Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-09-13
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-09-13
Wortprotokoll
Im letzten Dezember, kurz vor Weihnachten, hat die Alpiq beim Bund ein Gesuch für eine temporäre Liquiditätsüberbrückung gestellt. Grund dafür waren die damals bereits ausserordentlichen Preisbewegungen am Strommarkt. Anlass dafür war auf der einen Seite die Situation, dass über die Hälfte der französischen AKW nicht am Netz angeschlossen war, das hat den Markt extrem belastet; auf der anderen Seite waren es die geopolitischen Spannungen, die damals bereits spürbar waren. Die Verwaltung hat die Arbeiten über Weihnachten sofort aufgenommen und hat die entsprechenden Abklärungen[NB]getätigt.[NB]Das war mein Departement - das Bundesamt für Energie -, zusammen mit dem Eidgenössischen Finanzdepartement, der Eidgenössischen Finanzverwaltung und der Elcom, auch unter Beizug von Dritten, von externen Experten.
Alpiq hat das Gesuch dann Anfang Jahr zurückgezogen. Wir sind aber nicht zur Tagesordnung übergegangen. Die Taskforce, die ich damals eingesetzt habe, hat weitergearbeitet, weil uns allen bewusst war, dass eine solche Situation unter Umständen wieder vorkommen könnte. Wir konnten nicht ausschliessen, dass es erneut zu temporären Liquiditätsengpässen kommen könnte. Für uns war klar: Der Bund muss vorbereitet sein. Warum? Es geht um die Stromversorgung in unserem Land, darum geht es. Es geht nicht um die Rettung von Unternehmen, sondern um die Stromversorgung in unserem Land. Uns war klar: Wenn in einer Krise zusätzlich noch ein grosses Stromunternehmen in Konkurs geht, das dann andere in einen Strudel hineinzieht, unter Umständen auch ungezählte Energieversorger der Gemeinden, dann kann es zu einem Flächenbrand kommen, und ein solcher Flächenbrand muss mit allen Mitteln verhindert werden.
Der volkswirtschaftliche Schaden eines solchen Flächenbrands, eines solchen Systemeinbruchs, wäre enorm, und zwar nicht nur für die Wirtschaft, sondern auch für die Bevölkerung. Das heisst, wenn man einen solchen Flächenbrand verhindern will, dann muss man auch Verantwortung übernehmen. Auch wenn einem das Projekt vielleicht nicht unbedingt passt oder es nicht genau so ausgefallen ist, wie man sich das wünscht: Es ist eine Frage der Verantwortung.
Es geht darum, auch in einer solchen Situation sicherzustellen, dass es eben nicht zu einem Flächenbrand kommt, dass eben kein Dominoeffekt entstehen kann. Genau deshalb hat der Bund entschieden, dass er sich auf eine solche Situation vorbereiten will und muss. Das haben wir gemacht.
Zur temporären Liquiditätsunterstützung gehört, dass grosse Mengen Geld innert sehr kurzer Zeit zur Verfügung gestellt werden müssen. Es geht um die sogenannten "margin calls", also darum, dass man unter Umständen innerhalb von 48 Stunden mehrere Milliarden Franken zur Verfügung haben muss, um eben, wie gesagt, einen Liquiditätsengpass überbrücken zu können. Es geht damit auch nicht um A-Fonds-perdu-Beiträge, ebenso wenig wie darum, einfach Geld auszuschütten. Es geht darum, die Liquiditätsengpässe zu überbrücken.
Selbstverständlich haben Herr Kollege Maurer und ich frühzeitig die Kantone kontaktiert, die bekanntlich Miteigner dieser grossen, systemkritischen Unternehmen sind. Die Kantone haben uns zurückgemeldet, dass es ihnen nicht möglich ist, innert so kurzer Zeit so grosse Geldbeträge zur Verfügung [PAGE 1400] zu stellen. Daran können Sie sich stören, wenn Sie wollen - das war die Rückmeldung der Kantone.
Und noch einmal: Wenn Sie für die Stromversorgung in diesem Land Verantwortung übernehmen wollen, können Sie nicht sagen: "Ich mache jetzt einfach auch nichts." Deshalb haben wir im Bundesrat, zusammen mit Kollege Maurer, entschieden, dass wir gemeinsam mit dem Parlament eine Vorlage erarbeiten - die Vorlage, die Sie heute beraten. Für den Bundesrat war auch klar: Wenn immer möglich, möchten wir Notrecht vermeiden; für die Anwendung von Notrecht haben Sie den Bundesrat auch im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie kritisiert. Sie haben gesagt, Sie erwarten vom Bundesrat, dass er Ihnen, wenn immer möglich, die Vorlage rechtzeitig unterbreitet, damit Sie, das Parlament, über die Rahmenbedingungen entscheiden können, damit Sie bei den Bedingungen mitreden können.
