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Berset Alain · Bundesrat · 2022-09-19

Berset Alain · Bundesrat · Freiburg · 2022-09-19

Wortprotokoll

Die meisten Hilfsmittel der Invalidenversicherung werden unabhängig von einer beruflichen Tätigkeit zugesprochen. Einige wenige kostspielige Hilfsmittel wie Zusatzgeräte für die Bedienung von Apparaten oder bauliche Massnahmen am Arbeitsplatz sind an zusätzliche Voraussetzungen gebunden, unter anderem an eine Erwerbstätigkeit. Das erforderliche Mindesteinkommen beträgt bei diesen Hilfsmitteln aktuell 4747 Franken pro Jahr. Ein solch tiefes Einkommen kann auch im zweiten Arbeitsmarkt erzielt werden, womit diese Hilfsmittel grundsätzlich auch den Beschäftigten im zweiten Arbeitsmarkt offenstehen. [PAGE 1475]