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Reimann Maximilian · Ständerat · 2002-12-12

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2002-12-12

Wortprotokoll

Aus der Sicht der APK möchte ich Ihnen als deren Präsident eine kurze Erklärung abgeben.

Mit der Bundesrepublik Deutschland pflegt die Schweiz bekanntlich gutnachbarschaftliche Beziehungen, und diese sollen und wollen wir nicht ohne Not strapazieren oder gar gefährden. Deshalb hatte die APK im Sinne eines Mitberichtes zu diesem Geschäft und zur Frage Stellung zu nehmen, ob ein Nichteintreten des Parlamentes auf dieses Luftverkehrsabkommen negative Auswirkungen auf die bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Deutschland hätte. Die Frage ist deshalb von Belang, weil wir mit der Zustimmung zum Nichteintretensantrag der Minderheit Jenny bereits vollendete Tatsachen schaffen würden und vor dieser Frage stünden.

Deshalb möchte ich Ihnen in Erinnerung rufen, wie unsere Kommission im letzten Sommer die Frage beantwortet hat. Die APK-SR schreibt in ihrem Bericht vom 5. September 2002: "Betreffend die bilateralen Beziehungen mit Deutschland ist sich die Aussenpolitische Kommission einig, dass die Nichtratifizierung des Abkommens negative Auswirkungen hätte. Eine Minderheit erachtet die langfristigen negativen Folgen als ausserordentlich schwerwiegend. Die Mehrheit ist jedoch der Ansicht, dass die Beziehungen zwischen den beiden Nachbarländern sehr gut und stabil sind und durch die unterschiedlichen Haltungen in dieser Frage nicht nachhaltig in Mitleidenschaft gezogen werden können."

Sie ersehen daraus, dass auch in unserer Kommission unterschiedliche Haltungen darüber bestehen, was die Folgen eines Nichteintretens wären. Sicher ist aber dies: Die Bemühungen um eine Nachbesserung des Vertrages schaden in keiner Weise, im Gegenteil. Es ist das, was man zwischen guten Nachbarn eigentlich tun sollte, bevor man die Türe endgültig zuschlägt. Wenn der neue deutsche Verkehrsminister bereits Signale ausgesandt hat, dass er sich solche Nachbesserungen vorstellen könnte - allerdings nur "könnte" -, dann sollten wir doch Hand dazu bieten. Deshalb plädiere ich persönlich für die Rückweisung, vorausgesetzt aber, Herr Kommissionspräsident, dass in der nächsten Session dieses Geschäft dann zur definitiven Behandlung und Bereinigung ansteht.