Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2022-09-15
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2022-09-15
Wortprotokoll
Sie beraten heute den indirekten Gegenentwurf zur Gletscher-Initiative. Sie haben heute gleichzeitig aber auch intensiv über Energiepolitik gesprochen. Das ist nichts als verständlich, denn Klimapolitik und Energiepolitik sind direkt miteinander verknüpft. Man muss sie zusammen denken, das ist absolut zentral. In diesem Sinn ist es auch eine Chance, dass Sie in dieser Session [PAGE 725] nicht nur heute über die Gletscher-Initiative bzw. den indirekten Gegenentwurf diskutieren, sondern nächste Woche auch über den Mantelerlass. Man muss diese beiden Themen zusammen denken.
Unsere Aufgabe - jene von Bundesrat und Parlament, zusammen mit der Bevölkerung - ist es, die Dekarbonisierung der Gesellschaft und die Versorgungssicherheit miteinander in Einklang zu bringen. Es ist nicht ein Entweder-oder, sondern es ist beides zusammen. In diesem Sinn ist der Vorschlag Ihrer Kommission, den Sie heute beraten, eigentlich ein sehr gutes Beispiel dafür, wie man eben klima- und energiepolitische Massnahmen so miteinander verknüpfen kann, dass sie gleichzeitig der Dekarbonisierung und der Versorgungssicherheit dienen. Das ist auch eine Chance, und ich denke, das ist auch eine wichtige Botschaft an die Bevölkerung.
Ich würde mich jetzt gerne zuerst zum klimapolitischen Teil äussern.
Wir schauen auf einen Sommer der Superlative zurück, vergessen wir das nicht: Rekordtemperaturen im Frühsommer, gefolgt von mehreren Hitzewellen, anhaltende Trockenheit. Diese Trockenheit nagt am Selbstverständnis der Schweiz als Wasserschloss. Ich glaube, das ist etwas, das sich jetzt in den Köpfen der Leute bewegt. Wir merken, dass das Wasserschloss Schweiz nicht einfach so gegeben ist, auch in Zukunft nicht oder nicht mehr. Es gibt auch Berge, die nicht mehr bestiegen werden können. Diese Ereignisse sind nicht einmalige Ausreisser, sondern sie entsprechen einem langjährigen Trend. Ich denke, am offensichtlichsten sieht man das an unseren Gletschern. Wo noch vor wenigen Jahren Eismassen die Berghänge zierten, ist heute einfach nackter Fels und Geröll zu sehen.
Das verändert nicht nur die Landschaft, das verändert auch den Tourismus. Ich erinnere Sie daran, wie viel zum Beispiel die Betreiber der Bergbahnen seit einigen Jahren und von jetzt an jedes Jahr investieren müssen, um die Bergbahnen wieder zu sichern, weil sich die Berge bewegen, weil wir mit dem Permafrost ein Problem haben. Gleichzeitig gehen die Wasserreserven zurück. Das, denke ich, macht grösste Sorgen. Wir denken hier nicht nur an die Wasserkraft, sondern generell auch an das Grundwasser, an die Trinkwasserversorgung. Das sind Veränderungen, die im Gang sind. Ich denke, diesen Sommer haben wirklich alle gesehen, was da am Tun ist und was das für uns bedeutet.
Die Gletscher-Initiative mit ihrem sehr prägnanten Titel - eben "Gletscher"; sie thematisiert das, was Sie alle hier sehen - wurde Ende November 2019 eingereicht. Das war drei Monate nachdem der Bundesrat beschlossen hatte, das Ziel netto null bis 2050 für unser Land anzustreben. Das Kernstück dieser Volksinitiative ist in diesem Sinne ganz auf der Linie des Bundesrates. Andere Forderungen der Initiative gehen dem Bundesrat zu weit, z. B. das grundsätzliche Verbot fossiler Energien. Fossile Energien könnten zum Beispiel noch zur Sicherstellung von Sicherheits- und Rettungsmassnahmen allenfalls notwendig sein. Der Bundesrat wollte deshalb dieser Initiative einen Gegenentwurf gegenüberstellen.
