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AB 305478

Hurter Thomas · Nationalrat · Schaffhausen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2022-09-15

Wortprotokoll

Bei dieser Armeebotschaft geht es um Verpflichtungskredite von 9,3 Milliarden Franken. Es geht um fünf Teile. Entwurf 1 betrifft das Kampfflugzeug F-35 mit Kosten in Höhe von 6,035 Milliarden Franken, plus bauliche Massnahmen im Umfang von 120 Millionen Franken. Entwurf 2 betrifft die Ausserdienststellung des F-5 Tiger. In Entwurf 3 geht es um das bodengestützte Luftverteidigungssystem Patriot, das 1,987 Milliarden Franken kostet. In Entwurf 4 geht es um die Beschaffung von Armeematerial für 695 Millionen Franken. Entwurf 5 betrifft das Immobilienprogramm mit Kosten in der Höhe von 349 Millionen Franken.

Der Ständerat hat diese Vorlage am 2. Juni 2022 beraten und in Entwurf 1 beim Kampfflugzeug F-35 einen neuen Artikel 4a eingefügt, der verlangt, dass der Bundesrat nach Vorliegen des Parlamentsbeschlusses die Beschaffungsverträge mit der US-Regierung bis spätestens 31. März 2023 unterzeichnet.

Weiter beschloss der Ständerat, den Verpflichtungskredit beim Armeematerial um 300 Millionen Franken aufzustocken. Damit sollen die angenommenen Motionen zur Aufstockung des Armeebudgets bereits ab 2023 umgesetzt werden.

Ich fasse ganz kurz zusammen: Unsere vorberatende Sicherheitspolitische Kommission bittet Sie mit 17 zu 8 Stimmen, die Beschaffung der Kampfflugzeuge zu befürworten, und mit 16 zu 8 Stimmen, nicht auf den Bundesbeschluss zur Ausserdienststellung des F-5 Tiger einzutreten, übrigens wie der Ständerat; ich komme nachher darauf zurück. Einstimmig haben wir uns für die Beschaffung des bodengestützten Luftverteidigungssystems Patriot ausgesprochen. Mit 17 zu 3 Stimmen bei 4 Enthaltungen haben wir uns für den Beschluss zur Beschaffung von Armeematerial ausgesprochen, inklusive der Erhöhung, die ich bereits genannt habe. Am Schluss haben wir uns einstimmig für das Immobilienprogramm 2022 ausgesprochen. Hier geht es, ich erwähne das bereits jetzt, um das Hochregallager Thun, die Sanierung einer Führungsanlage, den Ausbau und die Sanierung der Einsatzinfrastruktur auf dem Flugplatz Alpnach und sechs verschiedene Standorte mit Fotovoltaikanlagen. Sie sehen also: Auch die Armee ist sich der Klimaveränderung bewusst.

Nun zum Ablauf der Beratungen in der Kommission: Am 23.[NB]März 2022 wurde uns die Armeebotschaft präsentiert. Am[NB]4. und 5. Juli haben wir verschiedene Anhörungen durchgeführt und unter anderem den Groupe romand pour le matériel de défense et de sécurité (GRPM) angehört. Wir haben verschiedene Rechtsprofessoren angehört, wir haben das Bundesamt für Justiz angehört, und wir haben das Initiativkomitee "Stopp F-35" angehört. Wir haben das bürgerliche Komitee Boss, das auch gegen die Beschaffung des F-35A ist, angehört, zudem die Schweizerische Offiziersgesellschaft und die LKMD, also die Landeskonferenz der militärischen Dachverbände. Sie sehen, es gab im Juli eine sehr breite Anhörung. Wir haben im Anschluss daran die Bundesbeschlüsse beraten, ausser jenem zum Entscheid zum F-35A, weil noch zwei Berichte angeschaut werden mussten, nämlich der Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle und der Bericht der GPK.

