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Bieri Peter · Ständerat · 2002-12-12

Bieri Peter · Ständerat · Zug · Christlichdemokratische Fraktion · 2002-12-12

Wortprotokoll

Wir sind in der letzten Runde der Beratung des Berufsbildungsgesetzes. Die Einigungskonferenz hat heute Morgen um sieben Uhr stattgefunden. Von den fünf verbliebenen Differenzen sind vier zugunsten der Version des Ständerates entschieden worden; bei der letzten Differenz haben wir dem Nationalrat zugestimmt, haben aber entsprechende Vorkehrungen getroffen, damit die Interpretation des dortigen Artikels nicht ausufert. Ich erläutere die Differenzen im Detail.

In Artikel 11a Absatz 2 hat die Einigungskonferenz mit 14 zu 11 Stimmen die Fassung des Ständerates übernommen, die besagt, dass es den Kantonen anheim gestellt ist, für die berufsvorbereitenden Schulen entsprechende Gelder einzuziehen oder die Schulen unentgeltlich zu belassen, was übrigens in den meisten Kantonen heute bereits der Fall ist.

In Artikel 52 Absatz 7 haben wir ebenfalls die Fassung des Ständerates übernommen, wenn auch nur knapp mit 12 zu 11 Stimmen. Das heisst, dass das Schweizerische Institut für Berufspädagogik nicht zwingend vom Bund geführt werden muss, sondern dass auch eine andere Möglichkeit in Aussicht gestellt werden kann. Wir haben den Begriff "anstelle des Instituts" eingeführt und diese Möglichkeit so gemäss unseren früheren Beschlüssen offen gelassen.

In Artikel 52c Absatz 1 liegt wiederum eine ähnliche Konstruktion vor wie bei den vorbereitenden Schulen. Es ist Sache der Kantone zu regeln, ob die Berufs, Studien- und Laufbahnberatung unentgeltlich sein sollen. Wir sind dort ebenfalls unserer früheren ständerätlichen Fassung gefolgt. [PAGE 1304]

In Artikel 53 Absatz 2 geht es um die Bemessung der Pauschalen. Der Nationalrat hat unserer früheren Ansicht nach fälschlicherweise Bezug genommen auf Artikel 14 Absätze 1 bis 3, weshalb die Einigungskonferenz mit 16 zu 8 Stimmen die Fassung des Ständerates übernommen hat.

Die letzte Differenz bei Artikel 54 Absatz 1 war diejenige, die in der Einigungskonferenz am meisten zu reden gab. Hier galt es die Frage zu beantworten, wie die Pauschalen bemessen werden müssen: ob es allein auf die Anzahl Lehrstellen ankommt oder ob auch die Art der Ausbildung mitzuberücksichtigen ist. Es war insbesondere ein Anliegen der Romandie und des Kanton Tessins, die mehr Auszubildende in den Vollzeitschulen haben, dass die Vollzeitschulen speziell berücksichtigt werden. Das BBT hat uns ein Konzept vorgelegt, das es ermöglicht, diese Pauschalabrechnung in einer Art zu vollziehen, die nicht allzu grossen zusätzlichen Aufwand verursacht und die zwei Kategorien festhält: nämlich die Vollzeitschulen und alle Aufgaben, die in Artikel 54 Absatz 2 geregelt sind. Wir kommen hier vor allem den Anträgen aus der französisch- und der italienischsprachigen Schweiz entgegen. Die Einigungskonferenz hat hier mit 17 zu 6 Stimmen beschlossen, in diesem Sinne dem Beschluss des Nationalrates zu folgen.