Deshalb hat Ihnen der Bundesrat im Mai eine Gesetzesvorlage unterbreitet, mit dem Antrag, eine dringliche Beratung durchzuführen. "Dringlich" heisst, dass eine Gesetzesvorlage in der gleichen Session in beiden Räten zu beraten ist. Im vorliegenden Fall wäre das in der Sommersession gewesen. Sie haben eine dringliche Beratung abgelehnt, was selbstverständlich Ihr Recht ist. Zugleich mussten Sie natürlich aber auch damit rechnen, dass Sie unter Umständen bei den Rahmenbedingungen, sollte es in der Zwischenzeit zu einer solchen Situation kommen, nicht würden mitreden können.
Der Ständerat hat die Vorlage in der letzten Session beraten. Er ist ohne Gegenantrag auf diese Vorlage eingetreten. Der Ständerat hat betont: Wenn vor Ende der Beratung dieser Vorlage eine solche Situation eintreffen würde, wenn der Bund eben eine temporäre Liquiditätsüberbrückung stemmen müsste, dann sollte der Bundesrat Notrecht anwenden. Diese Meinung wurde übrigens auch in Ihrer vorberatenden Kommission vertreten.
Nun ist ebendieser Fall eingetreten. Die Axpo hat beim Bundesrat ein Gesuch für eine temporäre Liquiditätsunterstützung gestellt. Der Bundesrat war vorbereitet. Wir hatten ja dieses Gesetz ausgearbeitet, wir hatten alle entsprechenden Vorbereitungsarbeiten gemacht, und wir konnten innerhalb sehr kurzer Zeit - das wussten wir - einen Verpflichtungskredit und eine Notverordnung unterbreiten. Das Eidgenössische Finanzdepartement und mein Departement haben zusammen mit der Elcom diese Arbeiten innert kürzester Zeit durchführen können.
Der Bundesrat hat jetzt also diesen Rettungsschirm mit Notrecht aktiviert. Dort, wo die parlamentarische Beratung bereits fortgeschritten war, also wo der Ständerat vom Bundesrat abweichende Bestimmungen entschieden hatte und diese von der Mehrheit Ihrer Kommission ebenfalls unterstützt wurden, haben wir die parlamentarische Beratung bereits mit einbezogen. Ansonsten haben wir die Vorlage des Bundesrates umgesetzt. Die Finanzdelegation hat diese Vorlage intensiv geprüft, und sie hat die entsprechenden Kredite freigegeben.
Bis jetzt hat die Axpo kein Darlehen gezogen. Es sind übrigens auch keine weiteren Gesuche von anderen systemkritischen Firmen bei uns eingetroffen. Da die spezielle Energiesituation ja nicht Schweiz-spezifisch ist und die Energiekrise die ganze europäische Situation betrifft, sind wir auch nicht die Einzigen, die jetzt bereits einen solchen Rettungsschirm aktiviert haben. Deutschland, Österreich, Schweden, Finnland - sie alle haben in den letzten Wochen und Tagen eine solche Unterstützung für temporäre Liquiditätsengpässe geleistet.
Für diese Vorlage gilt das Subsidiaritätsprinzip. Das heisst, in erster Linie müssen Kreditgeber, Dritte, selbstverständlich die Eigner, also im Wesentlichen die Kantone, dafür sorgen, dass die entsprechenden Mittel vorhanden sind. Um diese Subsidiarität zu betonen und auch durchzusetzen, hat der Bundesrat die Bedingungen für die Darlehen sehr unattraktiv ausgestaltet. Nebst dem üblichen Zins ist auch ein happiger Risikozuschlag vorgesehen. Das heisst, ein solches Darlehen zieht nur jemand, der wirklich keine anderen Möglichkeiten mehr hat. Ein solches Darlehen wird man daher, wenn es gezogen werden muss, so rasch wie möglich zurückbezahlen. Da werden auch die Kantone, also die Miteigner, Druck machen, weil die Bedingungen dermassen unattraktiv sind. Damit können wir selbstverständlich auch Wettbewerbsverzerrungen vermeiden.
Ich habe es Ihnen gesagt: Der Ständerat ist im Wesentlichen der bundesrätlichen Vorlage gefolgt. Auch Ihre Kommission unterstützt mit deutlicher Mehrheit die bundesrätliche Vorlage. Wichtig ist jetzt, dass dieser parlamentarische Prozess rasch abgeschlossen werden kann. Es war immer das Ziel, dass das Parlament Einfluss nehmen kann, dass wir Rechtssicherheit schaffen. Sie können Rechtssicherheit schaffen, und Sie können weiterhin Einfluss nehmen, nämlich bei der Beratung dieser Vorlage.
