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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2022-09-12

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-12

Wortprotokoll

Die Geschäftsprüfungskommissionen des Nationalrates und des Ständerates haben im Mai 2022 ihren Bericht zur Krisenorganisation des Bundes in der ersten Phase der Covid-19-Pandemie veröffentlicht und im Rahmen dieses Berichtes die zwei gleichlautenden Vorstösse, die wir heute behandeln, in den beiden Räten eingereicht. Beide Vorstösse wurden einstimmig verabschiedet.

Ich spreche zuerst zur Motion "Rechtsgrundlagen für einen 'Fach-Krisenstab'": Die Abklärungen der beiden GPK zur Krisenorganisation (Zwischenruf der Präsidentin: Ruhe bitte!) des Bundes in der Covid-19-Krise haben ergeben, dass die Covid-19-Taskforce des Bundesamtes für Gesundheit eine zentrale Rolle in der Krisenorganisation des Bundes spielte und in gewisser Weise die Funktion als Fach-Krisenstab im Gesundheitsbereich wahrnahm. Allerdings haben die GPK [PAGE 1353] festgestellt, dass es keine spezifische Rechtsgrundlage für die Aktivitäten eines solchen Fach-Krisenstabs gibt. Je nach Art von Krisen, mit denen die Schweiz in Zukunft konfrontiert sein wird - wir erleben das aktuell mit der Energieversorgung -, ist es wahrscheinlich, dass andere Bundesämter in einer ähnlichen Lage sein werden und ihrerseits kurzfristig einen Fach-Krisenstab einsetzen werden müssen, welcher eine zentrale Rolle im nationalen Krisenmanagement einnehmen wird. Vor diesem Hintergrund erachten es die beiden GPK als erforderlich, dass der Bundesrat die bestehenden Rechtsgrundlagen des Krisenmanagements anpasst und ergänzt, um die Aktivitäten eines Fach-Krisenstabs besser einzurahmen.

Der Bundesrat vertritt nun die Auffassung, dass die Bundesverwaltung über relevante rechtliche Grundlagen zur Krisenbewältigung verfüge, diese aber nicht immer konsequent angewendet habe. In ihrem Bericht teilen die GPK diese Einschätzung nicht. Sie kommen zum Schluss, dass die gesetzlichen Grundlagen ungeeignet waren. Die GPK sind der Ansicht, dass weder die Weisungen des Bundesrates über das Krisenmanagement noch die departementsrelevanten Rechtsgrundlagen ausreichen, um die Arbeit eines Fach-Krisenstabs wie der Taskforce des BAG, die über wichtige Kompetenzen in der Krisenbewältigung verfügte und mehrere Dutzend Mitarbeitende umfasste, zu regeln.

Es ist selbstverständlich, dass eine Krise Flexibilität und Agilität erfordert. Allerdings sollte es möglich sein, einen allgemeinen und abstrakten Rahmen zu schaffen, um bestimmte Elemente der Tätigkeiten des Fach-Krisenstabs, wie Vertretungen, Regeln für die Entscheidfindung oder Personalmanagement, im Voraus zu regeln. Genau in diesen Punkten haben sich in der Covid-19-Pandemie Schwächen gezeigt. In ihrem Bericht fordern die GPK nicht, dass vor jeder Krise bestimmt wird, welches Amt oder Departement mit der Leitung der Operationen beauftragt werden soll. Es ist jedoch wichtig, dass ein klarer Prozess festgelegt wird, damit diese Entscheidung zu Beginn der Krise eindeutig getroffen werden kann, was bei der Corona-Pandemie nicht der Fall war.

Zum Einzelantrag Aeschi Thomas: Zu dieser Motion lag in den GPK kein Antrag in diesem Sinne vor. Er widerspricht aber klar dem einstimmigen Antrag der GPK auf Annahme der Motion. Die GPK verlangen keine neuen Rechtsgrundlagen, sondern eine Anpassung der bestehenden Rechtsgrundlagen, wie beispielsweise der Weisungen. Das soll man jetzt machen, und das geht auch schnell. Dass eine grundlegende Diskussion über die Rolle des Parlamentes in Krisenzeiten durchgeführt werden sollte, steht dem nicht entgegen.

Zum Postulat 22.3508, "Gesamtbilanz und Revision der Krisenorganisation des Bundes anhand der Lehren aus der Covid-19-Krise": Die GPK sind, ausgehend von ihren Abklärungen, der Ansicht, dass zahlreiche Grundsatzfragen zur Krisenorganisation, die sich während der ersten Pandemiewelle stellten, nach wie vor aktuell sind und vom Bundesrat eingehend untersucht werden sollten. Unter Einbezug aller betroffenen Akteure braucht es eine kritische Gesamtbilanz zur Krisenorganisation. Auf der Grundlage dieser Bilanz soll ein Konzept für die künftige Krisenorganisation des Bundes erstellt werden. Die GPK begrüssen die Absicht des Bundesrates, die Krisenorganisation kritisch zu hinterfragen und auf der Grundlage der Evaluation der Bundeskanzlei für die Zukunft grundlegende Anpassungen ins Auge zu fassen. Da die GPK es für wichtig halten, dass diese Massnahmen vom Parlament mitgetragen werden und dass der Bundesrat die Ergebnisse seiner Überlegungen in einem Bericht darlegt, haben sie beschlossen, dieses Postulat einzureichen.

Der Bundesrat stützt seine ablehnende Haltung nun hauptsächlich auf die Tatsache, dass das Thema "Krisenorganisation" bereits in den Evaluationsberichten der Bundeskanzlei untersucht wurde. Es hat sich jedoch herausgestellt, dass neben den Evaluationen der Bundeskanzlei mehrere andere Berichte veröffentlicht wurden, die ebenfalls wichtige Empfehlungen und Ansätze zur Krisenorganisation enthalten. In der Verwaltung sind zahlreiche Arbeiten im Zusammenhang mit der Krisenorganisation im Gange, die sehr unterschiedliche Aspekte betreffen. Der Bericht, der im Postulat der GPK verlangt wird, soll dazu dienen, alle Schlussfolgerungen und Massnahmenvorschläge des Bundesrates zu diesem Thema in einem einzigen Dokument zusammenzufassen.

Zudem äussert sich der Bundesrat in seiner Stellungnahme nicht zu allen Fragen, die von den GPK aufgeworfen wurden. Die Frage, ob es sinnvoll ist, dass ein einziges Departement alle wichtigen Krisenorgane des Bundes leitet, oder die Frage, wie die Schnittstellen zur Wirtschaft und zur Zivilgesellschaft in der Krisenorganisation des Bundes geregelt werden müssen, werden nicht angegangen. Es ist wichtig, dass alle Aspekte zur Krisenorganisation in einer konsolidierten Weise dargestellt werden und dass das Parlament und die Bevölkerung auf transparente Weise über das Ergebnis informiert werden.

Abschliessend möchte ich noch dies festhalten: In seinen Stellungnahmen bezieht sich der Bundesrat auf verschiedene Vorstösse, die eingereicht und bereits angenommen wurden. Das Postulat und die Motion der GPK haben einen anderen Charakter: Sie werfen generelle Fragen auf. Es geht um eine qualitative und unerlässliche Verstärkung der Krisenmanagementkapazität auf Bundesebene und im Zusammenspiel mit den Kantonen und Gemeinden. Unser Land, daran besteht leider kein Zweifel, ist mit weiteren Krisen konfrontiert und wird dies zunehmend sein.

Aus all den genannten Gründen beantragt Ihnen Ihre Geschäftsprüfungskommission einstimmig, diese Motion und das Postulat anzunehmen.