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Fässler Daniel · Ständerat · 2022-09-15

Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-15

Wortprotokoll

Dass ich die Hoffnung in zeitlicher Hinsicht erfüllen kann, verspreche ich nicht. Ich kann immerhin feststellen, dass ich mich bei der vorhergehenden Vorlage beim Eintreten nicht geäussert habe, um Zeit zu gewinnen.

Wir beraten jetzt beim sogenannten Rettungsschirm die Differenzen, welche sich vorgestern aus der Beratung dieser Vorlage durch den Zweitrat ergeben haben. Ihre Kommission hat sich gestern am frühen Morgen damit befasst. Diese Aufgabe war nicht einfach, denn der Nationalrat hat in seiner Beratung verschiedene Bestimmungen neu aufgenommen, welche auf die am 5. September durch den Bundesrat erlassene Notverordnung über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft und damit auf den der Axpo gewährten Kreditrahmen von 4 Milliarden Franken Bezug nehmen.

Sie werden bei der Beratung der Differenzen und der vorliegenden Einzelanträge sehen, dass einige der in der Kommission aufgeworfenen Fragen in der zur Verfügung stehenden, äusserst kurzen Zeit nicht befriedigend geklärt werden konnten. Ich sage es nicht gerne als Berichterstatter, muss es aber doch sagen: Sowohl einzelne Beschlüsse des Nationalrates als auch davon abweichende Anträge der Kommission wie auch die vorliegenden Einzelanträge von Kommissionsmitgliedern sind vermutlich wohl noch nicht der Weisheit letzter Schluss.

Zur Erinnerung: Unser Rat ist am 16. Juni oppositionslos auf diese Vorlage eingetreten. Ein Antrag auf Rückweisung wurde abgelehnt. In der Detailberatung hiess der Ständerat alle Änderungsanträge der Kommission oppositionslos gut. In der Gesamtabstimmung wurden die Vorlagen 1 und 2 angenommen. [PAGE 748]

Der Nationalrat trat bei seinen Beratungen von vorgestern Dienstag ebenfalls auf die Vorlagen ein. In der Gesamtabstimmung hiess die grosse Kammer ebenfalls beide Vorlagen deutlich gut.

Die Beratung in der Kommissionssitzung von gestern Mittwochmorgen stand wie schon die Beratung im Nationalrat unter dem Eindruck des per Notverordnung und mit Bewilligung der Finanzdelegation für die Axpo gewährten Kreditrahmens von 4 Milliarden Franken. Ich erachte es allerdings nicht als meine Aufgabe, im Rahmen der Berichterstattung für die Kommission näher darauf einzugehen. Ich beschränke mich auf die Feststellung, dass sich der Bundesrat bei der Aktivierung des Rettungsschirms auf die Modalitäten abgestützt hat, die gemäss unseren Beschlüssen vom 16. Juni im Entwurf für ein Bundesgesetz über subsidiäre Finanzhilfen zur Rettung systemkritischer Unternehmen der Elektrizitätswirtschaft enthalten sind. Damit möchte der Bundesrat verhindern, dass die Axpo in Liquiditätsprobleme gerät, die im schlimmsten Fall die Energieversorgung der Schweiz gefährden könnten.

Bevor wir konkret auf die bestehenden Differenzen eingehen, möchte ich noch Informationen der Redaktionskommission zu Protokoll geben, die ich gestern erhalten habe. (Zwischenruf des Präsidenten: Ich bitte Sie, sich draussen zu unterhalten, oder bitte um etwas mehr Ruhe im Saal, damit wir den Sprecher hören.) Besten Dank, Herr Präsident. Ich habe eben erwähnt, dass ich noch eine Information der Redaktionskommission erhalten habe.

Die Redaktionskommission ist der Meinung, dass Artikel 4 Absatz 2 ersatzlos gestrichen werden kann. Den ersten Satz erachtet sie als selbstverständlich, der zweite Satz wiederholt das, was in Artikel 8 Absatz 1 festgelegt ist, und der dritte Satz wird in Artikel 9 Absatz 1 behandelt. Diese Feststellung der Redaktionskommission erscheint mir begründet zu sein, ich meine aber, dass wir jetzt nicht darüber befinden müssen.

Die Redaktionskommission hat zudem festgestellt, dass im Erlassentwurf nicht konsequent beachtet wurde, dass eine Darlehensgewährung sowohl mittels Verfügung als auch mit einem Vertrag erfolgen kann. Diese Feststellung der Redaktionskommission ist zutreffend.

Herr Präsident, das waren meine einleitenden Ausführungen.