Würth Benedikt · Ständerat · 2022-09-14
Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-14
Wortprotokoll
Wir haben eigentlich drei Anträge auf dem Tisch, zwei Minderheitsanträge und einen Mehrheitsantrag. Im Grunde genommen behandeln wir aber zwei Konzepte, dasjenige des Bundesrates und der Mehrheit und dasjenige der Minderheiten. Der Unterschied bei den Anträgen der beiden Minderheiten liegt einzig darin, dass sie unterschiedlich stark in das Ausgleichskonto eingreifen.
Eva Herzog hat gesagt, das Thema sei schwierig. Das mag uns auf den ersten Blick so erscheinen. Im Grunde genommen ist es aber nicht so komplex. Ich versuche, vier Grundsatzfragen in den Raum zu stellen, anhand derer ich Sie bitte, der Mehrheit zu folgen.
Zur ersten Frage: Die Vorlage trägt den Titel "Abbau der Corona-bedingten Verschuldung". Frau Herzog hat es bereits etwas angesprochen: Welche Variante trägt mehr oder weniger zum Schuldenabbau bei? Die Antwort ist einfach: weder noch. Die Variante der Minderheiten und die Variante des Bundesrates haben keinen unterschiedlichen Effekt hinsichtlich des Schuldenstandes. Denn das Konzept des Bundesrates, das besagt, dass man die Finanzierungsüberschüsse und die ausserordentlichen SNB-Ausschüttungen zum Abbau der Schulden verwendet, wird ja gutgeheissen. Die Minderheiten wollen einfach zusätzlich Zugriff auf das sogenannte Ausgleichskonto. Das bedeutet aber eben im Grunde genommen keinen Schuldenabbau. Das heisst im Grunde genommen, dass es egal ist, ob man es aus dem linken oder dem rechten Sack nimmt. Insofern muss ich Frau Herzog da vollkommen recht geben.
Die zweite Frage, die wir uns stellen müssen: Welchen Effekt hat denn dieser Rückgriff in die Vergangenheit, der Rückgriff auf dieses Ausgleichskonto? Diesen Punkt haben wir meines Erachtens bis jetzt noch nicht beleuchtet. Wir müssen uns vielleicht zuerst einmal die Frage stellen, was überhaupt die Funktion des Ausgleichskontos ist. Man sagt einfach: Dort hat es viel Geld, und dort kann man zugreifen. Das Ausgleichskonto hat aber eine Funktion. Es ist eigentlich ein Risikopuffer für unvorhersehbare Ausgaben in einem Rechnungsjahr. Und wir befinden uns in einer Zeit höchster Unsicherheit. Es wird mit Sicherheit ähnliche Übungen geben wie jetzt mit der Axpo.
Das ist meine Einschätzung. Das Gesuch der Axpo kam auch einfach über Nacht, und vielleicht stehen wir erst am Anfang unvorhersehbarer Ausgaben. Deshalb ist dieses Ausgleichskonto nicht einfach im Sinne von "l'art pour l'art" in der Rechnung, sondern es hat eine Funktion. Es muss unvorhersehbare Ausgaben auffangen können. Wir müssen uns deshalb bewusst sein: Wenn wir das Ausgleichskonto schmälern - die Minderheit will das -, dann schmälern wir auch den Risikopuffer für die Zukunft. Ich finde das unklug. Darum sollte man der Mehrheit und dem Bundesrat folgen.
Hinzu kommt, dass die von den Minderheiten vorgesehene Massnahme ein problematisches Präjudiz ist. Bundesrat Maurer hat es in der Eintretensdebatte bereits ausgeführt. Es entsteht tatsächlich der Eindruck, man habe hier eine Kasse, was aber sachlich nicht der Fall ist. Meine persönliche Erfahrung zeigt klar, was passiert, wenn sich dieser Eindruck verfestigt: In Zukunft werden neue Ideen kommen, was man auch noch sogenannt verrechnen könnte. Eine Verrechnung ist es ja eigentlich sowieso nicht. Man muss das Wort "Verrechnung", wenn es jetzt gebraucht wird, in Anführungs- und Schlusszeichen setzen. Das Präjudiz erachte ich als problematisch. Auch darum sollte man der Mehrheit und dem Bundesrat folgen.
Zur dritten Frage: Ist der Weg der Mehrheit und des Bundesrates finanzpolitisch härter als der Weg der Minderheiten? Ich sage klar Nein. Die Meinung von Bundesrat und Kommissionsmehrheit ist klar. Wir sind zuversichtlich, dass wir den Abbau der Corona-bedingten Schulden in Zukunft vornehmen können, mit den Finanzierungsüberschüssen und mit Sonderausschüttungen der SNB. Für den Fall, dass es nicht so ist, steht im Gesetz klar und eindeutig, dass der Bundesrat die Möglichkeit hat, die Frist zu verlängern. Wenn das auch nicht reicht, dann ist implizit klar, dass das [PAGE 704] Parlament diese Frist auch nochmals verlängern kann. Angesichts der in absoluten Werten vergleichsweise tiefen Verschuldung der Schweiz ist das vertretbar. Das ist finanzpolitisch kein Drama. Ich habe weder aus dem Votum von Kollege Hegglin noch aus jenem von Kollegin Herzog herausgehört, was mit[NB]der[NB]Frist[NB]bzw.[NB]Fristverlängerung wirklich das Problem sein soll.
