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Rieder Beat · Ständerat · 2022-09-12

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-12

Wortprotokoll

Ich hatte an der Universität Bern einen Professor, einen Verfassungsrechtler, der die Studenten mit folgendem Satz empfing: "Jede Bananenrepublik hat eine Verfassung, und die meisten davon haben auch einen Verfassungsgerichtshof." Seit dieser Zeit glaube ich nicht daran, dass die Ausübung der Freiheit und der Grundrechte in diesem Lande von der Verfassung oder allenfalls von Verfassungsrichtern alleine geschützt würden.

Es gibt fast kein Land auf der Welt, das keine Verfassung hat. Die alte Sowjetunion zum Beispiel hatte die beste Verfassung der Welt, mit allen Rechten, und zusätzlich einen Verfassungsgerichtshof. Das aktuelle Russland hat eine Verfassung und einen Verfassungsgerichtshof. China hat eine Verfassung und einen Obersten Gerichtshof. Die USA haben eine Verfassung und einen Supreme Court. Das ist alles existent. Wieso kann es dann sein, dass in Russland der Präsident auf Lebenszeit regiert? Wieso kann es dann sein, dass in China der Präsident auf Lebenszeit regiert? Und wieso hat der Verfassungsgerichtshof in den USA dazu geführt, dass es ein fast zusammenbrechendes, konfliktreiches Zweiparteiensystem gibt?

Das Zauberwort ist eigentlich klar, es wurde teilweise bereits genannt: Machtkonzentration. Die zuvor genannten Verfassungen und die Verfassungsgerichtshöfe haben es nicht geschafft, eine Machtkonzentration zu verhindern. Es kommt zu einer Machtkonzentration bei einer Person, bei einer Partei, und - ich wechsle jetzt auch ins Englische - the game is over. Dann wird eine Verfassung zu einem Stück Papier, und ein Verfassungsgerichtshof wird zu einem Alibi-Puppentheater. Wenn Sie also in unserem System der austarierten Gewaltenteilung wirklich einen Verfassungsgerichtshof installieren wollen, dann müssen Sie einen Mehrwert generieren, um die Gewalten noch besser auszutarieren und eine Machtkonzentration bei der Judikative zu verhindern.

Was haben wir eigentlich in unserem System? Wir haben die direkten Volksrechte, die sowohl das Parlament wie auch den Bundesrat korrigieren. Wir haben ein Zweikammersystem mit gleichberechtigten Kammern, die sich gegenseitig kontrollieren, manchmal auch bis zum Stillstand. Das ist gut, das verhindert eine Machtkonzentration. Wir haben auch noch einen Bundesrat - diesen darf ich nicht vergessen - mit sieben Bundesrätinnen und Bundesräten, die sich gegenseitig kontrollieren und schauen, dass keiner von ihnen zu mächtig wird. Das ist ebenfalls gut. [PAGE 660]

Und wir haben ein Bundesgericht. Sie, Herr Kollege Stöckli, haben es gesagt: Im Einzelfall kann dieses Gericht schon jetzt EMRK-Grundrechte anwenden und Entscheide fällen, die uns nicht gefallen. Das kann es schon jetzt! Wenn es allenfalls nicht reicht, sagt uns das Bundesgericht in einem Obiter Dictum: "Liebes Parlament, könntest du bitte diese Bestimmung abändern? Sie ist verfassungswidrig."

Ich muss Ihnen sagen: Nach den Diskussionen zu den Vorlagen "Ehe für alle" und "Fortpflanzungsmedizin" hätte ich gerne ein Verfassungsgericht gehabt. Aber das ist nicht notwendig. Der Ständerat muss nur seine Aufgabe wahrnehmen!

Das Hauptproblem, das ein Verfassungsgericht hätte, wäre nicht der Schutz der Grundrechte, sondern die Kompetenzteilung zwischen Bund und Kantonen. Dort würde wahrscheinlich der eine oder andere Entscheid gefällt. Wenn wir aber unsere Aufgabe wahrnähmen, als Vertreter der[NB]Kantone - was[NB]wir manchmal[NB]tun und[NB]manchmal etwas[NB]weniger -, dann bräuchten wir ein solches Verfassungsgericht nicht. Und wenn sich diese zwei Räte immer gegenseitig austarieren und anerkennen, dass manchmal der eine und manchmal der andere Rat nicht recht hat und vielleicht zu weit geht, dann brauchen wir ebenfalls kein Verfassungsgericht.

In diesem austarierten Staatssystem werden Sie durch ein Verfassungsgericht wahrscheinlich keinen Mehrwert erhalten, stattdessen aber eine zunehmende Entmachtung des Parlamentes durch ein solches Verfassungsgericht, das sich manchmal möglicherweise erdreistet, Entscheide zu fällen, die uns nicht gefallen.

Zum Schutz der Grundrechte dies: Weltweit waren in den letzten drei Jahren massive Einschränkungen der Grundrechte zu verzeichnen. Haben Sie sich einmal die Entscheide der betreffenden Gerichte, der Verfassungsgerichte, zu Gemüte geführt? Ich könnte hier nicht bestätigen, dass sich das deutsche Bundesverfassungsgericht besonders hartnäckig um den Schutz der Grundrechte der deutschen Bürgerinnen und Bürger bemüht hätte. Und ich muss Ihnen bestätigen, dass der Supreme Court, der jüngst Entscheide erlassen hat, durch die Gliedstaaten und deren Gesetze wieder korrigiert worden ist.

Den Mehrwert eines solchen Verfassungsgerichtes kann ich also momentan nicht sehen, ausser Sie würden mir diese dreizehn oder neun Superrichter bringen, die wirklich besser sind als die übrigen in der Schweiz und dann diese Triage im Einzelfall vornehmen könnten.

Ich glaube nicht, dass es diesen Mehrwert gibt, und bitte Sie, die Motionen abzulehnen, obwohl ich sehr gerne im Lager von Kollege Engler und Kollege Zopfi gewesen wäre.