Salzmann Werner · Ständerat · 2022-06-16
Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-06-16
Wortprotokoll
Zuerst meine Interessenbindung: Ich bin der Präsident der Schweizer Gemüseproduzenten.
Die Kommission folgert, dass die Motion Siegenthaler Heinz aufgrund der aktualisierten Version des Sachplans Fruchtfolgeflächen (FFF) erfüllt ist. Dies trifft aber leider nicht zu. Die Motion verlangt eine Änderung des Raumplanungsgesetzes, nicht die Anpassung des Sachplans. Aber auch inhaltlich wird die Motion durch die Anpassung des Sachplans eben leider nicht erfüllt. Der Motionär spricht von Gewächshäusern neuester Technologie, soweit der natürliche Boden nicht versiegelt ist und regelmässig kultiviert wird; das ist natürlich die Voraussetzung.
Der geltende Sachplan erwähnt zwar Spezialfälle von Flächen, die der Produktion von Kulturen in geschütztem Anbau dienen, z. B. Gewächshäuser, Folientunnels usw. Diese können ans FFF-Inventar angerechnet werden, solange die Bodenqualität durch die Nutzung nicht beeinträchtigt wird und auf der Fläche im Falle einer schweren Mangellage innerhalb eines Jahres wieder ein ortsüblicher Ertrag der für die Landesversorgung relevanten Zielkulturen Raps, Kartoffeln, Getreide und Zuckerrüben möglich ist. Der Erläuterungsbericht sieht aktuell aber nur die Anrechenbarkeit ans FFF-Inventar von temporären Folientunnels und Mulchfolien vor. Damit ist die Änderung für die in der Motion angesprochenen, viel produktiveren modernen Gewächshäuser, in welchen auch im Boden produziert wird, nicht erfüllt. Gemäss aktuellem Stand sind z. B. moderne Biogewächshäuser mit bodengebundener Produktion nicht dem FFF-Inventar anrechenbar, ebenso wenig andere Gewächshäuser, in welchen regelmässig zu Jahresbeginn und am Jahresende Bodenkulturen wie Salat gepflanzt werden. Es ist aber gerade diese mehrfache Nutzung mit neuer Technologie, welche gemäss dem Motionär einen hohen Beitrag zur Ernährungssicherheit leistet.
Im Auftrag des BAFU wurde eine Untersuchung der Eigenschaften und Fruchtbarkeit von Gewächshausböden durchgeführt und im Dezember 2019 publiziert. Das Fazit hält zwar fest, dass die Untersuchung auf einer kleinen Stichprobe beruht, und spricht auch die Verdichtungsproblematik von Gewächshausflächen an. Aber auch bei den zum Vergleich herangezogenen Freilandflächen wurde die Verdichtungsproblematik untersucht. Die Untersuchung kommt vor allem zu folgendem Schluss: "Aufgrund dieser Resultate gibt es keine Gründe anzunehmen, dass die in der vorliegenden Studie untersuchten Gewächshäuser-Böden mit ganzjähriger oder teilweiser Bodenproduktion generell von schlechterer Qualität sind als die entsprechenden Referenzflächen." Demnach wäre auch das oben genannte Kriterium gemäss Sachplan Fruchtfolgeflächen zur Bodenqualität gegeben. Dennoch können die Flächen immer noch nicht dem FFF-Inventar angerechnet werden.
Nachdem der Nationalrat sich für die Motion ausgesprochen hat, wäre es nun am Ständerat, dem gerechtfertigten Anliegen im vollen Umfang Nachdruck zu verleihen.
Ich danke Ihnen für die Annahme.