Dieser Rettungsschirm ist übrigens nur eine von mehreren Massnahmen, die der Bundesrat getroffen hat, um unser Land für diesen kommenden Winter möglichst gut aufzustellen. Der Bundesrat hat zusätzlich zu diesem Rettungsschirm, mit dem wir eben verhindern wollen, dass ausgerechnet jetzt noch ein grosses, systemkritisches Unternehmen in der Schweiz in Konkurs gehen könnte, Sicherheiten geschaffen: Er hat für den nächsten Winter Polster geschaffen; er hat eine Wasserkraftreserve eingerichtet; er hat jetzt mobile Turbinen vorgesehen; er hat auch die Beschaffung von zusätzlichen Gas- und Gasspeicherkapazitäten in Auftrag gegeben, ein Auftrag, der von der Gasbranche übrigens sehr rasch umgesetzt worden ist; und er hat eine Energiesparkampagne zusammen mit der Wirtschaft lanciert. Die Wirtschaft ist sehr[NB]motiviert,[NB]gemeinsam mit der Bevölkerung weniger Energie zu verschwenden und auch ihren Beitrag zu leisten, damit wir für diesen Winter möglichst gut aufgestellt sind.
Selbstverständlich wirft diese Krise verschiedene Fragen auf. Es ist, denke ich, sinnvoll und richtig, dass wir uns und auch Sie sich damit beschäftigen. Herr Paganini hat zu Recht gesagt: Heute sprechen Sie über diesen Rettungsschirm. Sie werden über alles andere noch reden können, und das werden Sie voraussichtlich auch tun. Ihnen liegt heute eine Vorlage vor, bei der Sie Verantwortung übernehmen können, indem Sie sagen: Wir tun jetzt das, was das Parlament tun kann, um das Risiko zu vermeiden, dass jetzt, in dieser Situation, ein grosses, systemkritisches Stromunternehmen in der Schweiz in Konkurs geht, andere in diesen Strudel zieht und allenfalls einen Flächenbrand auslöst, der für die Stromversorgung in diesem Land ein enormes Risiko bedeuten könnte.
Sie werden sich aber sicher auch Gedanken darüber machen - und Sie können beruhigt sein, darüber macht sich auch der Bundesrat Gedanken -, wie in Zukunft das Strommarktdesign aussehen soll und welche Gouvernanzfragen sich stellen. Sie haben jetzt auch gesagt, dass Sie sich hier gewisse Fragen stellen.
Sie werden sich Gedanken darüber machen, wie Sie in Zukunft die Abhängigkeit reduzieren können. Die Schweizer Energieversorgung ist heute zu 60 Prozent von Öl und Gas abhängig. Die Diversifizierung der Energieversorgung, wie sie heute auch erwähnt worden ist, die gemäss Bundesverfassung auch ein Auftrag ist, haben wir nicht erreicht, wenn wir zu 60 Prozent von Öl und Gas abhängig sind. Wir sind bei Öl und Gas vollständig importabhängig. Wir haben kein Molekül Gas und keinen Tropfen Öl in diesem Land. Deshalb ist die Strategie des Bundesrates klar. Sie beinhaltet, dass wir diese massive Auslandabhängigkeit reduzieren müssen, indem wir die einheimischen Energien ausbauen, und zwar rasch. Wir müssen die einheimischen Energien rascher ausbauen als bisher, indem wir auch die Speichermöglichkeiten in unserem Land ausbauen, indem wir massiv in die Energieeffizienz investieren, weil das eigentlich letztlich der beste Beitrag ist, um unsere Energierechnung zu verkleinern. In diesem Sinne haben wir heute eine ganz konkrete Aufgabe zu lösen.
Wir haben aber selbstverständlich auch für die Zukunft noch grosse, wichtige Aufgaben für unser Land zu lösen. Tun wir das gemeinsam! Die Schuldzuweisung ist zwar in der Politik ein bekanntes Vorgehen, aber letztlich erwartet die Bevölkerung von uns allen, dass wir heute das Problem angehen, [PAGE 1401] das sich jetzt stellt, und dass wir gemeinsam dafür sorgen, dass die Energieversorgungssicherheit in diesem Land in Zukunft besser gewährleistet ist, dass wir resilienter werden. Das können wir, wenn wir jetzt gemeinsame Entscheide fällen. Sie werden in dieser Session auch noch mehrmals über andere Energiethemen sprechen. Tun wir das miteinander, dann haben wir das Beste getan, was wir für unser Land, für unsere Bevölkerung und für unsere Wirtschaft tun können.