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Engler Stefan · Ständerat · 2022-06-16

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-06-16

Wortprotokoll

Wie Sie sehen, habe ich den Rückweisungsantrag der Kommissionsminderheit abgeändert, im Wesentlichen, um den Spielraum des Bundesrates für massgeschneiderte Lösungen zu erweitern. Die Erwartungen, die ich mit diesem Rückweisungsantrag verbinde, werde ich zum Schluss formulieren.

Der Sprecher der Minderheit hat dargelegt, mit welcher Eile das Gesetz erarbeitet wurde und dass es von der Kommission nach dem Prinzip "Vogel, friss oder stirb" behandelt werden musste. Dabei sind meiner Meinung nach verschiedene Fragen zu wenig vertieft behandelt worden, jedenfalls in der Botschaft. Die Interessenlagen und Abhängigkeiten, die Auswirkungen dieser Quasibürgschaft auf die Stromfirmen selber, auf ihre Eigner, auf die Verbraucherinnen und Verbraucher, aber auch generell auf den Stromwettbewerb und die Wettbewerber in diesem Markt sind nicht hinreichend geklärt. Im Ergebnis erhalten Unternehmungen mit dem Rettungsschirm vorsorglich eine Staatsgarantie, was ein starker Eingriff in den schweizerischen Strommarkt ist und - von der BKW kritisiert - zu einer schleichenden Verstaatlichung führen wird.

Ich habe, auch im Unterschied zur Kommissionsminderheit, noch einen weiteren Ansatzpunkt: Wie wollen Sie im nächsten Jahr den Haushalten, den KMU, den stromintensiven Unternehmungen erklären, dass sich ihre Stromrechnung auf das Fünf-, Sechs- oder Siebenfache erhöht und die Konzerne, für die Sie jetzt einen Rettungsschirm aufspannen, gleichzeitig Milliarden an Gewinnen erzielen? Ich werde am Schluss darauf zurückkommen, dass die Überrenditen, die in diesen Konzernen erzielt werden, mit den Konsumentinnen und Konsumenten geteilt werden müssen, wenn ein solcher Rettungsschirm tatsächlich aufgespannt wird. Stromhandel ist nun mal ein Geschäft - Kollege Fässler hat das sehr gut ausgeführt -, von dem die Eigentümer und die Kunden einen Mehrwert erwarten. Insofern unterscheidet sich der Stromhandel eigentlich gar nicht von den üblichen Geschäften im Industrie- und Dienstleistungssektor.

Speziell ist beim Gut Strom so: Es hat die spezifischen physikalischen Eigenschaften, dass man es nicht lagern kann und dass man, wenn es aus der Steckdose kommt, nicht erkennen kann, woher es stammt und wo es produziert wurde. Als Folge davon haben Handelsgeschäfte im liquiden Handel, die ähnlich funktionieren wie der Devisenhandel und nicht physisch abgewickelt werden, eigentlich weniger mit Stromversorgung und mit Stromversorgungssicherheit zu tun als vielmehr mit dem Ausnützen der Regeln des Marktes und der Vorteile der Marktliberalisierung. Im Gegensatz dazu ist das Stromeinkaufsgeschäft, bei dem der Handel auch physisch ausgeführt wird, natürlich viel weniger risikoreich. Das ist auch der Grund, warum die derivateähnlichen Stromhandelsgeschäfte von der Finma beaufsichtigt werden, ganz ähnlich wie die Geschäfte im Finanzmarkt. Der Rettungsschirm ist somit nicht mehr und nicht weniger als eine Risikoabsicherung für die Händler, die nur zu einem geringen Teil, nämlich in Fällen des illiquiden Handels, die Stromversorgung in unserem Land physisch stärken kann.

Das wirkliche Problem der Stromversorgungssicherheit liegt nicht im Handelsgeschäft, sondern in der selbst verursachten Abhängigkeit vom Ausland und von den ausländischen Stromimporten. Es sind ja die gleichen Stromkonzerne, die Sie unter den Schirm stellen wollen, die ihre Erzeugungsanlagen im vergangenen Jahrzehnt vornehmlich im Ausland realisiert und damit die Abhängigkeit von Stromimporten vergrössert haben. Das macht uns erpressbar, und zwar sowohl bezüglich der Preise wie auch bezüglich der Verfügbarkeit von Strom - viel mehr, als es die Händlerrisiken tun.