Weil zum damaligen Zeitpunkt - man hat das Gefühl, das liege schon weit zurück, aber es ist nicht so weit zurück - die Beratungen zur Totalrevision des CO2-Gesetzes im Parlament intensiv im Gang waren, gelangte der Bundesrat zum Schluss, dass er nicht parallel zwei Gesetzesänderungen anstossen könne. Das schien dem Bundesrat damals nicht opportun zu sein. Aber mit der Ablehnung des CO2-Gesetzes durch die Stimmbevölkerung hat sich diese Ausgangslage natürlich geändert. Deshalb kann sich der Bundesrat heute dem indirekten Gegenentwurf anschliessen. Er hat das in seiner Stellungnahme vom 3. Juni ja auch zum Ausdruck gebracht.
Der Bundesrat begrüsst den Entwurf Ihrer Kommission für ein neues Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz ausdrücklich. Der Bundesrat sieht auch keinen Widerspruch zur eigenen Vorlage für ein Nachfolgegesetz zum CO2-Gesetz, das er Ihnen demnächst unterbreiten wird. Im Gegenteil, die beiden Gesetze ergänzen sich. Ihre Kommission hat in ihrem Gesetz einen Artikel 11 zur etappenweisen Umsetzung der Ziele vorgesehen. Dieser Artikel 11 verweist ausdrücklich auf das Bundesgesetz, dessen revidierte Fassung der Bundesrat, wie gesagt, demnächst verabschieden wird. In diesem Sinne haben wir hier eine kohärente Gesetzgebung. Die beiden Vorlagen sind koordiniert und aufeinander abgestimmt.
Der indirekte Gegenentwurf Ihrer Kommission zur Gletscher-Initiative übernimmt in den zentralen Punkten die Ansätze des direkten Gegenentwurfes des Bundesrates. Die Vorlage Ihrer Kommission ist so konzipiert, dass sie sich auf die grossen Leitlinien beschränkt, die eine Weichenstellung in Richtung netto null Emissionen begünstigen.
Der Bundesrat kann sich auch damit einverstanden erklären, dass dieser Entwurf punktuell - aber nur punktuell - zielgerichtete Massnahmen enthält, so zum Beispiel das Heizungsersatzprogramm. Die Dringlichkeit, von den klima- und auch versorgungspolitisch problematischen fossilen Heizungen wegzukommen, hat sich jetzt mit dem Ukraine-Krieg noch zusätzlich akzentuiert. Es geht bei diesen Massnahmen, die Ihre Kommission beantragt, auch um Energieeffizienz. Mit diesem Heizungsersatzprogramm sollen eben gerade Elektrowiderstandsheizungen ersetzt werden können. Wir wissen schon lange, dass wir dort ein riesiges Potenzial haben. Wenn wir Elektrowiderstandsheizungen ersetzen, die ja vor allem im Winter Strom brauchen, können wir im Winter bis zu 2 Terawattstunden Strom einsparen. Mit diesem Heizungsersatzprogramm fördern Sie also nicht nur den Umstieg weg von den fossilen Brennstoffen, sondern sie fördern eben auch die Effizienz. Es geht darum, dass man weniger Strom verschwendet, gerade in der Zeit, von der wir sagen, dass wir dann mehr Strom bräuchten.
In diesem Sinne kann sich der Bundesrat diesem Antrag anschliessen. Er dient eben auch der Versorgungssicherheit. Noch einmal: Sie bringen mit diesem Heizungsersatzprogramm, das der Dekarbonisierung dient, die klimapolitischen und die versorgungspolitischen Elemente zusammen. Sie sehen auch in der jetzigen Zeit, dass es ein klares Bedürfnis der Bevölkerung ist, die Abhängigkeit von fossilen Energien rasch zu verringern.
Natürlich sind auch Schritte zur Dekarbonisierung in der Industrie nötig. Der Bundesrat will den Unternehmen Grundlagen zur Verfügung stellen, um ihre Geschäftstätigkeit mit Fahrplänen auf das Netto-null-Ziel einzurichten.
Hingegen steht der Bundesrat den geplanten Förderprogrammen für die Industrie kritisch gegenüber. Das Programm belastet - Sie haben es von Herrn Ständerat Hegglin und Herrn Ständerat Bischof gehört, die darauf hingewiesen haben - den Bundeshaushalt mit 1,2 Milliarden Franken über sechs Jahre. Das sind halt nicht die einzigen Ausgaben. Ich hoffe, Sie haben den Überblick darüber, was Sie in der letzten Zeit alles beschlossen haben und wo Sie dem Bundesrat gesagt haben, dass Sie gerne Mehrausgaben hätten. Ich verzichte jetzt auf eine Aufzählung. Aber Sie haben sich da einiges vorgenommen. Jetzt ist es natürlich so, dass der Spielraum im Bundeshaushalt irgendwann ausgeschöpft ist. Wir haben ja eine Schuldenbremse.
