Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-06-16
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-06-16
Wortprotokoll
Der bundesrätliche Entwurf sah ja bei den Bestimmungen über das Bauen ausserhalb der Bauzonen eine neue Systematik vor. Danach entsprach der jetzt vorgesehene Artikel 27a dem damaligen Artikel 23g, und dieser legte fest, dass das kantonale Recht einschränkende Bestimmungen zu den Artikeln 23h bis 24 vorsehen kann. Diese Artikel bezogen sich zum Beispiel auf die zonenkonformen Bauten und Anlagen in der Landwirtschaftszone oder auch auf standortgebundene Bauten und Anlagen. Die heute im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Artikel 24bis zu den Mobilfunkanlagen und 24ter zu Bauten und Anlagen für thermische Netze sind erst im Rahmen der Vernehmlassungsvorlage Ihrer Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie in den Gesetzentwurf hineingekommen.
Der Antrag der Minderheit II (Schmid Martin) will den Kantonen die Möglichkeit einräumen, nicht nur zu den Bestimmungen über das standortgebundene Bauen einschränkende Bestimmungen zu erlassen, sondern auch zu denjenigen über das zonenkonforme Bauen. Damit entspricht er der bundesrätlichen Intention, eben den Kantonen beim Bauen ausserhalb der Bauzonen möglichst umfassend die Möglichkeit zu geben, ihren Besonderheiten Rechnung zu tragen und auch entsprechende Einschränkungen vorsehen zu können, wenn sie das wollen. [PAGE 614]
Wir haben beim Raumplanungsgesetz ja häufig über die regionalen Unterschiede gesprochen, auch über die Besonderheiten der einzelnen Regionen in unserem Land. Ich denke, das wurde vorhin aus meiner Sicht von Herrn Ständerat Schmid sehr zu Recht auch so gesagt: Wenn man in einem gewissen Rahmen Erleichterungen vorsehen will, um eben diesen Besonderheiten gerecht zu werden, dann sollte man auch Einschränkungen ermöglichen, und zwar ebenfalls in einem bestimmten Rahmen.
Von daher, denke ich, sollten Sie die Minderheit II (Schmid Martin) unterstützen, wenn Sie wollen, dass man diesen Besonderheiten, die ja in diesem Land sehr unterschiedlich sind, gerecht werden und spezifisch sowohl Erleichterungen als auch Einschränkungen vorsehen kann. Das findet auch der Bundesrat.