Verfügten die Konzerne nämlich über mehr eigene Produktion im eigenen Land und mehr Positionen im Inland, so würden sich auch die Händlerrisiken verringern. Positionen von Schweizer Konzernen im Ausland tragen hingegen wenig dazu bei, Stromimporte bezüglich Verfügbarkeit und Preisen zu erleichtern. Zudem erhöhen sie das Risiko, dass das Ausland, wenn es seinen Strom selber benötigt, erst zuletzt exportiert. In Wirklichkeit sind es also - das hat Kollege Schmid ausgeführt - bewusst gewählte Handels- und Auslandsstrategien dieser Unternehmungen, die die Risiken in die Höhe getrieben haben. Die BKW wurde mehrfach genannt. Im Interview mit dem Finanzchef der BKW können Sie nachlesen, wie vorsichtig die BKW mit den Händlerrisiken umgegangen ist. Das zeigt, dass woanders einfach zu riskant gespielt wurde.

Mit meinem verkürzten Antrag zur Überarbeitung des Entwurfes des Bundesrates nach der Rückweisung entfallen, im Vergleich zum Antrag der Minderheit, zwei meiner Meinung nach überflüssige, ja unnötig einschränkende Bedingungen. Zum einen geht es um die Frage, ob das Liquiditätsproblem über das Sanierungsrecht zu lösen ist, wie es die Minderheit in Aussicht stellt. Sie möchte die Elcom auch noch als Sachwalterin fungieren lassen. Das Risiko, dass die Stromkonzerne tatsächlich zuerst in den Abgrund stürzen müssen, bevor ihnen geholfen werden kann, will ich nicht eingehen. Damit bliebe aber das Kernanliegen auf der Strecke, nämlich die Versorgungssicherheit beim Strom zu verteidigen. Die zweite einschränkende Bedingung, die nicht nötig ist, ist die Verpflichtung der Unternehmen, die Strukturen und ihre Geschäftsmodelle anzupassen. Natürlich erwarten wir bei einer subsidiären Unterstützung, dass zuerst die Unternehmen, dann die Eigner und erst dann der Bund zu Hilfe kommt. Schwierig wird es erst, wenn am Schluss die Konsumentinnen und Konsumenten den Preis dafür zu bezahlen haben.

Ich meine, dass mit der Rückweisung dieser toxischen Vorlage an den Bundesrat erstens erreicht werden kann, dass eine neue, ergänzte Vorlage die Eigenproduktion der Unternehmungen in der Schweiz absichert. Hier höre ich aus der Branche, dass unter den grossen Konzernen Gespräche darüber geführt werden, wie man für den Fall, dass eine Unternehmung vom Handel ausgeschlossen wird, die Produktion in der Schweiz gemeinsam absichern kann.

Den zweiten Vorteil einer Rückweisung sehe ich darin, dass dann die Voraussetzungen dafür geschaffen werden müssten, dass primär eingegangene Lieferverpflichtungen gegenüber Schweizer Endverteilern und Endverbrauchern abgesichert sein müssen. Was nützt es, wenn Sie die Konzerne retten, diese aber die Verpflichtungen gegenüber Stadtwerken, Gemeindewerken oder grossen Endverbrauchern nicht einhalten können? Diesbezüglich braucht es Sicherheit, dass der Strom dort ankommt, wo die Verbraucherinnen und Verbraucher ihn auch beanspruchen. Sie sprechen zwar in der Botschaft das Risiko einer Kettenreaktion an, beseitigen es aber meiner Meinung nach nicht.

Das dritte Argument, das für eine Rückweisung spricht: Wenn aus Handelsgeschäften, die jetzt mit dem Rettungsschirm abgesichert werden, später Überrenditen erzielt werden - was in diesen Konzernen jetzt schon der Fall ist -, sind diese mit den Endverbrauchern zu teilen. Die Alternative wäre, sie dann einfach über Dividenden den privaten Eigentümern oder auch den Kantonen zukommen zu lassen. Ich bin der Meinung, dass solche Überrenditen, wenn die Geschäfte mit Steuergeldern abgesichert werden, den Konsumentinnen und Konsumenten gehören.

Damit gebe ich auch meine Interessenbindung bekannt: Ich bin Präsident eines Endverteilers, eines lokalen Elektrizitätswerks, welches mit der schwierigen Situation konfrontiert ist, den Bürgerinnen und Bürgern erklären zu müssen - es trifft vor allem die KMU -, weshalb sich ihr Strompreis im nächsten Jahr um ein Mehrfaches erhöhen wird.

Ich sehe also durchaus ein erhebliches Potenzial, diese Vorlage noch verbraucherfreundlicher auszugestalten und es so [PAGE 584] rechtfertigen zu können, wenn einem dieser Konzerne im Einzelfall in einer schwierigen Situation geholfen wird.

Ich bitte Sie also, diesem Rückweisungsantrag zuzustimmen. Ich bin auch der Meinung, dass man zur Not etwas bereithalten muss, glaube aber nicht, dass das, was uns präsentiert wird, die richtige Lösung ist.