Am 29./30. August haben wir den Bericht der Eidgenössischen Finanzkontrolle diskutiert. In diesem Bericht wurde von der Finanzkontrolle moniert, dass es bezüglich Festpreis und bezüglich Unterhaltskosten Unklarheiten gebe und dass die Gerichtsbarkeit nicht geregelt sei. Ich komme nachher darauf zurück.

Am 12. September, das heisst am letzten Montag, zu Beginn der Session, haben wir uns mit dem Bericht der GPK auseinandergesetzt, die den Auftrag hatte, ausgewählte Aspekte des Evaluationsverfahrens noch einmal bezüglich Rechtmässigkeit und Zweckmässigkeit anzuschauen.

An all diesen Sitzungen haben wir natürlich diese verschiedenen Themen diskutiert. Ich erlaube mir, in der Eintretensdebatte nur drei Bereiche anzusprechen und mich dann bei den Blöcken entsprechend technisch zu den entsprechenden Vorlagen zu äussern.

Ich möchte hier etwas zur Diskussion in der Kommission bezüglich der aktuellen Lage, zur Situation bezüglich Vertragsunterzeichnung versus Initiative und zur Ausserdienststellung des Kampfflugzeugs F-5 Tiger sagen.

Zur aktuellen Lage: Eine Mehrheit der vorberatenden Kommission ist der Meinung, dass sich die aktuelle Lage bzw. die Rahmenbedingungen seit der Ausarbeitung der Armeebotschaft geändert haben. Der Krieg ist zurück in Europa. Verschiedene Länder wie z. B. Finnland, Kanada oder Deutschland haben jetzt kurzfristig beschlossen, F-35-Kampfjets zu beschaffen. Das heisst für die Schweiz, dass sie an ihrem Produktionsslot festhalten muss. Deshalb ist auch der Beschluss des Ständerates bezüglich Vertragsunterschrift bis Ende März 2023 folgerichtig. Wenn wir diesem Beschluss nicht zustimmen, müssen wir neu verhandeln. Das wäre [PAGE 1438] sicher teurer, würde länger dauern und höhere Kosten nach sich ziehen, und - ganz wichtig - die Luftwaffe könnte nicht erneuert werden. Das heisst, es gäbe auch keine Armee mehr. Das muss man hier definitiv sagen. Denn dann könnten wir den bestehenden F/A-18, der 1997 eingeführt wurde und 2030 sein Nutzungsende erreicht, nicht ersetzen. Dann gäbe es keine neuen Flugzeuge für die Luftwaffe, und damit wäre die Armee ebenfalls gegroundet. Deshalb ist dieser Ansatz eben richtig.

Es gibt noch einen dritten Grund: Die Bevölkerung hat im letzten Jahr über den Planungsbeschluss abgestimmt, und wir haben der Bevölkerung versprochen, dass wir Kampfflugzeuge für 6 Milliarden Franken beschaffen. Wenn wir also den Vertrag nicht unterschreiben, wird es eben teurer, und dann können wir auch dieses Versprechen nicht einlösen.

Zur Initiative "gegen den F-35 (Stopp F-35)": Hier ist eine Mehrheit der Kommission der Meinung, dass die Initiative - sie wurde ja kurz vor der Behandlung des Geschäfts eingereicht - keinen Einfluss auf unser Geschäft hat. Selbstverständlich kann man diese Initiative zur Abstimmung bringen. Aber, wie gesagt, eine Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass eine Neuverhandlung bedeuten würde, dass Mehrkosten entstünden, dass die Luftwaffe nicht erneuert werden könnte und damit die Armee infrage gestellt würde und dass der Volksentscheid aus dem Jahr 2020 nicht umgesetzt werden könnte.

Die Minderheit I (Roth Franziska) beantragt, den Bundesbeschluss 1 zur Beschaffung der F-35A an den Bundesrat zurückzuweisen, mit dem Hinweis, dass das Abstimmungsresultat im Jahr 2020 knapp war. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass es, wenn wir eine Abstimmung und ein Resultat haben, eben auch ein Resultat ist und wir dann nicht beginnen müssen, zu sagen, bei so viel Prozent Abweichung sei es dann trotzdem kein Resultat.

