Hefti Thomas · Ständerat · 2022-09-12
Hefti Thomas · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2022-09-12
Wortprotokoll
Am 12. September 1848 wurde die Schweizerische Bundesverfassung zum Grundgesetz der Eidgenossenschaft. Es ist Brauch geworden, dieses Ereignis im Parlament zu würdigen.
Die Erarbeitung der Bundesverfassung war ein Kraftakt. In nur 51 Tagen arbeitete eine Kommission, bestehend aus Kantonsvertretern, alle wichtigen Punkte für die Gestaltung der modernen Schweiz aus. Eine bedeutende Rolle erhielt dabei Ulrich Ochsenbein als Präsident der Revisionskommission. Er hatte klare Vorstellungen, wohin sich die Schweiz in Zukunft bewegen sollte. Nach dem Sonderbundskrieg sollte der lose Staatenbund zu einem Staatsganzen werden, einem Bundesstaat mit einer klaren Aussenpolitik und einer einheitlichen Währung, einer Post und einheitlichen Masseinheiten. Binnenzölle sollte es keine mehr geben.
Es war kein Leichtes, aus den verschiedenen Kantonen, den unterschiedlichen Kultur- und Sprachregionen der Schweiz ein Ganzes zu machen - doch es gelang. Die ausgearbeitete Bundesverfassung kam bereits im Juli und im August 1848 vor das Stimmvolk. Sechseinhalb Kantone lehnten sie ab, fünfzehneinhalb nahmen sie an. Die Verfassung konnte aber nur deshalb bestehen, weil sich bei ihrer Anwendung zeigte, dass sie einen ausgewogenen Kompromiss darstellte. Kantone und Volk waren von nun an in einem Zweikammersystem nach amerikanischem Vorbild gleichberechtigt vertreten.
Die Bundesverfassung gab der Bevölkerung das Wahlrecht und mit dem obligatorischen Referendum die Möglichkeit, bei Änderungen der Verfassung mitzubestimmen. Das neue Parlament, die Bundesversammlung, wurde als oberste Gewalt des Bundes bestimmt. Der Grundstein für die moderne Schweiz war gelegt, und er ist solide: Das bezeugt die Tatsache, dass die Verfassung erst zweimal, nämlich 1874 und 1999, totalrevidiert wurde, wobei die wichtigen Grundideen der ursprünglichen Verfassung nie über Bord geworfen wurden.
Selbstverständlich gehört zu einer modernen, gelebten Verfassung auch das stete Hinterfragen und mutige Weiterentwickeln. Heute ist die Erwähnung der Frauen in der Verfassung genauso selbstverständlich wie z. B. die Religionsfreiheit. Doch dafür benötigt es Kraft und Wille. Demokratie ist nicht etwas, was einfach vom Himmel fällt. Es liegt an uns, uns immer wieder aufs Neue mit unserem Staat und seinem Fundament auseinanderzusetzen und uns mit vollem Engagement für die Demokratie starkzumachen.
Ich freue mich, dass die Parlamentsbibliothek seit heute eine Ausstellung vor den drei Eidgenossen zum Thema "Vom Sonderbundskrieg zur Bundesverfassung" zeigt. Der Sonderbundskrieg jährt sich nämlich dieses Jahr zum 175. Mal. Ich ermuntere Sie, sich die Ausstellung anzuschauen. Ich erinnere hier an drei Sätze aus dem Tagesbefehl von General Dufour vom 5. November 1847: "Soldaten! Ihr müsst aus diesem Kampfe nicht nur siegreich, sondern auch vorwurfsfrei hervorgehen; man muss von Euch sagen können: Sie haben tapfer gekämpft, wo es Not tat, aber sie haben sich menschlich und grossmütig gezeigt. Ich stelle also unter Euren Schutz die Kinder, die Frauen, die Greise und die Diener der Religion." - Ein grosser Genfer.