Auf jeden Fall, das hat Kollegin Herzog deutlich und zu Recht gesagt, hat die Lösung des Bundesrates keine Veränderung des Budgetspielraums zur Folge; das haben wir wirklich einlässlich diskutiert. Wir nehmen eben diese Finanzierungsüberschüsse, wie sie denn anfallen, für diesen Schuldenabbau zur Hand und passen falls nötig die Fristen an. Aber - das ist in der Kommission deutlich geworden, und es ist wichtig, dass man das hier zuhanden der Materialien sagt - es ist nicht mit zusätzlichen Budgetrestriktionen zu rechnen. Das ist wichtig, weil vorhin seitens der Sprecherin der Minderheit II (Herzog Eva) irgendwie der Eindruck entstanden ist, dass es hier letztlich um neue Budgetrestriktionen geht; diese Angst ist auch beim Konzept des Bundesrates unbegründet.
Wenn man diesen Schuldenabbau wirklich härter hätte betreiben wollen, dann hätte man beispielsweise die zurückgezogene Motion Hegglin Peter aufnehmen können. Diese hätte wirklich Budgetrestriktionen zur Folge gehabt, aber das Konzept des Bundesrates wie das Konzept der Minderheiten haben punkto Budgetspielraum keinen Einfluss.
Letztlich komme ich zur vierten und letzten Frage: Was ändert sich effektiv gegenüber dem Status quo? Nicht neu ist gegenüber dem Status quo, dass wir diese Sonderausschüttungen der Nationalbank für den Schuldenabbau einsetzen. Das ist auch richtig, da haben wir Konsens. Hier hat der Bundesrat auch einen Vorschlag Ihrer Finanzkommission übernommen, und das haben wir eigentlich auch schon einmal beschlossen. Neu ist ja eigentlich lediglich, wie wir inskünftige Finanzierungsüberschüsse verbuchen. Neu ist, dass der Bundesrat und die Mehrheit das über das Amortisationskonto machen wollen, das dort gutschreiben wollen, und dass wir so gesehen das sogenannte Ausgleichskonto einfrieren und damit diesen Risikopuffer, diesen Stossdämpfer für die Haushaltsteuerung also nicht verändern.
Ich betone es noch einmal: Ich glaube, dass die Schmälerung dieses Risikopuffers angesichts der Schwierigkeiten, die wir haben, angesichts der Grosswetterlage, die wir haben - eine Grosswetterlage, die direkte Einwirkungen auf den Haushalt, auf die Finanzsituation des Landes haben kann -, problematisch ist. Diese Schmälerung würde ich nicht vornehmen. Das machen aber die Minderheiten. Die Mehrheit macht das nicht. Darum bitte ich Sie auch, der Mehrheit zu folgen. Sie schaffen sonst, wie gesagt, ein problematisches Präjudiz, wenn Sie einen Rückgriff in die Vergangenheit machen und so tun, als hätten wir noch eine Kasse bei der Hand.
Folgendes möchte ich Ihnen auch noch in Erinnerung rufen: Wenn dann das Ausgleichskonto tatsächlich ins Minus gerät - das sehen Sie jetzt vielleicht als Theorie an; ich sehe es nicht so sehr als Theorie an -, dann greift effektiv die Sanktionsregel. Dann haben Sie eben eine Sanktionsregel. Dann müssen Sie, wie es im Gesetz festgeschrieben ist, Fehlbeträge im Ausgleichskonto in den Folgejahren mit Ausgabenkürzungen kompensieren. Das ist der direkte Effekt. Diese Norm im Finanzhaushaltgesetz ändern wir nicht. Dazu gibt es keine Anträge. Aber das ist dann die Realität, das ist dann die Wirkung, wenn wir einmal im Ausgleichskonto bei null oder im Minus sind.
Darum bin ich schlussendlich zur Überzeugung gelangt - ich war in der ganzen Diskussion wirklich ergebnisoffen -, dass das Konzept des Bundesrates einfach, klar und finanzpolitisch solide ist. Dieses Konzept arbeitet mit der Zukunft und nicht mit den gehabten Freuden der Vergangenheit. Dieses Konzept hat auch eine gewisse Signalwirkung, und - ich glaube, das darf auch gesagt werden - dieses Konzept ändert an der Grundidee der Schuldenbremse weniger als das Konzept der Minderheiten. Da möchte ich Ihnen auch noch einmal Folgendes in Erinnerung rufen: 2001, als wir über die Schuldenbremse abgestimmt haben, hat das Schweizervolk mit 84,7 Prozent Ja gesagt. Man will also ebenfalls in der Bevölkerung weiterhin eine solide Finanzpolitik, die auch auf Vorsicht ausgerichtet ist.
Darum nochmals: Folgen Sie der Mehrheit, folgen Sie dem Bundesrat. Ich glaube, das ist die richtige Lösung in der Abwägung, die wir hier treffen müssen.