Der Bundesrat will das Anliegen in diesem Sinne nicht infrage stellen. Aber wir wissen aus Erfahrung, dass innovative, klimafreundliche Technologien und Prozesse zum Teil trotz nachgewiesener Eignung nur zögerlich den Weg in den Markt oder breite Anwendung finden. Das ist uns bekannt. Deshalb hat der Bundesrat das Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung im Juni 2022 beauftragt, ihm bis Ende Januar 2023 die Eckwerte eines branchenneutralen Innovationsfonds und mögliche Finanzierungsvarianten zu unterbreiten. Ich will keine Illusionen bei Ihnen wecken. Auch der Bundesrat und das WBF können nicht zaubern. Aber wir versuchen immerhin, hier noch einen Weg zu finden.
Dieser neue Schweizer Innovationsfonds soll eben die Finanzierung von Start-ups insbesondere auch während der Wachstumsphase und namentlich in den Bereichen Dekarbonisierung und Digitalisierung verbessern. Wir haben die Start-ups, aber - das ist etwas, das vorhin gerade Herr Ständerat Français angesprochen hat - wir brauchen nachher auch die Möglichkeit, dass sie auf den Markt kommen. Die Amerikaner sprechen vom "valley of death". Dort sterben viele Projekte, weil sie den Shift hin zum Markt nicht machen. [PAGE 726] Darüber müssen wir uns alle noch einmal intensive Gedanken machen.
Ich fasse zusammen: Mit Ausnahme der vorgeschlagenen Technologieförderung unterstützt der Bundesrat den indirekten Gegenvorschlag und bittet Sie deshalb auch, Ihrer Kommission zu folgen und auf ihre Vorlage einzutreten.
Ich komme jetzt aber noch zum Antrag Rieder, weil Sie diesen ja auch bereits in diesem Rahmen besprechen möchten. Herr Ständerat Rieder hat im Prinzip einen Antrag auf eine eigentliche Solarwende in der Schweiz gestellt. Das ist ein wichtiges, ein mutiges Projekt, das Ihre Kommission hier aufgleisen will. Ich denke, Herr Ständerat Rieder hat die Ausgangslage richtig beschrieben. Der Bundesrat hat schon im Mantelerlass zur sicheren Stromproduktion mit erneuerbaren Energien ein Zubauziel von 2 Terawattstunden für Winterstrom vorgeschlagen. Dabei hat der Bundesrat aber vor allem an die Wasserkraft gedacht. Jetzt hat sich die Versorgungslage aufgrund des Ukraine-Kriegs massiv verschlechtert. Wir brauchen daher schnellere Lösungen. Ich bin froh, dass Herr Ständerat Rieder auch erwähnt hat, was der Bundesrat jetzt im Hinblick auf den nächsten Winter bereits alles vorgekehrt hat. Es geht darum, unser Land für den nächsten Winter so gut wie möglich aufzustellen.
Herr Ständerat Noser hat es erwähnt: Es sind jetzt nicht die Projekte, die einen klimapolitischen Schönheitspreis gewinnen. Andere Staaten holen ihre Kohlekraft wieder hervor. Es geht darum, die Versorgungssicherheit für den nächsten Winter mit den Möglichkeiten, die wir haben, zu gewährleisten. Deshalb hat der Bundesrat verschiedene Polster und zusätzliche Sicherheiten für den nächsten Winter geschaffen, und zwar mit einer Wasserkraftreserve - diese ist immerhin CO2-neutral - und mit mobilen Turbinen. Diese beiden Reserven werden aber nur eingesetzt, wenn der Markt nicht mehr schliesst. Das ist nur eine Versicherungslösung.