Gerne mache ich Sie in diesem Zusammenhang auch auf die Aktivitäten der Parlamentsdienste im nächsten Jahr aufmerksam. Wir feiern dann 175 Jahre moderne Schweiz oder den Geburtstag der Bundesverfassung. Es wird im und ums Parlamentsgebäude verschiedene Aktivitäten für die Bevölkerung geben, wie auch ein Angebot für Schulklassen. Heute liegt in den Vorzimmern für Sie das Heft "Auf ins Bundeshaus!" auf. In einer kurzen Abenteuergeschichte erfahren Sie vieles über die drei Staatsgewalten. Viel Freude beim Verschenken dieser kleinen Lektüre im staatskundlichen Sinn!
Obwohl in der letzten Woche mehrere, von den Kommissionen ursprünglich zur Traktandierung angemeldete Geschäfte wieder abgesagt wurden und Ihnen deshalb noch heute ein neues, überarbeitetes Sessionsprogramm zugestellt wird, bleibt die Session reich befrachtet. Wir haben insgesamt auch drei Begehren für die Durchführung von ausserordentlichen Sessionen erhalten. Das Büro hat sie wie folgt traktandiert: Am 21. September findet diejenige zum Thema "Versorgungssicherheit" statt, in Anwesenheit des Vorstehers des WBF und der Vorsteherin des EJPD, am 26. September findet diejenige zum Thema "Kaufkraft" statt, in Anwesenheit der Vorsteher des EDI und des WBF, und am 28. September schliesslich diejenige zum Thema "Dringlicher Kredit für die Elektrizitätswirtschaft" mit dem Vorsteher des EFD.
Aufgrund der Feier für Bundespräsident Ignazio Cassis entfiel die Möglichkeit, am 14. September eine Nachmittagssitzung anzusetzen. Am Mittwochnachmittag der nächsten Woche findet der Ständeratsausflug statt und am Mittwoch der dritten Woche die Fraktionsausflüge. Da im Anschluss an die Sitzung von diesem Donnerstag ein seit Langem geplanter Anlass mit der Konferenz der Kantonsregierungen stattfindet, bleiben für zusätzliche Sitzungen einzig die Donnerstage der zweiten und dritten Sessionswoche. Ich bitte Sie, diese beiden Nachmittage freizuhalten. Sie werden gebraucht. Am Donnerstag, den 22. September, ist der Mantelerlass traktandiert. Diese Debatte wird bestimmt bis in den Nachmittag hinein dauern.
Für einen grossen Teil der Geschäftslast sind wir selbst verantwortlich. Es werden im Vergleich zu vor der Pandemie mehr - ich würde sagen, zu viele - Vorstösse eingereicht. Die Voten sind länger geworden. Es wird gelegentlich repliziert, was vor der Pandemie verpönt war. Die Aufmerksamkeit, scheint mir, hat etwas nachgelassen. Unser Platz ist aber im Saal. Wir haben die Freiheit, dass wir uns immer dann, wenn wir es für angezeigt erachten, zu Wort melden können. Weder fixierte Redezeitbegrenzungen noch Geschäftskategorien schränken uns ein. Zur Freiheit gehört aber auch die Verantwortung; sie gebietet masszuhalten. Als Bürger eines Landsgemeindekantons weiss ich, dass eine lange Rede nicht immer Erfolg bringt. Man kann eine Sache auch zerreden.
Das Büro hat an seiner letzten Sitzung beziehungsweise an seiner zweitletzten, wir haben heute noch getagt, im Kanton Glarus über diese Situation gesprochen und klar festgehalten, dass vor allen Dingen die Ratsmitglieder in der Verantwortung sind. Sie haben es in der Hand, die Länge der Debatten mit Ihren Voten zu steuern. Das Büro will keine neuen Vorschriften erlassen. Es appelliert aber an unsere Selbstbeschränkung und vor allem an unseren Respekt füreinander. Dieser Respekt zeigt sich darin, dass wir im Rat präsent sind, einander zuhören, in unseren Äusserungen aufeinander eingehen, nicht mehrmals das Wort verlangen und bereits Gesagtes nicht wiederholen.
In diesem Sinne danke ich Ihnen, wenn Sie dazu beitragen, dass wir alle traktandierten Geschäfte erledigen können. Die beiden ersten Beiträge - den Nachruf und die Erinnerung an die Verfassung von 1848 - habe ich heute Morgen noch gekürzt.
Damit kommen wir endlich zu den Geschäften der heutigen Sitzung. [PAGE 639]