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Rechsteiner Paul · Ständerat · 2022-09-13

Rechsteiner Paul · Ständerat · St. Gallen · Sozialdemokratische Fraktion · 2022-09-13

Wortprotokoll

Leider ist die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation nicht auf der Höhe der gestellten Fragen und auch nicht auf der Höhe der Aufgabe selber. Wir haben im Allgemeinen ja eine hohe Qualität von Antworten; hoffentlich ist dieser Ausreisser eine Ausnahme, die die Regel bestätigt.

Es betrifft schon die Zahlen, ich habe gestaunt. Es wird erwähnt, bis heute seien es 169 Personen. Diese Antwort stammt von Ende August. Die gleiche Antwort wurde schon Anfang Jahr auf eine Frage von Nationalrat Aeschi gegeben - Anfang Jahr schon. Das waren die Zahlen des zweiten Halbjahrs 2021. Die Zahl ist sehr tief. Das ist natürlich auch dadurch bedingt, dass das System sich damals noch in Entwicklung befand. Das ging auf die in dieser Zeit gefällten Entscheide zurück.

Zu denken gibt, und das ist nun auch ein Problem dieser Antwort, dass allgemeine Ausführungen über die Arbeitslosigkeit gemacht werden, die im vorliegenden Kontext nicht relevant sind. Relevant ist die Zahl der Aussteuerungen. Es waren 1788 Personen. Wenn man etwas recherchiert und die Zeitungen liest, hat man sofort mehr Informationen, als in dieser Antwort zu lesen sind.

Nicht einmal 10 Prozent der Ausgesteuerten - jetzt bezogen auf das zweite Halbjahr 2021 - hatten Anspruch auf Überbrückungsleistungen. In den Kantonen, bei den Sozialämtern und bei der Skos heisst es, die Bedingungen seien hier zu restriktiv formuliert. Das ist natürlich eine Folge der Entscheide, die im Parlament getroffen wurden. Der Bundesrat hatte eine etwas offenere Formulierung der Bedingungen für Überbrückungsleistungen beantragt. Diese Leistungen wurden dann nachher zusammengestrichen. Es gibt eine Vielzahl von Ursachen. Das Problem ist nun, dass der Bedarf weit höher ist. Von diesen insgesamt 1788 Personen, die ausgesteuert worden sind, wäre ein weit höherer Anteil[NB]auf[NB]solche[NB]Überbrückungsleistungen angewiesen gewesen.

Eine kleine Hoffnung besteht aufgrund der zweitletzten Zeile der Antwort. Dort wird geschrieben, dass der Bundesrat gegebenenfalls bereit wäre, die Situation noch vertieft anzuschauen. Ich möchte es gewissermassen nicht bei der Kritik bewenden lassen, sondern den Bundesrat einladen, diese Untersuchung vornehmen zu lassen; dies im Interesse der Betroffenen, weil die Situation für diese schwierig ist. Die Arbeitslosigkeit ist in dieser Altersgruppe weit höher als in anderen Altersgruppen. Wer aus dieser Gruppe arbeitslos wird, hat es schwer, das ist eine Tatsache. Das war auch der Grund für die Einführung dieser Leistungen. Man müsste hier doch die Ursachen kennen, man müsste diesen auf den Grund gehen, damit man gegebenenfalls entsprechende Massnahmen treffen kann.

Ich lade Sie ein, diese Untersuchung vornehmen zu lassen. Es muss nicht zwingend eine wissenschaftliche Untersuchung sein, sondern man muss einfach die Erfahrungen abfragen, um dann eine Beurteilung vornehmen zu können. Wer jahrzehntelang gearbeitet und dann das Pech hat, arbeitslos und später trotz verlängerter Bezugsdauer ausgesteuert zu werden, hat das Recht auf eine würdige Lösung vor dem Rentenalter.

Ich lade den Bundesrat deshalb ein, die Überprüfung machen zu lassen und die Abklärungen über den Stand der Dinge vorzunehmen.

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