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Lohr Christian · Nationalrat · 2022-09-14

Lohr Christian · Nationalrat · Thurgau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-14

Wortprotokoll

Worüber sprechen wir bei diesem Geschäft? Wir beraten den Beschluss über die Genehmigung und Umsetzung des Abkommens zur Koordinierung der sozialen Sicherheit zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich. Das Abkommen wurde bereits am 9. September 2021 unterzeichnet und wird seit dem 1. November 2021 vorläufig angewandt. Das ist eine besondere Situation. Zur vorläufigen Anwendung wurden wir, also die nationalrätliche Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit, am 18. August 2021 konsultiert. Wie im Anschluss unsere Schwesterkommission aus dem Ständerat haben auch wir die vorläufige Anwendung einstimmig gutgeheissen. Nun liegen uns die Botschaft und der Erlassentwurf vor. Wir haben jetzt also eine formelle Zustimmung zu erbringen.

Mit dem Ausscheiden des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hat das Abkommen der Schweiz mit diesem Land bezüglich des freien Personenverkehrs seine Gültigkeit verloren. Damit ist natürlich auch eine Revision von Punkten erforderlich geworden, die den Sozialbereich, die soziale Sicherheit, betreffen.

Die Frage der sozialen Absicherung, und zwar so, dass sie eben gegenseitig wirklich gut und fair funktioniert, ist im ersten Semester 2021 von beiden Staaten, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich, ausgehandelt worden. Das Ziel war, eine gewisse Fortsetzung der bisherigen Bestimmungen und der bisherigen Praxis zu erreichen. Die Verwaltung hat [PAGE 1425] uns am 23. Juni 2022 in der nationalrätlichen Kommission versichert, dass die grosse Zielsetzung im Grundsatz erreicht worden sei, dass sie auch im vorliegenden Abkommen erfüllt sei und man deshalb dieser Vorlage in der Konsequenz schlussendlich auch problemlos zustimmen könne. Die Verwaltung hat uns aber auch klargemacht, dass die Schweiz bei den Verhandlungen durchaus auf einen Partner gestossen sei, der, wie nicht anders zu erwarten war, auch einige eigenständige Positionen eingebracht habe. Trotzdem bleibe die Vorlage, so meinte auch unsere Kommission, letztlich beschlussreif.

Das Resultat dieses Abkommens, wie es uns heute vorliegt, enthält als wesentlichen Punkt sicher die Tatsache, dass für die Schweiz keine zusätzlichen Kosten entstehen. Das ist ja in der aktuellen Finanzsituation ein auch nicht zu unterschätzendes Argument.

Wichtig ist aber, dass wir zusätzlich auch feststellen konnten, dass durch die Gewährung von Leistungen im Falle der Arbeitslosigkeit und der Invalidität den Schweizerbürgerinnen und -bürgern durch dieses neue Abkommen keine Nachteile entstehen. Dass gewisse Anpassungen gemacht werden mussten und dass man da in den Verhandlungen auch gewisse Kompromisse eingehen musste, liegt letztlich in der Natur der Sache.

Ich kann noch einmal betonen, dass Ihre Kommission nach einer kurzen Diskussion diesem vorliegenden Abkommen mit dem Vereinigten Königreich einstimmig zugestimmt hat. Wir empfehlen Ihnen heute, dies ebenfalls zu tun und damit das Geschäft so vorzubereiten, dass es der Ständerat verabschieden kann.

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