Lexipedia

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-09-13

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-09-13

Wortprotokoll

Als Erstes danke ich Ihrer Kommission für die gründliche Vorberatung. Der Bundesrat kann die Kommissionsmehrheit in den allermeisten Punkten unterstützen. Bei Artikel 19 Absatz 4 bitten wir Sie allerdings, die Kommissionsminderheit zu unterstützen. Es geht um die Auskunftspflicht: Wenn eine Firma beim Bund anklopft, dann soll sie auch sämtliche Auskünfte geben und gegenüber den Behörden sämtliche Informationen offenlegen, damit die Behörden überprüfen können, ob die Voraussetzungen, insbesondere auch in Bezug auf die Subsidiarität, erfüllt sind.

Die Kommissionsmehrheit möchte die Auskunftspflicht gegenüber den Behörden im Vergleich zur Fassung des Ständerates abschwächen. Ich muss Ihnen sagen, ich bin darüber erstaunt. Jetzt haben Sie den ganzen Morgen Fragen gestellt: Was hat der Bundesrat gewusst? Haben Sie das abgeklärt? Warum können Sie das nicht sagen? Wenn jemand anklopft und einen Antrag stellt, sollte man auch sagen: Okay, jetzt müssen die Informationen offengelegt werden, um zu prüfen, ob die Voraussetzungen für eine solche temporäre Liquiditätsunterstützung erfüllt sind, aber auch, um die Risiken besser abwägen zu können. Denn wenn ein Verpflichtungskredit von immerhin 10 Milliarden Franken und in diesem spezifischen Fall ein Rahmenkredit von 4 Milliarden Franken für die Axpo gesprochen werden, wie das jetzt geschehen ist, sind wir schon der Meinung, dass in dieser Situation auch die entsprechenden Auskünfte erteilt werden sollen.

Das ist der Grund, weshalb ich Sie bitte, bei Artikel 19 Absatz 4 die Kommissionsminderheit zu unterstützen. In den anderen Fällen unterstützen wir, wie gesagt, die Kommissionsmehrheit.

Nun äussere ich mich zu den Einzelanträgen. Es liegt ein Einzelantrag Schilliger zu Artikel 10 vor. Ich bitte Sie, diesen abzulehnen. Der Antrag möchte Tochterunternehmen in gewissen Situationen von einem Dividenden- und Tantiemenverbot ausnehmen. Hier denkt man bezüglich der Axpo wahrscheinlich spezifisch an die CKW. Ich sage es noch einmal laut und deutlich: Bis heute hat die Axpo keinen Franken Darlehen beim Bund bezogen. Sie hat lediglich das Gesuch gestellt. Wir haben die Rahmenbedingungen geprüft und die Möglichkeit geschaffen, aber bis jetzt wurde kein Franken dieses Darlehens bezogen. Ich muss Ihnen sagen: Wenn die Axpo das Darlehen beziehen würde, sollte das Dividenden- und Tantiemenverbot für den ganzen Konzern gelten, auch für die Tochterunternehmen. Ich glaube, alles andere wäre auch für die Bevölkerung schwierig zu verstehen. Deshalb bitte ich Sie, diesen Antrag abzulehnen.

Zum Antrag Suter zu Artikel 10, das ist das Boni-Verbot: Das müssen Sie entscheiden. Die betroffene Firma hat ja bereits selber gesagt, die gesamte Geschäftsleitung verzichte auf Boni, wenn sie solche Darlehen in Anspruch nehmen müsse. Jetzt müssen Sie entscheiden, ob Sie das noch ins Gesetz schreiben oder nicht. Ich glaube, die Firma hat schon selber gemerkt, dass hier diesbezüglich gewisse Erwartungen bestehen.

Zum Antrag Wyss zu Artikel 16: Hier möchte man eine andere Beteiligung der Kantone bei einem allfälligen Gewinn, aber natürlich auch bei einem allfälligen Verlust. Das müssen Sie entscheiden. Für den Bund ändert sich hier nichts. Der Bundesrat hat eine Beteiligung gemäss BIP vorgesehen, jetzt soll das hier anders aufgeteilt werden. Das müssen Sie entscheiden, das ändert die Sache wahrscheinlich nicht gross. Wobei: Die Kantone können sich hier ihre Überlegungen über die Wahrscheinlichkeit machen, dass es bei den massiven Risikoprämien, die wir hier verrechnen würden, zu einem Gewinn kommen könnte.

Zum Antrag Masshardt zu Artikel 19, der vorsieht, dass die zweckmässigen Informationen in geeigneter Form auch der Bevölkerung zugänglich zu machen seien: Wir haben in Artikel 20 Absatz 4 ja bereits geregelt, dass auch allgemeine Informationen zu den Darlehen veröffentlicht werden. Wir sehen im Moment nicht, inwiefern Sie hier noch weiter gehen möchten. Wir kommen dann in den Bereich der Geschäftsgeheimnisse, das wäre sicher ein Abwägen. Wir sind der Meinung, wir hätten mit dem Passus zu den weiteren allgemeinen Informationen zu den Darlehen in Artikel 20 Absatz 4 eigentlich bereits einen Weg vorgezeichnet.

Noch zum Einzelantrag Suter zu Artikel 26ter: Wir empfehlen Ihnen, diese Übergangsbestimmung anzunehmen. Es ist sinnvoll, das im Gesetz zu regeln. Ich sage es hier aber für den Fall einer Differenz zum Ständerat: Wir würden uns dann erlauben, im Ständerat eine leicht andere Formulierung vorzuschlagen. Aber grundsätzlich sind wir der Meinung, dass eine solche Übergangsbestimmung auch im Gesetz Sinn macht. Deshalb empfehlen wir Ihnen die Annahme des Einzelantrages Suter zu Artikel 26ter.