hat in Aussicht gestellt, dass es bis im Sommer eine Studie zum Business Continuity Management geben werde. Sie wollen das Thema adressieren. Wenn es im September allenfalls zu einer Differenzbereinigung kommt, werden wir diese neuen Daten auch schon auf dem Tisch haben.

Mein Minderheitsantrag ist so zu verstehen - und ich glaube, es gab hier ein Missverständnis -, dass die Unternehmen zuerst selbst alles tun müssen, um nicht in eine solche Krise zu kommen. Das ist hier mein Verständnis. Deshalb habe ich auch gesagt, dass sie Darlehen aufnehmen und sich Eigenkapital zuführen müssen. Allenfalls müssen sich die Unternehmen auch im Markt anders verhalten - deshalb diese Selbsthilfemassnahmen, die man aus meiner Sicht ergreifen muss. Die Unternehmen können nicht einfach zuwarten und sagen: "Ja, ich habe ja eine Absicherung, deshalb bekomme ich dann auch die günstigeren Finanzierungen als meine Mitbewerber, weil ich der Bank ja darlegen kann, dass ich eine Staatsgarantie habe und der Mitbewerber nicht." Diese Sicherheit hätten die Unternehmen mit meinem Antrag nicht.

Wenn es so weit wäre und der Verwaltungsratspräsident bei Frau Bundesrätin Simonetta Sommaruga oder sonst irgendwo anklopfen würde, dann wäre es eben auch mit meinem Modell so, dass der Bundesrat direkt Liquidität geben könnte. Aber er müsste es dann einfach von einem Verfahren abhängig machen, das in Analogie zum Nachlassverfahren gestaltet wäre. Ich weiss, das ist hart für eine Unternehmung. Ich verstehe schon, dass man solche Konsequenzen nicht haben will. Aber mit diesem Modell könnte die Liquidität auch durch den Bundesrat gegeben werden. Der Unterschied wäre die Analogie zum Nachlassverfahren.

Die Aktennotiz des BJ habe ich mit Interesse gelesen. Diese würde gelten, wenn man sagen würde, man tue nichts und das SchKG sei anwendbar. Aber die Idee ist eine ganz andere: Wir wollen ja eine bundesgesetzliche Lösung in Analogie dazu - mit Abänderungen. Gerade weil ich weiss, dass das SchKG nicht reicht und nicht so Anwendung finden kann, habe ich ja auch für eine Vorlage gekämpft. Sonst hätte ich sagen können, dass wir gar kein Bundesgesetz brauchen, dass wir dann ja einen Finanzierungsbeschluss fassen können. Es ist ja genau die Idee der Rückweisung, dass eben das SchKG anzuwenden wäre und diese Probleme analog zum SchKG adressiert werden könnten; dies einfach zur Aktennotiz des BJ. Ansonsten ist es einfach eine Darlegung der geltenden Rechtslage. Wenn man die geltende Rechtslage anwenden [PAGE 583] würde, bräuchten wir hier auch kein Bundesgesetz; das vielleicht auch noch als Hinweis zu dieser Aktennotiz.

Ich fasse kurz zusammen: Meine Hauptkritik bzw. die Hauptkritik der Minderheit ist, dass es sich um ein Gesetz zur Rettung der Stromfirmen handelt und nicht um ein Gesetz zur Sicherstellung der Stromversorgung in der Schweiz. Deshalb beantrage ich Ihnen die Rückweisung der Vorlage. Dabei gehe ich aber von einem anderen Ansatz aus: Wie die Kommissionsmehrheit möchte ich Ihnen beliebt machen, in einem ersten Schritt zwar auf das Geschäft einzutreten - die gesetzliche Grundlage sollte tatsächlich geschaffen werden -, die Vorlage dann aber mit den erwähnten Eckwerten an den Bundesrat zurückzuweisen.