Wicki Franz · Ständerat · 2002-12-11
Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-11
Wortprotokoll
In den Vorlagen 3 bis 5 des Geschäftes geht es um Änderungen im bäuerlichen Bodenrecht, im landwirtschaftlichen Pachtrecht sowie um Anpassungen des Immobiliarsachenrechtes im Schweizerischen Zivilgesetzbuch. Um die Absichten der "Agrarpolitik 2007" gemäss den vom Bundesrat vorgesehenen Stossrichtungen umsetzen zu können, werden auch Änderungen beim bäuerlichen Bodenrecht (BGBB), beim landwirtschaftlichen Pachtrecht sowie beim Immobiliarsachenrecht im ZGB vorgeschlagen.
Die Erfahrungen und Entwicklungen zeigen, dass eine noch bessere Abstimmung des BGBB und des landwirtschaftlichen Pachtrechtes mit den Zielen der Landwirtschaftsgesetzgebung notwendig ist. Zentral ist dabei die Frage, wie ein landwirtschaftliches Gewerbe definiert wird. Dabei soll der für die Gewerbedefinition massgebende Arbeitszeitbegriff in den verschiedenen landwirtschaftlichen Anwendungsbereichen harmonisiert werden. Die vorgeschlagenen Änderungen führen nun zu einer einheitlichen Verwendung des Ausdrucks "Standardarbeitskraft". Dieser Begriff ersetzt den bisherigen Begriff "Arbeitskraft einer bäuerlichen Familie".
Zusätzlich sollen geringfügige Änderungen die Verfahren und Abläufe vereinfachen. Im privatrechtlichen Teil des Bundesgesetzes über die landwirtschaftliche Pacht werden Bestimmungen des OR angepasst, die mit der Revision des ordentlichen Miet- und Pachtrechtes im Jahre 1989 für den landwirtschaftlichen Pachtvertrag als anwendbar erklärt wurden, jedoch - wie die Erfahrung gezeigt hat - für die Landwirtschaft keinen Sinn machen.
Schliesslich sollen im ZGB beim Sachenrecht zwei kleinere Änderungen erfolgen; sie sind für die Landwirtschaft von praktischer Bedeutung. Es geht um die Nutzniessung an Grundstückteilen und um die Einpflanzung auf Grundstücken.
Zu bemerken ist noch, dass die heutige Vorlage darauf verzichtet, die Mindestgrösse für landwirtschaftliche Gewerbe zu erhöhen. In der Vernehmlassungsvorlage war dies noch vorgesehen; der Bundesrat hat aber in Anbetracht der Ergebnisse der Vernehmlassung darauf verzichtet.