Die Kommissionsmehrheit ist der Meinung, dass der Planungsbeschluss, also die Volksabstimmung im Jahr 2020, eigentlich ganz klar war und die Bevölkerung ganz genau wusste, dass die Luftwaffe erneuert werden muss. Es hatte nämlich unter anderem drei wesentliche Elemente im Planungsbeschluss: Erneuerung der Luftwaffe bis 2030; Kosten von 6 Milliarden Franken; und es war auch klar, dass es um die vier Kampfflugzeuge Eurofighter, F/A-18, F-35A und Rafale ging. Sie sehen, das war der Bevölkerung klar.

Dann komme ich noch zur Ausserdienststellung der 25 Kampfflugzeuge des Typs F-5 Tiger. Hier sind wir nicht ganz der gleichen Meinung wie der Ständerat, der das Nichteintreten ja mit der Patrouille Suisse begründet hat. Wir begründen das so: Man soll eine Neubeurteilung machen, sobald der F-35A voll eingesetzt ist. Denn man soll ein System nicht ausser Betrieb nehmen, bevor das nachfolgende System eingeführt wurde. Das ist das eine.

Das Zweite: Der F-5 Tiger leistet heute Aufgaben, die der F/A-18 nicht leisten muss, damit Kosten gespart werden. Das ist auch der Grund, warum die Laufzeit des F/A-18 bis 2030 verlängert wurde. Es geht dabei um Zieldarstellung, Messflüge, Testflüge, Luft-Luft-Schiessen. Deshalb sind wir der Meinung, dass der F-5 Tiger nicht ausser Betrieb genommen werden sollte, bevor der F-35A eingesetzt ist.

Dann gibt es noch die Minderheit II (Fridez) bezüglich Eintreten auf den Entwurf 1. Hier ist die Kommissionsmehrheit der Meinung, dass die dort aufgeführten Punkte, die Herr Fridez nochmals klären will, bereits mehrfach geklärt wurden, einerseits in der Kommission, andererseits aber auch in den Unterlagen.

Last, but not least: Wir haben auch die Diskussion bezüglich der Abhängigkeit von den USA und die Frage eines europäischen Flugzeugs angeschaut. Selbstverständlich ist der Unterhalt des F-35A etwas abhängig von den USA. Beim Unterhalt anderer Flugzeugtypen gäbe es aber ebenfalls Abhängigkeiten bezüglich der USA, nicht zuletzt deshalb, weil natürlich der Nato-Standard angewendet würde.

Deshalb ist es nicht sinnvoll, wenn wir der Minderheit I (Roth Franziska) folgen, die den Entwurf 1 an den Bundesrat zurückweisen möchte. Die Minderheit I fordert eine Vorlage zur Beschaffung eines europäischen Flugzeugs. Die Mehrheit der Kommission ist der Meinung, dass man mit dem F-35A europäisch besser aufgestellt wäre. In Europa beschaffen oder besitzen nämlich folgende Länder F-35A: England, Italien, die Niederlande, Norwegen, Belgien, Dänemark, Polen, Finnland und Deutschland.

Zusammengefasst bitte ich Sie im Namen der Mehrheit der Kommission, auf den Bundesbeschluss 1 einzutreten. Der Entscheid in der Kommission fiel mit 22 zu 3 Stimmen. Die Bundesbeschlüsse 3, 4 und 5 wurden einstimmig verabschiedet. Der Bundesbeschluss 2 über die Ausserdienststellung der Kampfflugzeuge F-5 Tiger wurde mit 16 zu 8 Stimmen abgelehnt.

Zudem bitte ich Sie namens der Mehrheit der Kommission, die Minderheitsanträge auf Nichteintreten und auf Rückweisung des Bundesbeschlusses 1 abzulehnen.