Der Bundesrat hat die Gasbranche auch mit zusätzlichen Beschaffungen von Gas, Optionen und Speicherkapazitäten beauftragt. Die Gasbranche hat hier sehr schnell gehandelt. Wir sind sehr dankbar, dass auch hier die Branche selber das getan hat, was in ihren Möglichkeiten war. Ich werde dem Bundesrat eine Verordnungsänderung für zusätzlichen Strom aus Wasserkraft, befristet für diesen Winter, vorschlagen. Wir haben den Rettungsschirm ausgearbeitet; darüber werden Sie heute noch sprechen. Wir haben zudem eine Sparkampagne lanciert. Sie wird breit von der Bevölkerung unterstützt, übrigens auch von der Wirtschaft. Die Wirtschaft ist sehr motiviert, alles dafür zu tun, damit es eben nicht zu einer Mangellage kommt.
Das sind die Massnahmen, die der Bundesrat innert kürzester Zeit aufgegleist hat. Es ist vielleicht gut für Sie zu wissen: Diese Wasserkraftreserve ist keine Neuerfindung, sondern wir haben sie Ihnen schon im Mantelerlass vorgeschlagen. Das Einzige, was wir tun, ist, dass wir dies jetzt für den nächsten Winter vorziehen, damit wir bereit sind. Diese Massnahme ist nicht irgendwann, sondern für den nächsten Winter bereit.
Jetzt zum Projekt Ihrer Kommission, den Freiflächenanlagen in den Alpen: Ja, es ist so, alpine Fotovoltaik-Freiflächenanlagen sind eine Möglichkeit. Es gibt zwei Projekte im Wallis - Sie haben darüber gesprochen -, die bereits in Planung sind. Es gibt auch andere Überlegungen, das sind nicht die einzigen, aber diese Projekte hier sind sicher bereits in Planung. Das Projekt in Grengiols hat die Gemeindeversammlung ohne Gegenstimme gutgeheissen. Es könnte so viel Strom produzieren wie ein grosses Wasserkraftwerk, und davon mehr als die Hälfte im Winter. Ich denke, das ist ein Fokus, den wir immer wieder angeschaut haben. Der neue Artikel 71a im Energiegesetz könnte deshalb eine echte Beschleunigung bringen, und das ist im Hinblick auf die Versorgungssicherheit eine gute Nachricht.
Gemäss Antrag Ihrer Kommission dürften die Kantone jetzt allerdings solche Anlagen bewilligen, ohne dass diese ein vorgängiges Planungsverfahren oder eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchlaufen. Das Raumplanungsgesetz und das Umweltschutzgesetz würden somit übersteuert. Selbstverständlich würde aber, und ich denke, das ist auch wichtig zu wissen, beim Baubewilligungsverfahren, das es nach wie vor braucht, der Rechtsweg weiterhin offen bleiben. Das heisst, die Betroffenen können ihre Rechtsmittel ergreifen, wenn sie das wollen. Das ist aus rechtsstaatlicher Sicht sicher ein wichtiges Element. Trotzdem sind wir der Meinung, dass ein solches Vorgehen nur im Ausnahmefall, unter klaren Bedingungen und wenn es gerechtfertigt ist, möglich sein soll.
Die Anlage in Grengiols würde z. B. in einem regionalen Naturpark stehen, der wertvolle Biotope beheimatet. Im ordentlichen Bewilligungsprozess wäre der Bau dieser Anlage mit den bestehenden Gesetzen vermutlich ebenfalls möglich, aber mit umweltrechtlichen und raumplanerischen Auflagen. Ein ordentliches Bewilligungsverfahren braucht jedoch Zeit, das wissen Sie alle, und die haben wir leider im Moment nicht. Für mich ist aber klar: Mit Blick auf die breite Akzeptanz von solchen Anlagen in der Bevölkerung sollte ein derart rasches Vorgehen wirklich nur im Ausnahmefall in Betracht gezogen werden. Ich begrüsse es deshalb, dass Ihre Kommission klare Leitplanken gesetzt hat: Wenn das Zubauziel von 2 Terawattstunden erreicht ist, greifen wieder die ordentlichen Verfahren; es kommen nur alpine Anlagen infrage, für die der Kanton auch die Bewilligungskompetenz hat; die Anlage kann später rückstandslos entfernt werden, wenn das Zubauziel z. B. über Anlagen auf Dächern und an Fassaden erreicht wird.
Ich werde mich zum Einzelantrag von Frau Ständerätin Z'graggen nachher in der Detailberatung noch äussern.
