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Strahm Rudolf · Nationalrat · 2003-03-03

Strahm Rudolf · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-03-03

Wortprotokoll

Ich möchte mit meinem Minderheitsantrag zu Artikel 3a einfügen, dass der Bundesrat in einer Verordnung die Grundsätze für den Erwerb, die Haltung und die Verwertung der ETH-Beteiligungen an Firmen festhält. Die ETH ist eine öffentliche Institution, sie lebt zum grössten Teil von öffentlichen Geldern, und es geht nach unserer Auffassung nicht an, dass der aufgeblähte ETH-Rat die juristisch und wissenschaftspolitisch heiklen Fragen der Verwertung von Erfindungen und Patenten ohne die Grundsätze des Bundesrates allein regelt. Wenn wir mit dem Minderheitsantrag zu Artikel 3a fordern, dass der Bundesrat die Grundsätze für solche Beteiligungen der ETH an aussen stehenden Firmen festlegt, wäre das eigentlich eine Selbstverständlichkeit.

Artikel 3a ist wahrscheinlich ein juristisches und wissenschaftspolitisches Minenfeld. Wir sagen voraus, dass es dazu sehr viele Verwertungsprozesse geben wird. Es kann ja Erfindungen geben, die bei der Verwertung Hunderte von Millionen Franken wert sind und die dann in eine Start-up-Firma ausgelagert werden, an welcher der ETH-Rat beteiligt ist.

Wir erinnern uns an einen Professor - das liegt nun schon weit zurück -, der als angestellter Mediziner eines Kantons die Titan-Hüftgelenke entwickelt und selber patentiert hat; später wurden sie dann von Sulzer - heute Sulzer Medica - übernommen. Dieser Erfinder, angestellt und bezahlt vom Kanton respektive von der Universität, hat mutmasslich einen dreistelligen Millionenbetrag an Patentgebühren und Tantiemen realisiert und seinem Arbeitgeber, der Universität, einfach nichts überwiesen. Er ist heute als Multimillionär Sponsor von Kulturprojekten.

Wir glauben, dass der Bundesrat solche Beteiligungen in Grundsätzen regeln sollte. Der ETH-Rat kann dann die [PAGE 18] Ausführung selber verwerten und verarbeiten. Zugegeben, es gibt jetzt Richtlinien der Universitätsrektorenkonferenz SUK über die Verwertung von Erfindungen, doch wir finden, die ETH als grosse Bundesstelle - sie verschlingt jährlich 1,8 Milliarden Franken Bundesgelder - sei zu wichtig, als dass wir die Regelung der Verwertung nur der Institution und den Forschern überlassen. Wenn der Bundesrat in einer Verordnung die Grundsätze festlegt, besteht eher Rechtsklarheit in zukünftigen Prozessen. Man hat mir auch in der Kommission zugestanden, dass das juristisch ein schwieriges Gebiet ist und sicher wichtige, vielleicht milliardenschwere Prozesse auslösen kann.

Es gibt noch einen zweiten Grund, der für eine bundesrätliche Verordnung spricht. Die Gründung von "start-ups" und die rasche Verwertung von Erfindungen in neuen Firmen ist ja auch eine wirtschaftspolitische Aufgabe; auch das Seco befasst sich damit, ebenso das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie mit den KTI-Krediten. Auch das spricht dafür, dass der Bundesrat in einer Verordnung die Firmenneugründungen respektive die Beteiligungen der ETH und ihrer Anstalten festlegt. Der Bundesrat respektive die ETH möchten das alles selber regeln. Ich glaube, der ETH-Rat ist davon überfordert und nicht die richtige Instanz dafür, allein, ohne Grundsätze des Bundes, über Verträge mit solchen Firmen und über die Verwertung von Erfindungen zu entscheiden.

Ich bitte Sie, diesem Zusatz zuzustimmen. Er wird bei zukünftigen Prozessen eine wichtige Rolle spielen.