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Graf Maya · Ständerat · 2022-09-13

Graf Maya · Ständerat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2022-09-13

Wortprotokoll

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates hat an ihrer Sitzung vom 6. September 2022 die vorliegende Motion beraten, welche ich noch als Nationalrätin am 26. September 2019 im Nationalrat einreichen durfte und welche dann von Kollegin Weichelt übernommen wurde. Der Nationalrat hat die Motion am 22. September 2021 mit 136 zu 46 Stimmen bei 10 Enthaltungen angenommen.

Die Motion beauftragt den Bundesrat, die Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV) so anzupassen, dass Menschen mit Demenz Anspruch auf die für sie adäquaten Pflegeleistungen haben. Die Pflegesituation der aktuell 150[NB]000 von Demenz betroffenen Menschen in der Schweiz ist seit Jahren unbefriedigend. Wenn wir uns vor Augen führen, dass wir in einer zunehmend alternden Gesellschaft noch mehr Menschen mit Demenz haben werden, müssen wir heute handeln. Wie alle über das KVG versicherten Personen haben Menschen mit Demenz Anspruch auf Pflegeleistungen, welche gemäss Pflegefinanzierung vergütet werden. Die KLV definiert diese Pflegeleistungen. In der Praxis zeigt sich, dass viele Pflegeleistungen, welche Menschen mit Demenz benötigen würden, nicht in die enge Definition der KLV passen. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Anleitung und Überwachung bei Körperpflege und Nahrungsaufnahme. Denn unabhängig vom Stadium der Demenz brauchen betroffene Menschen spezifische Pflege und Betreuung.

Allen Kranken soll möglichst viel Lebensqualität gesichert werden. Insbesondere für Menschen mit Demenz ist es sehr wichtig, dass ihre Förderung vorangetrieben wird. Das ist zentral, damit verbliebene Fähigkeiten erhalten werden können und diese Menschen somit länger zuhause oder in ihrem gewohnten Umfeld bleiben können. Wenn der Eintritt in ein Heim hinausgezögert werden kann, werden Kosten eingespart.

Diese Ziele, die ich Ihnen hier vorgetragen habe, sind im Handlungsfeld 1 der Nationalen Demenzstrategie 2014-2019 (NDS) verankert; das sind international anerkannte Kriterien für eine qualitativ hochstehende ethische Pflege. Dieser krankheitsbedingte Mehrbedarf an Pflegezeit ist aber bis heute in der KLV nicht berücksichtigt, und wir erreichen damit auch eines dieser Ziele, die in der NDS festgelegt wurden, seit Jahren nicht.

Die Kommission hat an ihrer Sitzung diese Motion beraten, und sie anerkennt, dass auf einer medizinischen Diagnose basierende Pflegeleistungen im Rahmen des KVG vergütet werden müssen, wobei der zusätzliche Zeitaufwand und die besondere Betreuung, die mit Demenz einhergehen, zu berücksichtigen sind. Die Kommission bedauert, dass eine angemessene und tragbare Finanzierung adäquater Leistungen für Menschen mit Demenz bis heute nicht gewährleistet ist, und dies eben, obwohl dies ein Ziel der NDS war und genau dieser Handlungsbedarf dort unbestritten ist. Die Mehrheit Ihrer Kommission ist zudem der Ansicht, dass mit der Annahme der Motion bereits ergriffene Massnahmen für eine angemessene Finanzierung der komplexen und palliativen Pflege unterstützt werden. Zu guter Letzt, ich habe es bereits gesagt, würden sich auch Kostenvorteile ergeben, da Menschen mit Demenz dank einer auf sie zugeschnittenen Pflege länger zuhause bleiben könnten und eine kostspieligere Betreuung in einem Pflegeheim aufgeschoben werden könnte.

Die Kommissionsminderheit hält hingegen fest, dass entsprechende Arbeiten und ein Antragsverfahren bereits im Gange sind und dass dieses für die Aufnahme in den Leistungskatalog der OKP übliche Verfahren eingehalten werden soll. Mein Kollege, Herr Hegglin, wird nachher die Minderheit vertreten.

Die Kommission beantragt Ihnen - der Entscheid fiel mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung -, diese Motion anzunehmen.