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Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · 2022-09-12

Birrer-Heimo Prisca · Nationalrat · Luzern · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-12

Wortprotokoll

Unser Parlament hat die Grundlagen für den automatischen Informationsaustausch (AIA) in der Wintersession 2015 genehmigt, und die gesetzlichen Bestimmungen sind am 1. Januar 2017 in Kraft getreten. Inzwischen haben wir der Einführung des AIA über Finanzkonten mit 108 Partnerstaaten zugestimmt.

Aufgrund der aktuellen internationalen Entwicklungen im Bereich der Steuertransparenz soll das Schweizer AIA-Netzwerk mit dieser Vorlage um zwölf zusätzliche Partnerstaaten erweitert werden, mit denen der AIA ab 2023 bzw. 2024 umgesetzt würde. Es handelt sich dabei um Ecuador, Georgien, Jamaika, Jordanien, Kenia, Marokko, Moldawien, Montenegro, Neukaledonien, Thailand, Uganda und die Ukraine.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat dieses Geschäft am 21. Juni 2022 beraten und ist mit 15 zu 7 Stimmen auf die Vorlage eingetreten. Eine Minderheit Matter Thomas beantragt Nichteintreten. Sie führte aus, sie sei dem AIA gegenüber seit jeher skeptisch eingestellt, und bemängelte, dass die Mehrheit der Staaten nicht über die notwendigen Rechtsgrundlagen für einen AIA verfügten bzw. dass dies noch nicht ausreichend überprüft worden sei. Die Mehrheit Ihrer Kommission unterstützt die Erweiterung des [PAGE 1361] AIA-Netzwerks um diese zwölf Partnerstaaten. Damit zeigt die Schweiz, dass sie ihre internationalen Verpflichtungen im Bereich der Steuertransparenz erfüllt und illegale Finanzflüsse bekämpft, was auch im Interesse des Finanzplatzes ist.

Damit der AIA mit diesen neuen Partnerstaaten am 1. Januar 2023 in Kraft treten und ein erster Datenaustausch im darauffolgenden Jahr, also 2024, durchgeführt werden kann, muss das Parlament die Vorlage vor Ende 2022 genehmigen können. Die Aktivierung des AIA mittels Notifikation erfolgt erst, wenn die neuen Partner die Anforderungen des globalen Standards vollumfänglich erfüllen. Mit den zwölf Bundesbeschlüssen wird der Bundesrat ermächtigt, zu gegebener Zeit die jeweilige Notifikation vorzunehmen.

Aktuell liegen noch nicht von allen vorgeschlagenen Partnerstaaten die Ergebnisse der Prüfung des Global Forums im Bereich der Vertraulichkeit, des Datenschutzes und der Datensicherheit vor. Sollten diese Standards nicht oder nur teilweise erfüllt sein, so würde die Schweiz diese Länder bis auf Weiteres nicht notifizieren. Der Bundesrat überprüft auch regelmässig die bereits stattfindenden AIA mit den Partnerländern und legt dem Parlament jeweils in einem Bericht zum Prüfmechanismus zur standardkonformen Umsetzung des automatischen Informationsaustausches Rechenschaft ab.

In der Gesamtabstimmung stimmte Ihre Kommission jeweils mit 15 zu 7 Stimmen den einzelnen Bundesbeschlüssen über die Einführung des automatischen Informationsaustausches über Finanzkonten zu; das heisst, bei jedem Bundesbeschluss, über den wir abgestimmt haben, war das Resultat 15 zu 7 Stimmen.

Ich bitte Sie, der Mehrheit Ihrer Kommission zu folgen und der Einführung des AIA mit weiteren Partnerstaaten ab 2023/24 zuzustimmen.