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Rieder Beat · Ständerat · 2022-09-19

Rieder Beat · Ständerat · Wallis · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2022-09-19

Wortprotokoll

Ich gebe es offen zu, ich war in der Kommission nicht auf der Höhe der Aufgabe, weil ich das Abkommen nicht genau gelesen hatte, und enthielt mich der Stimme. Heute, nach eingehender Betrachtung dieses Abkommens, rate ich Ihnen, nicht auf die Vorlage einzutreten, Herrn Kollege Bauer zu unterstützen und zuerst eine ausführliche Vernehmlassung zu diesem Abkommen durchzuführen.

Herr Kollege Bauer hat es erwähnt: Das ILO-Abkommen 190 wurde nicht im üblichen Rahmen vernehmlasst. Es wurde einzig bei der Tripartiten Kommission des Bundes vernehmlasst, dies mit folgender Begründung: "Es kann darum davon ausgegangen werden, dass von einer Vernehmlassung keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind [...]." Gerade beim ILO-Abkommen 190 ist aber sehr wohl mehr als die Arbeitgeberschaft und die Arbeitnehmerschaft betroffen. Ich verweise diesbezüglich auf eine Initiative des Kantons Waadt, die Sie bereits am Mittwoch behandeln. Wenn wir dieses Abkommen unterschreiben, sind nicht nur die gewerkschaftlichen oder die arbeitgeberrechtlichen Interessen, sondern auch andere wesentliche rechtliche Aspekte tangiert. [PAGE 765]

Lesen Sie das Abkommen genau durch, dann sehen Sie, dass es von unbestimmten Gesetzesbegriffen wimmelt, z. B. bei der Definition der Arbeitswelt: In Artikel 8 Litera a wird von der "informellen Wirtschaft" als Arbeitswelt gesprochen. Die informelle Wirtschaft ist die Schattenwirtschaft, die Schwarzarbeit, der Schwarzmarkt; das haben wir in der Schweiz gar nicht, das haben wir verboten, das wollen wir auch nicht. Hier wird z. B. dieser Bereich auch unter die Bedingungen dieses Abkommens gestellt.

Es gibt eine Reihe von Pflichten, wie sie in den Artikeln 6 und 7 aufgeführt werden, die nicht klar definiert sind, und wir wissen nicht, ob wir uns damit nicht indirekt neue Pflichten auferlegen. Man sagt uns zwar, die Schweiz müsse gesetzgeberisch nichts vorkehren, wir hätten keinen Handlungsbedarf. Trotzdem ist nicht klar, ob es dann auch so ist und von allen Vertragsparteien so interpretiert wird, insbesondere von den Gewerkschaften und den Arbeitgebern.

Wir haben eigentlich genügend Zeit für die Ratifizierung, denn der Ratifizierungsprozess des Abkommens ist nicht sehr weit fortgeschritten. Bis heute haben Namibia, Fidschi und Uruguay dieses Abkommen unterzeichnet, es wurde aber noch von keinem einzigen Staat ratifiziert. Wir hätten also Zeit, eine ausführliche Vernehmlassung durchzuführen und insbesondere auch die strafrechtlichen und die gesellschaftspolitischen Aspekte dieses Abkommens genauer zu vernehmlassen.

In diesem Sinne bitte ich Sie nicht, das Abkommen abzulehnen, sondern auf das Geschäft nicht einzutreten und in diesem Fall zuerst eine ausführliche Vernehmlassung durchzuführen.

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