Ich denke, Ihre Kommission hat die Interessenabwägung vorgenommen, und sie hat diesen Artikel ja einstimmig gutgeheissen. Der Bundesrat stellt hier keinen abweichenden Antrag.
Ich komme zum zweiten Element, das Ihre Kommission aufgenommen hat und das ebenfalls sinnvoll und wichtig ist: Im Jahr 2020 wurden in der Schweiz 12[NB]000 Neubauten erstellt. Was denken Sie, wie viele dieser Neubauten haben Fotovoltaikanlagen angebaut? Es sind 3000 Gebäude. Angesichts dessen, dass diese Technologie nun wirklich entwickelt ist - Frau Ständerätin Mazzone hat es gesagt, sie ist heute eigentlich Standard -, verfügen lediglich 3000 der insgesamt 12[NB]000 Neubauten über Fotovoltaik; alle anderen haben keine Fotovoltaik. Diese werden sie allenfalls später, verbunden mit Zusatzkosten, noch anbringen müssen. Das ist aufwendig, weshalb man meistens nur das halbe Dach mit Solarpanels abdeckt.
In meinen Augen verdeutlicht das, dass wir hier nicht auf dem richtigen Kurs sind. Das ist eine verpasste Chance in diesem Land. Das betrifft eine Technologie, die den Menschen dient, die der Versorgungssicherheit dient und die wirklich bereit ist. Wenn man bei Neubauten die Fotovoltaikanlagen von Anfang an mitdenkt, dann sind sie viel günstiger, da die Zusatzkosten im Unterschied zum späteren Nachbau praktisch vernachlässigbar sind.
Diese Überlegungen hat auch Ihre Kommission angestellt. Hinzu kommt, dass Fotovoltaikanlagen auf Gebäuden meistens unbestritten und unproblematisch sind. Vor allem machen sie Sinn, weil der Strom dort produziert wird, wo er gebraucht wird.
Der Bundesrat ist deshalb der Meinung, dass die Ergänzung, die Ihre Kommission vorgenommen hat, sinnvoll ist: Zusätzlich zu den alpinen Fotovoltaikanlagen ist auch dort ein Zubau vorzusehen, wo es, wie gesagt, eigentlich Standard sein sollte und wo es dies aber, wie die Zahlen zeigen, bei Weitem nicht ist.
Das dritte Element, wonach der Bund seine Vorbildfunktion wahrnehmen muss, ist absolut unbestritten. Das Potenzial auf den Infrastrukturbauten ist erkannt. Wir haben einfach ein rechtliches Problem, ich habe es Ihnen früher schon einmal gesagt: Der Bund darf aus rechtlichen Gründen nicht ein Stromproduzent sein und als Stromproduzent auf dem Markt auftreten. Das heisst, dort, wo er den Strom nicht selber verwenden kann, muss er die Flächen Dritten zur Verfügung stellen. Wir machen das jetzt zum Beispiel entlang von Nationalstrassen, etwa auf den Rastplätzen. Der Bundesrat hat die Nationalstrassenverordnung im August entsprechend angepasst. [PAGE 727]
Die Ausschreibungen laufen, das ASTRA sagt mir, es gebe Interesse. Wir werden diese Flächen gratis zur Verfügung stellen. Wir versuchen also wirklich, dort, wo der Bund eben nicht als Stromproduzent auftreten kann, Flächen zur Verfügung zu stellen und so trotzdem die Bauten zu haben, die ebenfalls wichtig und sinnvoll sind.
In diesem Fall unterstütze ich die Anträge, wie sie Ihre Kommission macht, respektive den Antrag Rieder, dies im Wissen darum, dass das Vorgehen sicher aussergewöhnlich ist. Aber wir sind in aussergewöhnlichen Zeiten, und wir haben die wichtige Aufgabe, unserer Bevölkerung und der Wirtschaft zu zeigen, dass die Versorgungssicherheit in unserem Land eine absolute Priorität hat. Wir müssen aber gleichzeitig darauf hinweisen, dass wir sie klimaverträglich und nicht entgegen unseren Dekarbonisierungsbestrebungen ausgestalten; es muss in die gleiche Richtung gehen.
Fazit: Ihre Kommission präsentiert Ihnen hier ein lohnenswertes Projekt.
[VS]