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Stark Jakob · Ständerat · 2022-09-13

Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-13

Wortprotokoll

Es ist wichtig, dass neben der Covid-19-Pandemie und der Energiekrise ein weiteres drohendes, ausserordentliches Ereignis nicht untergeht: die Afrikanische Schweinepest. Das ist eine hochansteckende Tierseuche, die Wild- und Hausschweine befällt und bei mehr als 90 Prozent der angesteckten Schweine zum Tode führt. Die Seuche hat sich inzwischen südlich und nördlich an unser Land angenähert, sie ist im Piemont und in Baden-Württemberg angekommen. Dementsprechend hat die Schweiz die nötigen Massnahmen gegen die Ausbreitung der Seuche getroffen und auch die Massnahmen für eine Bekämpfung bei Ausbruch der Seuche geplant und vorbereitet.

Hier setzt nun meine Motion an. Die Schlachtbetriebe, die Zerlegungs-, Verarbeitungs- und Entsorgungsbetriebe sind bei einem Ausbruch der Schweinepest sofort stark gefordert. Notschlachtungen und spezielle Massnahmen zur Verhinderung einer Übertragung der Krankheit, seien das Separierung, Reinigung, Desinfektion, erschwerte Betriebs- und Transportabläufe, Entsorgung der erkrankten Tiere usw., führen zu einem stark erhöhten Personalaufwand bei gleichzeitig stark reduzierten Umsätzen. Das kann die Existenz dieser Betriebe gefährden, besonders bei einer längeren Dauer oder bei Betriebsschliessungen in Seuchenschutzzonen. Dies wiederum kann die Schlachtungskapazitäten, die noch vorhanden sind, infrage stellen, was zu einem Tierstau führen kann und damit letztlich auch die maximale Wirkung der Massnahmen gegen die Verschleppung der Krankheitserreger, Bakterien und Viren, beeinträchtigen kann.

Mit meiner Motion beantrage ich deshalb die Ausarbeitung einer vorsorglichen subsidiären Entschädigungslösung für Mehraufwände bei einem allfälligen Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest.

In seiner Antwort verweist der Bundesrat auf privatrechtliche Versicherungslösungen. Gäbe es diese, würden diese auf jeden Fall in Anspruch genommen, doch sind diese Risiken, wie die Corona-Pandemie gezeigt hat, in der Regel aufgrund des sehr hohen Risikos kaum versicherbar. Weiter befürchtet der Bundesrat ein Präjudiz für weitere Branchen wie Milchverarbeitungs- und Futtermittelherstellungsbetriebe. Es ist jedoch offensichtlich, dass bei diesen Branchen die organisatorisch-betrieblich nötigen Abgrenzungen und Massnahmen viel einfacher vorgenommen werden können als bei den Schlachtbetrieben.

Ich komme zum Schluss: Die Afrikanische Schweinepest ist eine sehr gefährliche Tierseuche und wird, wenn sie kommt, zu einer ausserordentlichen Lage führen, die eben auch ausserordentliche Massnahmen erfordert.

In diesem Sinne beantrage ich Ihnen, der Motion zuzustimmen.